21-2992

Inklusionsplätze in Eimsbütteler Kitas

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

12.05.2022

Lfd. Nr. 86 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Moritz Altner, Torge Urbanski und Dr. Ann-Kathrin Riegel (SPD-Fraktion)

 

Inklusionsplätze in Eimsbütteler Kitas

 

Die Anfrage wird von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) Sozialbehörde wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Im nachfrageorientierten Hamburger Kita-Gutschein-System erfolgt keine zentrale Angebotsplanung seitens des öffentlichen Jugendhilfeträgers. Die Träger der Kindertageseinrichtungen passen mit ihrer Kenntnis der örtlichen Bedarfslage eigenverantwortlich die bestehenden Angebotsstrukturen in ihren Kitas an und bauen ggf. neue Angebotsstrukturen oder Kitas auf. Sie können vor Ort schneller auf die regionale Nachfrage reagieren. Diese Planungsfreiheit der Kita-Träger war für den erfolgreichen Ausbau der Kindertagesbetreuung in Hamburg von entscheidender Bedeutung und hat zu einem produktiven Qualitätswettbewerb zwischen den Anbietern und zu einer bedarfsgerechten Ausgestaltung der Angebote geführt.

Ergänzend steuert die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde den Kita-Ausbau bei größeren Wohnungsneubauvorhaben, die im Rahmen neuer Bebauungspläne geplant werden. Eine vergleichbare Vorgehensweise gilt auch für die Planung von Festbauten mit der Perspektive Wohnen in öffentlicher Unterbringung. Darüber hinaus koordiniert die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde bei Bedarf regionale Planungsaktivitäten der Kita-Träger insbesondere im nahen Umfeld der Wohnunterkünfte.

Wenn ein Kita-Träger eine Betriebserlaubnis für die Leistungsart „Eingliederungshilfe“ beantragen möchte, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: räumliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorhandensein eines Therapieraumes, erforderliche Qualifikation zur Betreuung behinderter oder von einer Behinderung bedrohter Kinder, konzeptionelle Darstellung zur Betreuung und Förderung der Kinder.

Bei der anschließenden tatsächlichen Betreuung der Kinder hängt die Anzahl der aufzunehmenden Kinder mit einer Behinderung oder von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, unter anderem von den individuellen Zuschlagstufen, der Gruppenzusammensetzung und den vorhandenen Personalstunden an heilpädagogisch qualifizierten Fachkräften ab.

Vor diesem Hintergrund kann die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde keine Auskunft darüber geben, ob und wie viele weitere Plätze der Leistungsart Eingliederungshilfe in den Eimsbütteler Kitas in Planung sind.

 

Sachverhalt

r viele Kinder und ihre Eltern bedeutet die Suche nach einer Kita einen ersten und wichtigen Schritt im Betreuungs- und Bildungssystem. In den Stadtteilen im Bezirk Eimsbüttel gibt es wohnortnah ein großes Angebot an Einrichtungen, die auf verschiedene Betreuungswünsche zugeschnitten sind. Dennoch oder gerade deshalb gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten Kita nicht immer einfach. Besonders für Eltern von Kindern mit besonderem Bedarf wie z.B. mit einer Behinderung ist die Suche eine Herausforderung, da bei der Betreuung weitere Aspekte zu beachten sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Wie ist die Frühförderung von Kindern mit Behinderung bzw. besonderem Förderbedarf in Hamburger Kitas geregelt?

 

r Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) erfolgt die Frühförderung über Interdisziplinäre oder Heilpädagogische Frühförderstellen ambulant in der Frühförderstelle oder mobil im Haushalt der Familie oder auch in der Kita. Einige Kitas (siehe Anbieterliste, Link unten) haben Vereinbarungen mit der Eingliederungshilfeträgerin und den Krankenkassen gem. SGB IX geschlossen und bieten die Leistungen direkt an. Kann die Teilhabe eines Krippenkindes mit (drohenden) Behinderungen am Gruppenalltag in der Kita nicht mit den Mitteln, die über einen Regel-Kita-Gutschein zur Verfügung gestellt werden, gewährleistet werden, kann die betreuende Kita für das betreffende Kind ergänzend zusätzliche Personalmittel bei der Sozialbehörde beantragen.

Ab dem 3. Geburtstag erfolgt die Frühförderung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen regelhaft über die Eingliederungshilfe in der Kita gemäß § 26 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG). Diese beinhaltet zusätzlich zur Kindertagesbetreuung heilpädagogische und sofern erforderlich therapeutische (logopädische, ergotherapeutische, physiotherapeutische) Förderung sowie medizinisch-pflegerische Unterstützung. Mehr Informationen zur Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kitas finden sich auch auf unserer Webseite www.hamburg.de/behinderte-kinder.

 

  1. Wie viele sogenannte Inklusions- bzw. Integrationsplätze gibt es in Kitas im Bezirk Eimsbüttel?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Wie viele und welche Kitas im Bezirk Eimsbüttel bieten aktuell Inklusionsplätze an?

 

Insgesamt bieten 58 Kitas im Bezirk Eimsbüttel Inklusionsplätze an. Eine Übersicht bietet die nachfolgende Abbildung:

 

Kita Name

Strasse

KiTa Armbruststraße

Armbruststraße 23

Kath. KiTa St. Bonifatius

Am Weiher 29a

KiTa Villa Wackelzahn

Waterloostraße 6

KiTa Schmuddelkinder

Eppendorfer Weg 4

KiTa Kindervilla Fruchtallee

Fruchtallee 22

KiTa Kinderhaus Lockstedt

Emil-Andresen-Straße 32

KiTa Brahmsallee

Brahmsallee 38

KiTa Flohzirkus

Laufgraben 27

KiTa Langenfelder Damm

Langenfelder Damm 97

Ev. KiGA St. Nikolai

Harvestehuder Weg 91

KiTa Waldorfkindergarten

Bogenstraße 45

Integrationskindergarten Wurzelkinder

Eimsbütteler Chaussee 28

KiTa Schatzkiste

Behrmannplatz 3

KiTa Vizelinstraße

Vizelinstraße 48

KiTA Wernigerorder Weg

Wernigerorder Weg 10

Ev. KiTa Nordstern

Anna-Susanna-Stieg 8

KiTa Graf-Johann-Weg

Graf-Johann-Weg 83

KiTa Jungborn

Jungborn 16a

KiTa Baumacker

Baumacker 8

KiTa Lohkampstraße

Lohkampstraße 41

KiTa Kinderhaus Furtweg

Furtweg 21a

KiTa Oldenburger Straße

Oldenburger Straße 74

KiTa Kinderhaus FlieWaTuut

Paul-Sorge-Straße 108

KiTa Bindfeldweg

Bindfeldweg 30

KiTa Bluma Mekler

Brüder-Hornemann-Straße 3

KiTa Die Moorrüben

Ohnmoorring 3a

AWO Kita Zauberburg

Grothwisch 23

KiTa Internationaler Kindergarten Turmweg

Turmweg 35

Ev. KiGa St. Nikolai

Oderfelder Straße 17

Ev. KiTa Marien

Redingskamp 24

KiTa Montessori Kinderhaus monaddrei

Henriettenstraße 22a

KiTa Antje

Hugh-Greene-Weg 6

Kath. KiGa St. Ansgar

Niendorfer Kirchenweg 18

KiTa Cocori

Bundesstraße 25

KiTa Montessori Kinderhaus monaddrei

Schäferkampsallee 27

KiTa Kindertagesstätte Löwenherz

Glißmannweg 3

KiTa Kleine Heimat

Kleiner Kielort 10

KiTa Kinderhaus Tornquiststraße

Tornquiststraße 22

KiTa Antje 2.0

Hugh-Greene-Weg 2

KiTa Mucklas

Kollaustraße 67

Krippe u. KiTa Bunte Erdmännchen

Kieler Straße 366

KiTa Krippe Wurzelkinder

Eimsbütteler Chaussee 21

KiTa Kinderhaus Rothenbaumchaussee 121

Rothenbaumchaussee 121

Ev. KiTa Alten Eichen

rdermanns Weg 19

KiTa Kinderhaus Rothenbaumchaussee 138

Rothenbaumchaussee 138

KiTa Käptn Kaninchen

nnkamp 1

Bewegungskita Eimsbüttel

Julius-Vosseler-Straße 195a

KiTa Mobi

Grandweg 95a

KiTa Käptn Kaninchen

Vogt-Wells-Straße 15b

KiTa Elbauenland

Pinneberger Straße 72

KiTa Käptn Kaninchen

Frohmestraße 67

KiTa Käptn Kaninchen

Frohmestraße 5

KiTa Amsinck-Villa

Beim Amsinckpark 18

KiTa Kita für Alle

Oliver-Lißy-Straße 44

KiTa Käptn Kaninchen

Siemersplatz 1a

KiTa Vorschule Käptn Kaninchen

Vogt-Wells-Straße 15b

KiTa F31

Julius-Vosseler-Straße 114b

KiTa Käptn Kaninchen Kieler Straße

Kieler Straße 306

 

 

  1. Gibt es bei der Belegungsplanung in Kitas fest vorgesehene Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung? Wenn ja, in welchen Kitas und wie viele Plätze jeweils?

 

Im Kita-Gutschein-System ist keine Bedarfs- oder Belegungsplanung seitens der Sozialbehörde vorgesehen. Die Angebotsgestaltung und Platzvergabe erfolgt im Rahmen der Trägerautonomie durch die Kitas bzw. ihre Träger im Rahmen der vorhandenen Vorgaben beispielsweise hinsichtlich der Anforderungen an das Personal (Umfang und Qualifikation) oder dieume gemäß KibeG, Richtlinien für den Betrieb von Kitas sowie dem Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“.

 

  1. Sind weitere Plätze in Eimsbütteler Kitas geplant?

 

Siehe Einleitung.

 

  1. An welche Stellen können sich Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf wenden?

 

Eltern, die einen besonderen Förderbedarf bei ihren Kindern vermuten, können sich direkt an Interdisziplinäre Frühförderstellen wenden, die alle ein niedrigschwelliges Beratungsangebot vorhalten.

Ebenso bieten die Jugendpsychiatrischen Dienste der bezirklichen Gesundheitsämter Unterstützung an.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine