Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 04.03.2026

Ö 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.

Ö 2

Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds für den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten für die Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe

 

Auf Vorschlag von Herrn Bründel-Zeißler wird Frau Brunner-Jahns einstimmig als neues Mitglied in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten gewählt.

Ö 3

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

 

Ö 4

Start des Projektes Opti OKJA-Immo (Referierende: Vertretungen des Bezirksamtes Hamburg-Nord)

Herr Dr. Franz und eine weitere Vertretung des Bezirksamtes Hamburg-Nord stellen das Thema anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage). Darüber hinaus und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder heben sie Folgendes hervor:

 

  • Ziel sei, alle Objekte im Verwaltungsbesitz der Bezirksämter in den Blick zu nehmen. Es sollten letztlich Sanierungsfahrpläne entstehen. Voraussichtlich im Jahr 2027 solle die Bürgerschaft in Form einer Drucksache über die Ergebnisse informiert werden.
  • Objekte von Trägern der freien Jugendhilfe, die nicht im Vermögen der Bezirke gen, seien bisher nicht Teil des Projekts.
  • r die Umsetzung der auf dem Projekt aufbauenden Sanierungen gebe es bisher keine abschließende finanzielle Zusage der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) bzw. der Bürgerschaft. Ungeachtet der aktuellen angespannten finanziellen Lage habe der zuständige Finanzsenator jedoch seine Sympathie für das Projekt bekundet. Zeithorizonte für konkrete Baumaßnahmen könnten zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht genannt werden. Die erwähnte Drucksache solle aber Vorschge beinhalten.
  • Die vom Jugendamt ausgefüllten Matrizen zu den jeweils bestehenden Immobilien auf Grundlage der jugendhilfeplanerischen Grundprinzipien seien Ausgangspunkt für die baufachlichen Prüfungen und die wiederrum darauf aufbauende Rasteranalyse. Daraus solle dann eine Tranchierung erfolgen, die in der erwähnten Drucksache dargestellt werden solle. Die Drucksache werde jedoch Perspektiven für alle in den Blick genommenen Immobilien beinhalten.
  • Dass die Matrix das Thema Barrierefreiheit bisher nicht als eigenständigen Punkt aufgeführt habe, sei tatsächlich intern bereits aufgefallen. Im weiteren Verfahren solle die Barrierefreiheit als eigenständiger inhaltlicher Punkt, insbesondere bei den baulichen Prüfungen,berücksichtigt werden.

Anlagen
Präsentation Opti OKJA-Immo (4167 KB)

Ö 5

Beschlussempfehlungen des Unterausschusses Haushaltangelegenheiten (JHA)

Ö 5.1 - 22-1697.1

Altonaer Kinder- und Jugendpreis 2025 - Auswahl der Preisträger:innen Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig bei Enthaltung der Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zu.

Ö 5.2 - 22-1790.1

Entschlossen gegen Kürzungen. Kinder- und Jugendrechte verteidigen. - Bestandssicherung von Angeboten und Projekten im Haushalt 2026 gewährleisten. Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und FDP zu.

Ö 5.3 - 22-1799.1

Planungen zum Jugendzentrum Osdorfer Born Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten

Herr Jez berichtet auf Nachfragen, dass die betroffenen Mitarbeitenden der movego Jugendhilfe gemeinnützige GmbH hrend der Sanierungsphase als Zwischenlösung im Haus der Jugend Osdorf unterkommen würden. Die bisherige Ausstattung werde teilweise in anderen Einrichtungen von movego und ggf. einem Container zwischengelagert, teilweise aber auch ersetzt. Die Sanierung solle im Jahr 2027 abgeschlossen werden.

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig bei Enthaltung eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zu.

Ö 5.4 - 22-1802.2

Ausgleich des Defizits in der Rahmenzuweisung "Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit" Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten

 

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 6

Haushalt

Ö 6.1 - 22-1898

Zuwendungsantrag Basement e.V. – Ausstattung des Basement Jugendtreffs Beschlussempfehlung des Amtes

Mehrere Ausschussmitglieder begrüßen den vorliegenden Zuwendungsantrag, der für die weitere Arbeit des Basement e.V. von hoher Bedeutung sei. Die Antragsunterlagen seien nachvollziehbar und es sei auf eine maßvolle Finanzierung achtgegeben worden.

Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.

Ö 6.2 - 22-1879

Vergabe von Mitteln aus den bezirklichen Anreiz- und Fördersystemen sowie Sondermitteln hier: Vergaberunde zur Sitzung der Bezirksversammlung am 26.03.2026 - Priorisierung der vom Ausschuss beschlossenen Anträge

Herr Schmidt stellt fest, dass die Aufstellung einer Priorisierungsrangliste entfalle, da jeweils genau ein konsumtiver (siehe Drucksache 22-1879) und ein investiver Zuwendungsantrag (siehe TOP 6.1) vorlägen. Diese untereinander zu priorisieren, mache keinen Sinn, da es sich um andere Töpfe handele, die nicht gegenseitig deckungsfähig seien. Auf Nachfrage macht er deutlich, dass im Haushaltsausschuss (HA) kein eigenes Budget für den Jugendhilfeausschuss vorliege, sondern nur ein gemeinsamer Topf für alle Fachausschüsse.

 

Frau von Stritzky ergänzt, dass im HA eine Abwägung über die vorliegenden Priorisierungslisten der Fachausschüsse und eine abschließende Empfehlung an die Bezirksversammlung erfolge. Schon vor der neuem Zuwendungsverfahren sei die abschließende Entscheidung über die Einsetzung der Mittel immer durch die Bezirksversammlung erfolgt.

 

Frau Thörl hebt zusätzlich hervor, dass es Aufgabe der Fraktionen sei zu beraten, wie stark die Priorisierungen der einzelnen Fachausschüsse berücksichtigt würden und entsprechend im HA zu votieren.

 

Herr Bründel-Zeißler stellt fest, dass Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe an den weiteren Beratungen im HA über die Abwägungen der Voten der einzelnen Fachausschüsse nicht beteiligt seien. Dies sei mindestens erstaunlich und er appelliere, dass die Debatte über das neue Zuwendungsverfahren nochmals eröffnet werde.

ckmeldung an den Haushaltsausschuss:

 

Konsumtiv: Platz 1 von 1: Antragsteller: K. T. Projekt: Schanzenzirkus Mitmachprojekt für Kinder im Schanzenpark, Bezugsdrucksache: 22-1675

 

Investiv: Platz 1 von 1: Antragsteller Basement e.V. Projekt: Ausstattung des Basement Jugendtreffs, Bezugsdrucksache: 22-1898

Ö 7

Bedarf nach § 20 SGB VIII (Angemeldet von der CDU-Fraktion)

Angemeldet von der CDU-Fraktion.

 

Frau von Stritzky erkundigt sich nach den Erfahrungen des Amtes zu Betreuungen und Versorgungen von Kindern in Notsituationen gemäß § 20 SGB VIII. In der Praxis seien hier teilweise unglückliche Fälle aufgetaucht. In Hamburg würden die Leistungen nur von drei Dienstleistern durchgeführt.

 

Frau Wolfhrt aus, dass die Durchführung durch externe Dienstleister:innen und nicht durch Träger der freien Jugendhilfe erfolge und diese von den Krankenkassen angefragt würden. Es handele sich nicht um Hilfen zur Erziehung (HzE) Meldungen über entsprechende Bedarfe erfolgten über den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Die Antragszahlen (jeweils alles bewilligt) der vergangenen Jahre seien wie folgt:

 

  • 2020: 2
  • 2021: 4
  • 2022: 5
  • 2023: 9
  • 2024: 8
  • 2025: 13

 

Bezüglich der Nachfragen zu Qualitätskontrollen und notwendigen Qualifikationen der Dienstleister:innen sichert sie zu, dem Ausschuss noch weiterführende Informationen zukommen zu lassen.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

 

Jede Leistung nach § 20 SGB VIII wird über eine Einzelvereinbarung geregelt und zahlbar gemacht.

 

Die Fachbehörde hat festgelegt, dass ausschließlich institutionelle Anbieter akzeptiert werden.

 

Zwei Anbieter haben die erforderlichen Kriterien erfüllt.

 

Der Notmütterdienst Hamburg hat eine Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (LQEV) mit der Stadt Hamburg geschlossen.

 

Die LQEV beinhaltet die entsprechenden Vorgaben hinsichtlich Qualität- und Qualifikationskriterien sowie zum Kinderschutz.

 

Mit der Unterzeichnung erklärt sich der Dienstleister, diese einzuhalten. Eine gesonderte Überprüfung durch die Bezirke/ ASD ist nicht erforderlich.

 

Der WMD Alltagshelden Service GmbH Dortmund ist ein deutschlandweit vertretener institutioneller, zertifizierter Anbieter von Unterstützungsleistungen im Bereich Haushalt und Pflege.

 

Jede Einzelvereinbarung mit dem bezirklichen Jugendamt beinhaltet folgende Punkte:

 

Der Leistungserbringer verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bzgl. der Umsetzung der Hilfeplanziele, der Berichterstattung und Mitwirkung in der Hilfeplanung.

 

Hierzu gehören auch die Verpflichtungen, das Jugendamt über jede Veränderung in der Hilfe, u.a. Abwesenheiten zu informieren und besondere Vorkommnisse mitzuteilen….

 

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die Vorgaben des §8a SGB VIII einzuhalten,…“

 

Hierzu wird jeder Vertragspartner konkret über die Pflichten aus den §§ 8a und 72a SGB VIII hingewiesen.]

 

Ö 8

Mitteilungen

Frau Wolf berichtet von der Wiedereröffnungsfeier des Jugendcafés Altona-Nord vom 17.02.2026. Dies sei ein schöner Termin gewesen, an dem neben Kooperationspartner:innen, Kindern und Jugendlichen sowie Vertretungen der Fraktionen auch der Senator der Behörde für Finanzen und Bezirke teilgenommen habe. Es handele sich um den ersten Standort der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt, der komplett energetisch saniert worden sei.

 

Ö 8.1 - 22-1739

Bearbeitungsdauer und Auszahlung von Elterngeld in Hamburg – Ursachen, Zuständigkeiten und Abhilfemaßnahmen Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.2 - 22-1810

Präventionskampagne gegen häusliche Gewalt – Schulen und öffentliche Einrichtungen in die Verantwortung nehmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.3 - 22-1810.1

Präventionskampagne gegen häusliche Gewalt - Schulen und öffentliche Einrichtungen in die Verantwortung nehmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.