Antwort Schriftliche Kleine Anfrage betr. Zukünftiger Standort für die Drogenhilfeeinrichtung Abrigado
Letzte Beratung: 08.06.2021 Hauptausschuss Ö 3.9
Bezirksversammlung und Verwaltung bemühen sich seit Jahren darum, einen geeigneten neuen Standort für die Drogenhilfeeinrichtung Abrigado in Harburg zu finden. Federführend ist die Angelegenheit bisher in der Sicherheitskonferenz behandelt und berichtet worden.
Nunmehr zeichnet sich offenbar eine Lösung der Standortproblematik ab. Pressemitteilungen und Erklärungen von Bezirksabgeordneten ist zu entnehmen, dass die Drogeneinrichtung umziehen und deutlich vergrößert werden soll.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welcher genaue Standort ist derzeit für die Umsiedlung und Neuerrichtung der Drogenhilfeeinrichtung Abrigado vorgesehen?
2. Welche Standorte sind im Einzelnen seit 2017 der Fachbehörde und dem Träger vorgeschlagen worden?
3. Aus welchen Gründen ist der jeweilige Standort dann als ungeeignet oder nicht realisierbar verworfen worden?
4. Welche Kapazität hat die in Aussicht genommene Neubauplanung für Drogenabhängige, die die bisherige Einrichtung besuchen?
5. Wieviel zusätzliche Abhängige können dort voraussichtlich betreut werden?
6. Wie ist sichergestellt, dass es nicht zu einem weiteren Zulauf von Abhängigen aus anderen Hamburger Stadtteilen oder dem Umland kommt?
7. Welche Kosten entstehen ggf. dem Bezirk für die Zurverfügungstellung und Aufbereitung des Grundstücks und die Neuerrichtung?
8. Von welchen Gesamtkosten für die Maßnahme geht das Bezirksamt derzeit aus?
9. Presseberichten ist zu entnehmen, dass im gleichen Haus auch die Harburger Tafel e.V. untergebracht werden soll. Wie soll sichergestellt werden, dass Bedürftige nicht durch eine stark frequentierte Drogeneinrichtung verdrängt oder abgeschreckt werden?
10. Sind mit der Harburger Tafel e.V. und den Verantwortlichen entsprechende Gespräche hinsichtlich der gemeinsamen Unterbringung erfolgt und welches Ergebnis hatten diese?
11. Soweit bekannt geworden ist, sollen in dem Gebäude auch Wohnungen für Fördern und Wohnen geschaffen werden. Um wie viele Wohnungen handelt es sich?
12. Welche Größe haben die einzelnen Wohnungen?
13. Welcher Personenkreis soll dort untergebracht werden?
14. Soll das Bezirksamt insoweit Mitwirkungsrechte bei der Belegung haben?
15. Muss das Bezirksamt insoweit zusätzliche Mittel aufwenden, ggf. in welcher Höhe?
16. Sind für die Realisierung der Gesamtmaßnahme zusätzliche Personalbedarfe beim Bezirksamt zu erwarten, ggf. in welchem Dezernat und in welchem Umfang?
17. Beabsichtigt die Bezirksverwaltung der Bezirksversammlung und den zuständigen Fachausschüssen die Gesamtkonzeption zur Mitwirkung und ggf. Zustimmung vorzulegen?
18. Wann soll dieses ggf. geschehen?
Hamburg, am 27.04.2021
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Michael Schaefer
Rainer Bliefernicht
Dr. Antja Jaeger
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 10.05.2021
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1379) wie folgt:
Vorbemerkung: § 24 Bezirksverwaltungsgesetz sieht vor, dass Anfragen zu Angelegenheiten gestellt werden können, für die das jeweilige Bezirksamt zuständig ist. Dem Bezirksamt Harburg liegen keine über die unten genannten Erkenntnisse hinausgehenden Informationen vor. Diese sind ggf. auf anderem Wege zu erfragen.
1. Welcher genaue Standort ist derzeit für die Umsiedlung und Neuerrichtung der Drogenhilfeeinrichtung Abrigado vorgesehen?
Es handelt sich um das Grundstück Buxtehuder Straße 31. Hier befindet sich derzeit der Standort der Harburger Tafel sowie eine größere unbebaute Fläche.
2. Welche Standorte sind im Einzelnen seit 2017 der Fachbehörde und dem Träger vorgeschlagen worden?
Zunächst wurde eine Erweiterung des derzeitigen Standortes geprüft. Zudem wurde das Grundstück Buxtehuder Straße 31 vorgeschlagen sowie ein Gebäude am Grooßmoordamm 1.
3. Aus welchen Gründen ist der jeweilige Standort dann als ungeeignet oder nicht realisierbar verworfen worden?
4. Welche Kapazität hat die in Aussicht genommene Neubauplanung für Drogenabhängige, die die bisherige Einrichtung besuchen?
5. Wieviel zusätzliche Abhängige können dort voraussichtlich betreut werden?
6. Wie ist sichergestellt, dass es nicht zu einem weiteren Zulauf von Abhängigen aus anderen Hamburger Stadtteilen oder dem Umland kommt?
7. Welche Kosten entstehen ggf. dem Bezirk für die Zurverfügungstellung und Aufbereitung des Grundstücks und die Neuerrichtung?
8. Von welchen Gesamtkosten für die Maßnahme geht das Bezirksamt derzeit aus?
9. Presseberichten ist zu entnehmen, dass im gleichen Haus auch die Harburger Tafel e.V. untergebracht werden soll. Wie soll sichergestellt werden, dass Bedürftige nicht durch eine stark frequentierte Drogeneinrichtung verdrängt oder abgeschreckt werden?
Zu Fragen 3 – 9: Informationen hierzu sind bei der zuständigen Sozialbehörde zu erfragen.
10. Sind mit der Harburger Tafel e.V. und den Verantwortlichen entsprechende Gespräche hinsichtlich der gemeinsamen Unterbringung erfolgt und welches Ergebnis hatten diese?
Ja. Mit der Harburger Tafel wurden weitere Gespräche vereinbart.
11. Soweit bekannt geworden ist, sollen in dem Gebäude auch Wohnungen für Fördern und Wohnen geschaffen werden. Um wie viele Wohnungen handelt es sich?
12. Welche Größe haben die einzelnen Wohnungen?
13. Welcher Personenkreis soll dort untergebracht werden?
14. Soll das Bezirksamt insoweit Mitwirkungsrechte bei der Belegung haben?
Zu Fragen 11 – 14: Informationen hierzu sind bei der zuständigen Sozialbehörde zu erfragen.
15. Muss das Bezirksamt insoweit zusätzliche Mittel aufwenden, ggf. in welcher Höhe?
16. Sind für die Realisierung der Gesamtmaßnahme zusätzliche Personalbedarfe beim Bezirksamt zu erwarten, ggf. in welchem Dezernat und in welchem Umfang?
Antwort zu Frau 15 und 16: Nein. Zuständig ist die Sozialbehörde.
17. Beabsichtigt die Bezirksverwaltung der Bezirksversammlung und den zuständigen Fachausschüssen die Gesamtkonzeption zur Mitwirkung und ggf. Zustimmung vorzulegen?
Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, dass die Bezirksversammlung zu einem geeigneten Zeitpunkt von der zuständigen Sozialbehörde über konkrete Planungen informiert wird. Die Sicherheitskonferenz Harburg ist laufend zeitnah über neue Sachstände informiert worden.
18. Wann soll dieses ggf. geschehen?
Das konkrete Planungsvorhaben steht noch am Anfang, daher kann zum jetzigen Zeitpunkt kein Zeitplan vorgelegt werden.
Fredenhagen
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