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Antwort Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG betr. Kita in Harburg - Entwicklung seit 2016

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
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09.01.2019
Sachverhalt

Mit dem Rechtsanspruch auf kostenfreie bis zu 5-stündige Betreuung in Kindertageseinrichtungen ist in Hamburg ein Erfolgsmodell entstanden, um das uns viele beneiden. Einerseits ist es ein positiver Standortfaktor, der Hamburg als Wohn- und Arbeitsraum stärkt, andererseits ermöglicht dies auch eine Vielzahl von Kindern bereits sehr früh in eine fachliche Betreuung zu bringen und eventuell vorhandene Defizite frühzeitig zu erkennen und diesen gegenzusteuern.

Die hohe Nachfrage nach Kitaplätzen ist ein Beleg für den Erfolg des Systems. Allerdings muss die hohe Nachfrage in einer wachsenden Stadt auch mit einer Erhöhung des Angebots einhergehen. Hierfür unterstützen Bezirk und Bezirkspolitik die Schaffung von zusätzlichen Kitaplätzen durch Neugründungen und Erweiterungen in bestehenden Einrichtungen. Viele Kitas sind in Planung, im Genehmigungsverfahren und auch schon kurz vor der Inbetriebnahme. Dadurch werden mehrere Hundert Plätze neu geschaffen. Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen wie zum Beispiel im Vogelkamp Neugraben aber auch Fischbeker Heidbrook und Fischbeker Reethen wird dies planerisch vorgesehen. Aber auch bei steigenden Bewohnerzahlen durch Nachverdichtungen muss das mitgedacht werden. Um eine hohe Betreuungsqualität zu sichern ist es aber auch erforderlich, dass die Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben ­– sowohl baurechtlich, als auch pädagogisch – einhalten. Das Kindeswohl muss hier Vorrang vor einer überhasteten Platzschaffung haben.

Viele Kitaträger haben den wachsenden Bedarf erkannt und erweitern ihr Angebot. Manche jedoch haben sich über die wachsende Nachfrage gefreut, konnten sie so ihre Kapazitäten in Gänze ausnutzen, haben aber den Bedarf nach mehr Plätzen nicht frühzeitig in ihre Planungen einbezogen. Mit dem erforderlichen Planungs- und Genehmigungsvorlauf ist folglich ein Umsetzungsverzug entstanden, der in manchen Regionen zu spürbaren Engpässen geführt hat. Das ist besonders ärgerlich für die betroffenen Kinder und deren Eltern.

 

Dies vorausgeschickt bitten wir die Verwaltung um Beantwortung

 

1.     Wie viele genehmigte Anträge (auch Vorbescheide) auf Neubau, Erweiterung und Nutzungsänderung für Einrichtungen der Kinderbetreuung inklusive Tagespflege gab es in den Jahren 2016 bis 2018 (laufend) im Bezirk?
Bitte unterteilen nach Art, Örtlichkeit und Genehmigungsdatum.

2.     Wie viele Bauanträge im obigen Sinne sind derzeit in Bearbeitung?
Bitte unterteilen nach Art und Örtlichkeit

3.     Ist es bei den Fällen zu Frage 2 zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren gekommen, weil zum Beispiel – die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind, - die gesetzlichen Bestimmungen eine Genehmigung nicht zulassen, - aus sonstigen Gründen, ist dies jeweils gesondert darstellen.

4.     Gibt es bei derzeit noch laufenden Verfahren Fälle bei denen Baumaßnahmen ohne Genehmigung oder in einer der Genehmigung nicht entsprechenden Form umgesetzt wurden? Bitte jeweils beantworten nach Art der Baumaßnahme.