22-1806.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Social HUB Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.10

Sachverhalt

m Jahr 2024 wurde in Hamburg in den Räumlichkeiten der Bahnhofsmission eine Koordinierungsstelle für soziale Einrichtungen („Social HUB“) am Hauptbahnhof eingerichtet. Nach einer ersten Validierung des einjährigen Bestehens gibt es nach meinem Kenntnisstand in der Sozialbehörde konkrete Überlegungen, weitere Social Hubs auch in anderen Stadtteilen aufzubauen, darunter Harburg.

Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksverwaltung gemeinsam mit den zuständigen Stellen um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Zielgruppen soll ein Social HUB in Harburg primär adressieren (Wohnungslose, Suchterkrankte, EU-Zugewanderte, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Jugendliche)?

2. Welche Leistungen soll der Social HUB in Harburg konkret erbringen (nur Koordination der Träger oder auch eigene Beratung, Clearing, Case-Management)?

3. Wie ist die Abgrenzung zu bereits bestehenden Angeboten in Harburg geplant (Straßensozialarbeit, Fachstellen, Unterkünfte, Gesundheitsangebote)?

4. Ist ein Social HUB Harburg als Pilot oder von Anfang an als Regelstruktur vorgesehen?

5. Ist eine Verstetigung über eine Pilotphase – sofern es sich um eine solche handelt – hinaus finanziell bereits eingeplant?

6. Welcher Standort wird geprüft (Bahnhofsumfeld, Innenstadt Harburg, andere Lage), und nach welchen Kriterien?

7. Welche Öffnungszeiten sind vorgesehen (inkl. Randzeiten/Wochenenden), und wie wird die Erreichbarkeit für Betroffene sichergestellt?

8. Ist ein aufsuchender Anteil (mobiles Team) vorgesehen, oder ausschließlich ein stationäres Angebot?

9. Wer übernimmt die Trägerschaft und wer die fachliche Steuerung (Sozialbehörde, Bezirk, freier Träger, Verbundmodell)?

10. Wie soll die Zusammenarbeit zwischen Sozialbehörde und Bezirk konkret organisiert werden (Steuerungsrunde, Lenkungskreis, operative Runde)?

11. Welche Kooperationspartner sind verbindlich eingeplant (Polizei, Hochbahn/DB, Stadtreinigung, Krankenhäuser, Suchthilfe, Housing First)?

12. Mit welchem Budgetrahmen wird kalkuliert (einmalig und laufend)?

13. Welche Personalausstattung ist geplant (Anzahl Stellen, Qualifikationen, Schichtmodelle)?



BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

16. Juni 2026

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die o.g. Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1806, wie folgt:

Hamburg verfügt über ein breites, ausdifferenziertes und überwiegend niedrigschwelliges Wohnungslosenhilfesystem. Die Weiterentwicklung erfolgt kontinuierlich und zielgruppengerecht, um den wandelnden Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Dabei wird besonderer Wert auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung der Maßnahmen gelegt, die auch den unterschiedlichen Lebenslagen und Herausforderungen der Zielgruppen Rechnung trägt.

Im Zuge der Neukonzeption der Straßensozialarbeit soll das Konzept der im April 2024 eingerichteten Social HUB am Hamburger Hauptbahnhof unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungswerte fortentwickelt und durch weitere bezirklich verortete Koordinierungsstellen sukzessive ergänzt werden. Für die Einrichtung von bezirklichen Koordinierungsstellen werden die Ziele und Praxiserfahrungen des Social HUB am Hamburger Hauptbahnhof mit herangezogen. Der Ausbau der bezirklichen Koordinierungsstellen wird schrittweise umgesetzt, sowohl den fachlichen Bedarfen als auch den haushaltsrechtlichen Ermächtigungen folgend. Der Ausbau startet zunächst im Bezirk Altona. Perspektivisch soll, auch im Bezirk Harburg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Ein konkreter Zeitpunkt, zu dem die Planungen unter Beteiligung der bezirklichen Akteurinnen und Akteure aufgenommen werden, kann derzeit noch nicht benannt werden. Im Übrigen sind die Überlegung hierzu noch nicht abgeschlossen.

Im Übrigen siehe Drs. 22/15367, 22/16831 und 23/3208.

gez. Böhm


f.d.R. Leptien

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