Antwort auf Anfrage SPD betr. Sachstand Kitas und Tageseltern in Harburg
Letzte Beratung: 16.01.2024 Hauptausschuss Ö 2.13
Mit dem Rechtsanspruch auf kostenfreie bis zu 5-stündige Betreuung in Kindertageseinrichtungen ist in Hamburg ein Erfolgsmodell entstanden, um das uns viele beneiden. Einerseits ist es ein positiver Standortfaktor, der Hamburg als Wohn- und Arbeitsraum stärkt, andererseits ermöglicht dies auch eine Vielzahl von Kindern bereits sehr früh in eine fachliche Betreuung zu bringen und eventuell vorhandene Defizite frühzeitig zu erkennen und diesen gegenzusteuern.
Die hohe Nachfrage nach Kitaplätzen ist ein Beleg für den Erfolg des Systems. Allerdings muss die hohe Nachfrage in einer wachsenden Stadt auch mit einer Erhöhung des Angebots einhergehen. Hierfür unterstützen Bezirk und Bezirkspolitik die Schaffung von zusätzlichen Kitaplätzen durch Neugründungen und Erweiterungen in bestehenden Einrichtungen.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:
(Sollten wegen zu geringer Fallzahl aus datenschutzrechtlichen Bedenken Angaben nicht gemacht werden können, bitte auf die kleinstmöglich zulässige Ebene aggregieren)
1. Welche am Gutscheinsystem teilnehmenden Kitas befinden sich im Bezirk? Bitte auflisten nach Stadtteil.
2. Wie viele Kita-Betreuungsgutscheine in Kitas werden aktuell für Familien mit Wohnsitz im Bezirk (alternativ nach abrechnender Kita im Bezirk) abgerechnet? Bitte auflisten nach Stadtteil und unterteilt nach Stundenumfang.
3. Wie viele Kita-Betreuungsgutscheine bei Tageseltern werden aktuell für Familien mit Wohnsitz im Bezirk (alternativ nach abrechnenden Tageseltern im Bezirk) abgerechnet? Bitte auflisten nach Stadtteil und unterteilt nach Stundenumfang.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
13. Dezember 2023
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Siehe Anlage 1.
Abgerechnete Kita-Gutscheine im Bezirk Harburg nach Betreuungsstadtteil und -umfang Stichtag: 31.05.2023* | |||||
Stadtteil |
5 Std./Tag |
6 Std./Tag |
8 Std./Tag |
10 Std./Tag |
12 Std./Tag |
Cranz |
17 |
0 |
8 |
<4 |
0 |
Eißendorf |
316 |
67 |
265 |
67 |
<4 |
Harburg |
916 |
118 |
575 |
168 |
13 |
Hausbruch |
324 |
42 |
194 |
55 |
<4 |
Heimfeld |
376 |
66 |
334 |
159 |
5 |
Langenbek |
22 |
5 |
15 |
0 |
0 |
Marmstorf |
72 |
48 |
177 |
42 |
<4 |
Moorburg |
20 |
4 |
27 |
7 |
0 |
Neuenfelde |
164 |
22 |
74 |
25 |
5 |
Neugraben-Fischbek |
847 |
160 |
684 |
275 |
32 |
Rönneburg |
86 |
12 |
40 |
6 |
0 |
Sinstorf |
69 |
19 |
63 |
18 |
<4 |
Wilstorf |
422 |
55 |
233 |
71 |
7 |
*Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden.
Bei Werten <4 können die betroffenen Personen, zumindest von Personen mit Zusatzkenntnissen, identifiziert werden. Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung ist das SGB VIII i. V. m. dem KibeG. Es handelt sich deshalb bei Werten <4 um geschützte Sozialdaten im Sinne der §§ 35 SGB I, 61 ff SGB VIII, 67 ff SGB X, die der Senat gemäß § 67 b Abs. 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB oder gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DS-GVO mit Einwilligung der betroffenen Personen weitergeben darf. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung von Anfragen nach § 27 BezVG. Eine Einwilligung der betroffenen Personen zur Datenübermittlung liegt nicht vor. Der Senat ist daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 61 ff SGB VIII, §§ 67 ff SGB X an der Angabe von Werten unter vier gehindert.
|
Abgerechnete Tagespflegefälle im Bezirk Harburg nach Betreuungsstadtteil und -umfang Stichtag: 30.09.2023* | ||||||
Stadtteil |
10 Std./ Woche |
20 Std./ Woche |
25 Std./ Woche |
30 Std./ Woche |
40 Std./ Woche |
50 Std./ Woche |
Harburg |
4 |
<4 |
67 |
24 |
9 |
0 |
Hausbruch |
0 |
5 |
9 |
7 |
10 |
0 |
Heimfeld |
0 |
6 |
17 |
0 |
<4 |
0 |
Langenbek |
0 |
0 |
<4 |
0 |
0 |
0 |
Marmstorf |
0 |
0 |
<4 |
<4 |
<4 |
0 |
Moorburg |
0 |
0 |
6 |
4 |
0 |
0 |
Neugraben-Fischbek |
0 |
0 |
23 |
11 |
10 |
<4 |
Rönneburg |
<4 |
0 |
5 |
0 |
0 |
0 |
Sinstorf |
0 |
0 |
<4 |
19 |
0 |
0 |
Wilstorf |
<4 |
0 |
<4 |
<4 |
<4 |
<4 |
*Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden.
Bei Werten <4 können die betroffenen Personen, zumindest von Personen mit Zusatzkenntnissen, identifiziert werden. Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung ist das SGB VIII i. V. m. dem KibeG. Es handelt sich deshalb bei Werten <4 um geschützte Sozialdaten im Sinne der §§ 35 SGB I, 61 ff SGB VIII, 67 ff SGB X, die der Senat gemäß § 67 b Abs. 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB oder gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DS-GVO mit Einwilligung der betroffenen Personen weitergeben darf. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung von Anfragen nach § 27 BezVG. Eine Einwilligung der betroffenen Personen zur Datenübermittlung liegt nicht vor. Der Senat ist daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 61 ff SGB VIII, §§ 67 ff SGB X an der Angabe von Werten unter vier gehindert.
gez. Heimath
f.d.R.
Leptien
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