Schriftliche Kleine Anfrage betr. Zukünftiger Standort für die Drogenhilfeeinrichtung Abrigado
Bezirksversammlung und Verwaltung bemühen sich seit Jahren darum, einen geeigneten neuen Standort für die Drogenhilfeeinrichtung Abrigado in Harburg zu finden. Federführend ist die Angelegenheit bisher in der Sicherheitskonferenz behandelt und berichtet worden.
Nunmehr zeichnet sich offenbar eine Lösung der Standortproblematik ab. Pressemitteilungen und Erklärungen von Bezirksabgeordneten ist zu entnehmen, dass die Drogeneinrichtung umziehen und deutlich vergrößert werden soll.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welcher genaue Standort ist derzeit für die Umsiedlung und Neuerrichtung der Drogenhilfeeinrichtung Abrigado vorgesehen?
2. Welche Standorte sind im Einzelnen seit 2017 der Fachbehörde und dem Träger vorgeschlagen worden?
3. Aus welchen Gründen ist der jeweilige Standort dann als ungeeignet oder nicht realisierbar verworfen worden?
4. Welche Kapazität hat die in Aussicht genommene Neubauplanung für Drogenabhängige, die die bisherige Einrichtung besuchen?
5. Wieviel zusätzliche Abhängige können dort voraussichtlich betreut werden?
6. Wie ist sichergestellt, dass es nicht zu einem weiteren Zulauf von Abhängigen aus anderen Hamburger Stadtteilen oder dem Umland kommt?
7. Welche Kosten entstehen ggf. dem Bezirk für die Zurverfügungstellung und Aufbereitung des Grundstücks und die Neuerrichtung?
8. Von welchen Gesamtkosten für die Maßnahme geht das Bezirksamt derzeit aus?
9. Presseberichten ist zu entnehmen, dass im gleichen Haus auch die Harburger Tafel e.V. untergebracht werden soll. Wie soll sichergestellt werden, dass Bedürftige nicht durch eine stark frequentierte Drogeneinrichtung verdrängt oder abgeschreckt werden?
10. Sind mit der Harburger Tafel e.V. und den Verantwortlichen entsprechende Gespräche hinsichtlich der gemeinsamen Unterbringung erfolgt und welches Ergebnis hatten diese?
11. Soweit bekannt geworden ist, sollen in dem Gebäude auch Wohnungen für Fördern und Wohnen geschaffen werden. Um wie viele Wohnungen handelt es sich?
12. Welche Größe haben die einzelnen Wohnungen?
13. Welcher Personenkreis soll dort untergebracht werden?
14. Soll das Bezirksamt insoweit Mitwirkungsrechte bei der Belegung haben?
15. Muss das Bezirksamt insoweit zusätzliche Mittel aufwenden, ggf. in welcher Höhe?
16. Sind für die Realisierung der Gesamtmaßnahme zusätzliche Personalbedarfe beim Bezirksamt zu erwarten, ggf. in welchem Dezernat und in welchem Umfang?
17. Beabsichtigt die Bezirksverwaltung der Bezirksversammlung und den zuständigen Fachausschüssen die Gesamtkonzeption zur Mitwirkung und ggf. Zustimmung vorzulegen?
18. Wann soll dieses ggf. geschehen?
Hamburg, am 27.04.2021
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Michael Schaefer
Rainer Bliefernicht
Dr. Antja Jaeger
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