Präventionskampagne gegen häusliche Gewalt Schulen und öffentliche Einrichtungen in die Verantwortung nehmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 13.51
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2025 anliegende Drucksache 22-1491B beschlossen.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) hat mit Schreiben vom 23.01.2026 wie folgt Stellung genommen:
Schulen leisten einen zentralen Beitrag zur Prävention häuslicher und sexualisierter Gewalt, da sie alle Kinder und Jugendlichen erreichen und Schutz-, Bildungs- und Orientierungsräume bieten.
Das Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (LI) unterstützt Hamburger Schulen dabei durch Information, Beratung, Fortbildung und Fachtage für Lehrkräfte und sonstige pädagogischer Fachkräfte. Ziel ist es, Schulen u.a. in ihrer Verantwortung für einen geschlechterreflektierten und gesundheitsförderlichen Schulalltag sowie entsprechende Umsetzungsschritte zu unterstützen.
Der Arbeitsbereich Sexualerziehung und Gender am LI ist für die Umsetzung des schulischen Aufgabengebietes Sexualerziehung zuständig. Sexualerziehung wird fächerübergreifend, altersgerecht und verbindlich von der Vorschule bis zur Studienstufe unterrichtet. Der Fokus liegt auf Selbstbestimmung und Verantwortung, respektvollen Beziehungen und gewaltfreien Partnerschaften sowie der Thematisierung von Formen und Folgen sexualisierter Gewalt. Dabei wird berücksichtigt, dass häusliche Gewalt, psychische Gewalt und sexualisierte Gewalt häufig gemeinsam auftreten. In den oben genannten LI-Unterstützungsformaten erhalten Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal fachlichen Input sowie konkrete Umsetzungsmöglichkeiten u.a. zur geschlechterreflektierten Pädagogik, Sensibilisierung für sexuelle Grenzverletzungen und Gewaltformen, zur präventiven Arbeit zu Beziehungsgestaltung und Konfliktlösung sowie Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt.
Schulen werden somit befähigt, Hinweise auf sexualisierte Gewalt wahrzunehmen und angemessen zu reagieren. Lehrkräfte und sonstige pädagogische Fachkräfte greifen das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Information, Beratung, Hilfe und Schutz im Unterricht sowie im Ganztagsangebot auf. Sie schaffen Transparenz über das schulinterne Hilfesystem (z. B. Beratungsdienste, Schulsozialarbeit, Kinderschutzfachkräfte, BeOS) sowie über die externe Beratungs- und Unterstützungslandschaft. Es werden auch niedrigschwellige und anonyme Hilfsangebote wie die „Nummer gegen Kummer“ (https://www.nummergegenkummer.de/) oder die Hamburger Notfallnummern für Kinder und Jugendliche empfohlen..
Zudem veröffentlicht das Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ) ein Faltblatt in Form eines Handys mit Hamburger Notfallnummern für Kinder und Jugendliche. Das „Notfall-Handy“ ist so konzipiert, dass Jugendliche das Informationsblatt bequem bei sich tragen können (bestellbar unter https://zsj.hamburg.de/beratung-und-information/publikationen/hamburger-notfallkontakte-fuer-kinder-und-jugendliche/).
Schule fungiert damit als wichtiger Schutz- und Vermittlungsort im Hilfesystem.
Des Weiteren werden die folgenden Maßnahmen innerhalb der für Bildung zuständigen Behörde verantwortet (Koordination Beratungsstelle Gewaltprävention):
- Seit 2012 werden regelmäßig Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Sonderpädagog:innen, Sozialpädagog:innen und andere Fachkräfte in Hamburger Schulen im Kinderschutz in verschiedenen berufsbegleitenden Fortbildungen qualifiziert
- Sensibilisierung bzgl. Themen im Kinderschutz im System Schule durch den Auftrag, institutionelle und standortspezifische Schutzkonzepte in den allgemeinbildenden Schulen, Bildungsabteilungen der ReBBZ und speziellen Sonderschulen zu erstellen
- Enge Kooperation von Schule, ReBBZ, ASD, Fachberatungsstellen und Kinderschutz-zentren/Kinderschutzbund in Hamburg – gemeinsam durchgeführte Fortbildungen, Fachtage, digitale Veranstaltungen u.a. auch zum Thema „Psychische Gewalt“
- Alle qualifizierten Fachkräfte im Kinderschutz erhalten regelmäßig Fortbildungsangebote zu speziellen und aktuellen Themen wie z.B. „sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien“
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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