Bearbeitungsdauer und Auszahlung von Elterngeld in Hamburg Ursachen, Zuständigkeiten und Abhilfemaßnahmen Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 04.03.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 8.1
Im Sozialausschuss der Bezirksversammlung Altona am 06. Januar 2026 wurde seitens der Verwaltung berichtet, dass die Bearbeitung von Elterngeldanträgen im Bezirk Altona weiterhin erhebliche Verzögerungen aufweist. In einzelnen Fällen beträgt die Bearbeitungsdauer demnach bis zu sechs Monate, teilweise sogar deutlich länger.
Elterngeld stellt für Familien während der Elternzeit eine existenzielle Einkommensquelle dar. Verzögerungen bei der Auszahlung führen zu erheblichen finanziellen Belastungen für junge Familien, die sich ohnehin in einer Phase erhöhter Ausgaben und reduzierter Erwerbstätigkeit befinden.
Nach Angaben im Sozialausschuss vom 06.01.2026 lagen die Bearbeitungszeiten im Bezirk Altona im Jahr 2025 in Einzelfällen bei bis zu 300 Tagen. Presseberichten zufolge betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer hamburgweit zuletzt 65,17 Tage (Bezirksamt Wandsbek). Darüber hinaus wird insbesondere auf die angespannte Situation in den Bezirken Eimsbüttel und Altona hingewiesen.
Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 23/486 vom 20.03.2024 zeigt zudem, dass die Bearbeitungszeiten zwischen den Bezirken stark variieren und strukturelle Probleme in mehreren Bezirken bestehen.
Im Sozialausschuss Altona wurde ferner ausgeführt, dass das digitale Antragsverfahren „ElterngeldDigital“ nicht hinreichend praktikabel sei. Demnach gehen digital gestellte Anträge als E-Mail ein, müssen ausgedruckt und anschließend manuell in Fachverfahren übertragen werden. Digitale Nachreichungen von Unterlagen können teilweise nicht eindeutig bestehenden Anträgen zugeordnet werden, sofern die Aktenzeichendvergabe noch nicht erfolgt ist. Zusätzlich bestehen im Bezirk Altona Wartezeiten von mehreren Wochen bei der Ausstellung erforderlicher Geburtsurkunden.
Medienberichte und selbst Finanzsenator Dr. Andreas Dressel bestätigen diese Einschätzungen und beschreiben das Verfahren als technisch unausgereift und bürokratisch ineffizient.
Vor diesem Hintergrund bitten die Abgeordneten die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Bearbeitungsdauer und Rückstände
1.1 Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Elterngeldanträgen in
Hamburg insgesamt?
1.2 Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im Bezirk Altona,
a) aktuell sowie
b) aufgeschlüsselt nach Quartalen für die letzten zwölf Monate?
1.3 Wie viele Elterngeldanträge befinden sich derzeit länger als
a) einen Monat,
b) drei Monate und
c) sechs Monate
in Bearbeitung (hamburgweit und bezogen auf den Bezirk Altona)?
1.4 Wie hoch ist der aktuelle Antragsbestand (Rückstau) in den einzelnen Bezirken?
2. Digitalisierung und Fachverfahren
2.1 Welche digitalen Fachverfahren werden derzeit für Antragstellung, Bearbeitung und
Auszahlung von Elterngeld genutzt?
2.2 Aus welchen Gründen werden digital eingereichte Anträge weiterhin ausgedruckt und
analog weiterbearbeitet?
2.3 Warum ist es bislang nicht möglich, Nachreichungen digital eindeutig bestehenden
Anträgen zuzuordnen?
2.4 Welche technischen oder organisatorischen Hemmnisse stehen einer vollständig digitalen
Bearbeitung derzeit entgegen?
3. Ursachen der Verzögerungen
3.1 Welche Hauptursachen sieht die Sozialbehörde für die aktuellen Verzögerungen (personell,
organisatorisch, technisch, rechtlich)?
3.2 In welchem Umfang sind bundesrechtliche Vorgaben, insbesondere aus dem
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, ursächlich für die bestehenden Probleme?
3.3 Welche Handlungsspielräume bestehen auf Landes- und Verwaltungsebene zur Verkürzung
der Bearbeitungszeiten?
4. Personelle und organisatorische Ausstattung
4.1 Wie viele Vollzeitäquivalente stehen derzeit für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen zur
Verfügung (hamburgweit und im Bezirk Altona)?
4.2 Wie hat sich die Personalausstattung in den letzten drei Jahren entwickelt?
4.3 In welchem Umfang bestehen derzeit krankheitsbedingte Ausfälle oder Vakanzzeiten, und
wie werden diese kompensiert?
5. Zuständigkeiten und Koordination
5.1 Welche Aufgaben liegen bei den Bezirksämtern und welche bei der Sozialbehörde im
Elterngeldverfahren?
5.2 Wie ist die Koordination zwischen Sozialbehörde und den Sozialen Dienstleistungszentren
(SDZ) organisiert?
5.3 Welche Steuerungs- oder Controllinginstrumente werden eingesetzt, um Bearbeitungszeiten
zu überwachen und zu verkürzen?
6. Abhilfemaßnahmen und Perspektive
6.1 Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um Bearbeitungszeiten zu
reduzieren?
6.2 Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, insbesondere im Hinblick auf
a) vollständige Digitalisierung,
b) transparente Statusanzeigen für Antragstellende und
c) digitale Nachreichmöglichkeiten?
6.3 Bis wann ist mit spürbaren Verbesserungen für die Antragstellenden zu rechnen?
6.4 Prüft der Senat die Einführung von Abschlags- oder Vorauszahlungen bei besonders langen
Bearbeitungszeiten? Falls nein, warum nicht?
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) beantwortet die Fragen wie folgt:
Der für Familie zuständigen Behörde ist es unverändert ein besonderes Anliegen, dass Hamburger Elterngeldberechtigte ihren gesetzlichen Anspruch schnellstmöglich nach der Geburt eines Kindes realisieren können. Zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten im Bereich Elterngeld wurden von der für Familie zuständigen Behörde, dem federführenden Bezirksamt Wandsbek sowie der für Finanzen und Bezirke zuständigen Behörde verschiedene (rechtliche, prozessuale, technische) Maßnahmen identifiziert, kontinuierlich bearbeitet und zum Teil bereits umgesetzt. Um langfristig die Komplexität des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) abzubauen, hat sich die für Familie zuständige Behörde im Rahmen einer Bundesratsinitiative für Vereinfachungen beim BEEGeingesetzt. Zudem wurde über konkrete Vereinfachungsvorschläge in einer Bund-Länder-Sitzung beraten, um Gesetzesvereinfachungen vorzubereiten. Ferner setzt die für Familie zuständige Behörde sich langfristig dafür ein, den Antragsprozess zu vereinfachen und vor allem das umfangreiche bundeseinheitliche Antragsformular zu verkürzen. Hierzu haben die für Familie zuständige Behörde und die Elterngeldstellen aus drei Bezirksämtern in zwei Terminen zusammen mit dem Digitalservice des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Änderungsvorschläge zur Reduzierung des Antrags eingebracht und erörtert. Ferner haben einzelne Bezirksämter kurzfristig Hilfspersonal eingesetzt, um die Sachbearbeitung von einfachen Arbeiten zu entlasten. Es gab zum Teil weiterhin gegenseitige Unterstützung der Bezirksämter untereinander, um Belastungsspitzen auszugleichen. Die Besetzung vakanter Stellen ist beschleunigt worden.
Zu 1.1:
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Hamburg betrug im Dezember 2025 63,94 Kalendertage.
Zu 1.2.a:
Die Bearbeitungsdauer betrug im Dezember 2025 in Altona 110,24 Kalendertage.
Zu 1.2.b:
Siehe Antwort zu SKA 23/2857.
Zu 1.3.a - c:
|
Wie viele Elterngeldanträge in Hamburg befinden sich derzeit länger als (a, b, c) in Bearbeitung | ||
Bezirke /Dauer |
Hamburg gesamt |
Altona |
a) einen Monat (bis 6 Wochen) |
290 |
9 |
b) drei Monate (über 12 Wochen) |
416 |
126 |
c) sechs Monate |
Keine statistische Auswertung |
|
Die Auswertung bezieht sich auf Dezember 2025.
Zu 2:
Hinweis: Für die Frage 2 wurde die Behörde für Finanzen und Bezirke um Beantwortung gebeten. Der Beitrag ist der Vollständigkeit halber eingefügt.
Zu 2.1:
Zu 2.2:
Aktuell müssen die Anträge ausgedruckt werden, weil keine Anbindung zu einer revisionssicheren Ablage besteht und nur so eine ordnungsgemäße Ablage des Vorgangs erfolgen kann.
Zu 2.3:
Nachreichungen zu einem Elterngeldantrag können aktuell nicht über den Online-Dienst eingereicht werden, da diese Funktionalität seitens des Herstellers nicht bereitgestellt wird. Vielmehr gehen diese per Post oder per E-Mail bei den Bezirksämtern ein und werden manuell zu den Anträgen im entsprechenden Fachverfahren hinterlegt. Eine Zuordnung dieser Nachreichungen zu bestehenden Anträgen ist unkritisch.
Zu 2.4:
Siehe Antworten zu Fragen 2.2. und 2.3.
Zu 3.1:
Hierfür sind verschiedene Gründe anzuführen:
Als Hauptursache für die langen Bearbeitungszeiten in der Elterngeldstelle in Altona werden personelle Engpässe gesehen. Ungeplante Vakanzen wie etwa Langzeiterkrankungen haben zur Folge, dass die verbliebenen Beschäftigten höher belastet sind.
Bezirksübergreifend stellt sich für die Elterngeldstellen heraufordernd dar, dass das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eine hohe Einzelfallgerechtigkeit ausweist und in der Umsetzung daher sehr individuell ist. Es wird nahezu jede Einkommenssituation berücksichtigt. Das schafft zwar Einzelfallgerechtigkeit, führt teilweise jedoch zu außergewöhnlich komplexen Fallsachbearbeitungen und Beratungsbedarfen sowie Nachweispflichten für die Antragstellenden.
Ein weiterer herausfordernder Punkt ist die Verwendung des bundeseinheitlichen Antrags auf Elterngeld. Dieser wird den Ländern durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Er zeigt sich in der Anwendungspraxis als sehr umfassend und wenig übersichtlich. Darüber hinaus gibt es Mehrarbeit dadurch, dass keine digitale Akte existiert.
Ferner ist zu benennen, dass die eingehenden Anträge nur in Ausnahmefällen vollständig und richtig ausgefüllt sind. So muss sehr viel Zeit in die Aufklärung der Sachverhalte und Nachforderung von erforderlichen Unterlagen investiert werden. Dieser Umstand betrifft auch die online eingehenden Anträge.
Hinzu kommt, dass die Eltern ihren ursprünglichen Antrag in Bezug auf die Gestaltung ihrer Elterngeldmonate beliebig häufig neu stellen können und dadurch Änderungsbescheide erstellt werden müssen, die Kapazitäten in der Sachbearbeitung binden.
Schließlich wirken sich auch die Rückmeldezeiten der Anspruchsberechtigten selbst oder anderer Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter) negativ auf die Dauer der Antragsbearbeitungen in allen bezirklichen Elterngeldstellen aus.
Zu 3.2:
Siehe Antwort zu Nr. 3.1.
Zu 3.3:
Der Senat hat verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen erarbeitet, die technische, rechtliche, strategische sowie prozessuale Aspekte abdecken. Siehe hierzu SKA 23/2857.
Zu 4.1:
Siehe SKA 23/2857.
Zu 4.2 und 4.3:
Zu diesen beiden Fragen kann nur das Bezirksamt Altona selbst die Antwort erstellen. Das Bezirksamt wurde hierauf mit Schreiben vom 21.01.2026 hingewiesen.
Zu 5.1:
Gem. § 12 BEEG i.V.m. der Anordnung zur Durchführung des BEEG sind in Hamburg die sieben bezirklichen Elterngeldstellen für die Durchführung des BEEG zuständig. Hierzu zählt die Prüfung und Entscheidung über Ansprüche sowie auch die Beratung zum BEEG. Die Bezirksämter verantworten die Aufbau- und Ablauforganisation selbst. Die Fachliche Leitstelle, die das Fachverfahren Elterngeld im Dialog (ELGiD-WEB) betreut, ist bei der DIT/BA angesiedelt und wird von dort gesteuert.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) ist die für das Elterngeld zuständige Fachbehörde im Sinne der §§ 42 und 44 bis 46 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG). Aufgabe der Fachaufsicht ist es, die rechtmäßige und zweckmäßige Ausführung durch die bezirklichen Elterngeldstellen zu gewährleisten.
Zu 5.2:
Die BSFB steht grundsätzlich im direkten Kontakt mit den Leitungskräften der Elterngeldstellen. Dieser erfolgt anlassbezogen sowie mindestens vier Mal jährlich im Rahmen der quartalsweisen Fachbesprechungen, die durch die BSFB organisiert werden.
Zu 5.3:
Aus dem von den bezirklichen Elterngeldstellen genutzten Fachverfahren ELGiD-WEB wird eine statistische Auswertung zur sog. Bearbeitungs- und Bestandsstatistik erstellt. Die Bearbeitungszeiten, die für die Dauer der Bewilligung des Elterngeldes benötigt werden, werden durch die BSFB ausgewertet und die Entwicklung wird im Blick behalten.
Ferner ist als ein Instrument der Fachaufsicht ein regelmäßiges Besprechungswesen in Form von Fachgesprächen etabliert und der Kontakt zu den bezirklichen Elterngeldstellen gewährleistet. Im Rahmen dieses kontinuierlichen Austauschs wird die Fachaufsichtsbehörde auf Themen aufmerksam, die sich für die Elterngeldstellen als besonders herausfordernd darstellen. Diese werden in der Folge zielgerichtet aufgerufen und durch Handlungsempfehlungen gesteuert, um Klarheit für die Abarbeitung der Vorgänge zu erlangen.
Zu 6.1 – 6.3:
Hinweis: Zu diesen Fragen kann nur das Bezirksamt Altona selbst die Antwort erstellen. Sofern bezirksübergreifende Maßnahmen aufgeführt werden sollen, sind diese unter Beteiligung des federführenden Bezirksamts Wandsbek zu beantworten. Das Bezirksamt Altona wurde hierauf bereits mit Schreiben vom 21.01.2026 hingewiesen.
Zu 6.4:
Die Option von Abschlags- oder Vorauszahlungen wurde geprüft. Im Ergebnis muss aus Gründen der Zweckmäßigkeit von diesem Vorgehen jedoch abgesehen werden, da für eine Abschlagszahlung die Prüfung zum Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen („dem Grunde nach“) schon erfolgt sein muss. Diese Prüfung ist beim Elterngeld so umfänglichist, dass es den Arbeitsumfang wesentlich erhöht, den Fall zu dem Zeitpunkt nicht zu Ende zu bearbeiten bzw. zu bescheiden. Die Elterngeldstellen wären mit Abschlags- oder Vorauszahlungen erheblich mehr belastet.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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