Antwort auf Anfrage SPD betr. Elterngeld in Harburg
Letzte Beratung: 11.03.2025 Hauptausschuss Ö 3.16
Seit Januar 2024 können Eltern in Hamburg online den Antrag auf Elterngeld stellen, müssen diesen jedoch noch in gedruckter Version bei der Fachstelle einreichen. Hamburgweit hat sich die Bearbeitungszeit für die Anträge im Vergleich zum Vorjahr trotz der Digitalisierung verlängert, wobei der Anteil der digital gestellten Anträge nach wie vor deutlich geringer ausfällt. Insbesondere in unserem Bezirk ist ein Anstieg der Zeit zwischen Antragstellung und Bearbeitung zu beobachten gewesen (2023: 54 Tage, Q1/2024: 74 Tage). Dies war laut Auskünften unter anderem der Umstellung des Antragsverfahrens sowie der Fehleranfälligkeit des Fachverfahrens zu schulden. Die Dauer der Bearbeitungszeit ist auch in Q2 und Q3 des vergangenen Jahres weiter auf 85 Tage gestiegen. Dies bei gleichbleibendem Stellen-Soll von 3,74 (VZÄ: 3,59) im Bezirk.
Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
24. Februar 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion
Drs. 22-0452, wie folgt Stellung:
Frage 1: Womit lässt sich der Anstieg der Bearbeitungszeit insbesondere im Bezirk Harburg erklären?
Die Antragszahlen sind im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen – 2022 waren es noch 2620 Anträge/Jahr, in 2024 waren es 3617 Anträge bei gleichbleibender personeller Ausstattung.
2024 hatte die Dienststelle mehrere Langzeiterkrankte, so dass zum Teil nur 2 Personen für die Bearbeitung der Anträge zur Verfügung standen. Zudem war 1 Vollzeit-Stelle seit dem 01.08.2023 vakant, eine dauerhafte Nachbesetzung konnte erst zum 01.12.2024 erfolgen.
Frage 2: Welche Maßnahmen werden von Seiten der Verwaltung ergriffen, um einen weiteren Anstieg der Bearbeitungszeit abzufedern?
Im Sommer 2024 konnte das Fachamt aus dem zur Verfügung stehenden Budget eine Honorarkraft gewinnen, die während der Einführung des neuen ELGID-Web der Sachbearbeitung zuarbeiten konnte.
Das Bezirksamt stellte 2024 eine zusätzliche befristete Vollzeit-Stelle zur Verfügung, eine Besetzung wird voraussichtlich noch im 1. Quartal 2025 erfolgen. Zudem stand eine bis Oktober 2025 befristete Stelle zur Verfügung, die aber aufgrund des kurzen Besetzungszeitraums nicht erfolgreich ausgeschrieben und besetzt werden konnte. Von einer erneuten Ausschreibung mit sehr geringen Besetzungschancen sieht das Bezirksamt ab.
Frage 3: Inwiefern wirkt sich die digitale Antragsstellung im Rückblick auf das Jahr 2024 auf die Bearbeitungszeit aus?
Siehe Bürgerschaftsdrucksache 22/16910.
Frage 4: Wie wirkt sich die Digitalisierung des Antragsprozesses insgesamt auf die Anzahl der bewilligten Anträge aus (quantitativ/qualitativ)?
Da die vollständige Digitalisierung des Antragsverfahrens noch nicht abgeschlossen ist, konnten bisher kaum Zeitersparnisse bei der Antragsberarbeitung beobachtet werden. Sollte eine vollständige Digitalisierung erfolgt sein (vor allem Implementierung von technischen Schnittstellen wie z. B. mit Krankenkassen, Finanzamt, Rentenversicherung) dürfte sich eine noch nicht zu beziffernde Zeitersparnis bei der Bearbeitung der Anträge ergeben.
i.V. Queckenstedt
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