Den Ohlendorff'schen Park attraktiver und sauberer gestalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1647.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Stellen werden entsprechend gebeten folgende Punkte zeitnah zu prüfen:
zu finden und dort aufzustellen
Hunde und das Entsorgen von Abfall an allen Eingängen zum Park aufzustellen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
In dem eher kleinen Ohlendorff‘schen Park befinden sich aktuell sechs Papierkörbe, die aus Sicht der SRH strategisch günstig an Wegen und Bänken platziert sind. Der Park ist weder durch Meldungen aus der Bevölkerung an die SRH noch durch Rückmeldungen der eingesetzten Reinigungsteams negativ aufgefallen. Nach Einschätzung der SRH ist der Sauberkeitszustand der Anlage gut und die Anzahl an Papierkörbe ausreichend.
Zu 2.:
Die Zuständigkeit liegt beim Bezirksamt Wandsbek.
Zu 3.:
Die Gassibeutel der SRH werden kostenlos über alle Filialen der Firma BUDNI, einige Filialen von DM und die Hamburger Recyclinghöfe ausgegeben. Außerdem führen in der Regel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reinigungsteams der SRH Gassibeutel mit sich und geben diese aus. Zusätzlich können Hundehalter und Hundehalterinnen Gassibeutel mit einem frankierten Rückumschlag bei der SRH bestellen.
Um eine missbräuchliche Nutzung der kostenlos abgegebenen Beutel zu verhindern, hält die SRH eine Vorhaltung an Papierkörben nicht für sinnvoll und hat aus diesem Grund keine Vorrichtungen an den Papierkörben vorgesehen, die Gassibeutel aufnehmen könnten.
Zu 4.:
Die Zuständigkeit liegt beim Bezirksamt Wandsbek.
Zu 5.:
Grundsätzlich werden Grünanlagen nicht beleuchtet, es sei denn, definierte Kriterien – z.B. wichtige Verbindung zur Schule, Erreichbarkeit von Schnellbahnhaltestelle – sind erfüllt. Auf Antrag des Bezirksamtes wird die BUKEA prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, dass ausnahmsweise eine Beleuchtung in Betracht kommen kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird die Beleuchtung aus zentralen Mitteln der BUKEA finanziert.
Zu 6.:
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch wilde Müllentsorgungen, Littering usw. sind u.a. die WasteWatcher+ der SRH zuständig – ebenso wie für gezielte Ansprachen von Passantinnen und Passanten, um auf Probleme und Lösungsmöglichkeiten hinzuweisen. Ihnen liegen zum Ohlendorff‘schen Park keine Erkenntnisse über vermehrte Verunreinigungen vor. Aufgrund des vorliegenden Beschlusses der Bezirksversammlung Wandsbek werden Teams der WasteWatcher+ den Park jedoch für einen begrenzten Zeitraum vermehrt bestreifen. Sollten sich dabei Hinweise auf einen veränderten Bedarf ergeben, wird die SRH ihr Vorgehen entsprechend anpassen.
Im Übrigen ist bei Regelverstößen in Parkanlagen ebenfalls das Ordnungswidrigkeitenmanagement des Bezirksamtes für die Ahndung zuständig.
Nach Beteiligung der Polizei nimmt A 4 wie folgt Stellung zu dem Punkt
„Die zuständigen Stellen werden entsprechend gebeten folgende Punkte zeitnah zu prüfen: [...]
- Auf Regelverstöße und Ordnungswidrigkeiten hinzuweisen und diese zu ahnden.“
Eine Beschwerdelage bezüglich Verunreinigungen bzw. Verstößen gegen die Anleinpflicht im Ohlendorff'schen Park ist der Behörde für Inneres und Sport nicht bekannt.
Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in der Nähe gelegenen Außenstelle des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 35 und Beamtinnen und Beamte des besonderen Fußstreifendienstes wird der Ortskern von Volksdorf einschließlich des sogenannten Ohlendorff’schen Parks regelmäßig bestreift. Dabei werden nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungsstörungen beseitigt und Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Darüber hinaus sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienstgruppe Operative Aufgaben des PK 35 im Rahmen des Präsenzdienstes vor Ort sowie anlassbezogen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendschutzes.
Außerdem ist der Einsatz von Angestellten im Polizeidienst der Lokalen Präsenz (AiP/LP) auch im Ohledorffschen Park vorgesehen, sobald diese ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben. Die AiP/LP nehmen Aufgaben wie allgemeine Präsenzmaßnahmen, die Feststellung, Dokumentation und Anzeigenfertigung von Ordnungswidrigkeiten und die Beseitigung bzw. Meldung von Mängeln im öffentlichen Raum wahr. Unter anderem gehört zu ihren Aufgaben die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Verwarnungsgeldkatalog aus dem Zuständigkeitsbereich der BIS / Polizei und anderer Behörden im Rahmen der subsidiären Zuständigkeit, z. B. bei Verstößen nach
sowie bei unzulässiger Abfallentsorgung und sonstigen Verstößen gemäß dem Bußgeldkatalog der Hamburgischen Bezirksämter.
Im Übrigen trifft die Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit den vorhandenen Ressourcen unter Berücksichtigung aktueller Lageerkenntnisse und der erforderlichen Prioritätensetzung alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten.
Aus Sicht der Behörde für Inneres und Sport sind weitergehende polizeiliche Maßnahmen derzeit nicht erforderlich.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
In der Grünanlage sind an zwei Zugängen Grünanlagenschilder vorhanden. Das Bezirksamt wird veranlassen, dass an zwei weiteren Zugänge ebenfalls Grünanlagenschilder aufgestellt werden.
In den letzten Jahren wurden zwei zusätzliche Bänke aufgestellt und die Anzahl der Bänke somit von sechs auf acht erhöht. Zusätzlich wurde 2021 eine wenig genutzte Sitzbank nahe der Eulenkrugstraße im Süden an einen besseren Standort versetzt. Im Weiteren wurden im Rahmen der Parkbankoffensive zwei alte Sitzbänke gegen neue Bänke ausgetauscht. Damit ist die Parkanlage gut ausgestattet, das Aufstellen von weiteren Bänken ist daher zz. nicht vorgesehen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n