Präventionskampagne gegen häusliche Gewalt - Schulen und öffentliche Einrichtungen in die Verantwortung nehmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2025 anliegende Drucksache 22-1491B beschlossen.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) hat mit Schreiben vom 23.01.2026 wie folgt Stellung genommen:
Schulen leisten einen zentralen Beitrag zur Prävention häuslicher und sexualisierter Gewalt, da sie alle Kinder und Jugendlichen erreichen und Schutz-, Bildungs- und Orientierungsräume bieten.
Das Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (LI) unterstützt Hamburger Schulen dabei durch Information, Beratung, Fortbildung und Fachtage für Lehrkräfte und sonstige pädagogischer Fachkräfte. Ziel ist es, Schulen u.a. in ihrer Verantwortung für einen geschlechterreflektierten und gesundheitsförderlichen Schulalltag sowie entsprechende Umsetzungsschritte zu unterstützen.
Der Arbeitsbereich Sexualerziehung und Gender am LI ist für die Umsetzung des schulischen Aufgabengebietes Sexualerziehung zuständig. Sexualerziehung wird fächerübergreifend, altersgerecht und verbindlich von der Vorschule bis zur Studienstufe unterrichtet. Der Fokus liegt auf Selbstbestimmung und Verantwortung, respektvollen Beziehungen und gewaltfreien Partnerschaften sowie der Thematisierung von Formen und Folgen sexualisierter Gewalt. Dabei wird berücksichtigt, dass häusliche Gewalt, psychische Gewalt und sexualisierte Gewalt häufig gemeinsam auftreten. In den oben genannten LI-Unterstützungsformaten erhalten Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal fachlichen Input sowie konkrete Umsetzungsmöglichkeiten u.a. zur geschlechterreflektierten Pädagogik, Sensibilisierung für sexuelle Grenzverletzungen und Gewaltformen, zur präventiven Arbeit zu Beziehungsgestaltung und Konfliktlösung sowie Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt.
Schulen werden somit befähigt, Hinweise auf sexualisierte Gewalt wahrzunehmen und angemessen zu reagieren. Lehrkräfte und sonstige pädagogische Fachkräfte greifen das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Information, Beratung, Hilfe und Schutz im Unterricht sowie im Ganztagsangebot auf. Sie schaffen Transparenz über das schulinterne Hilfesystem (z. B. Beratungsdienste, Schulsozialarbeit, Kinderschutzfachkräfte, BeOS) sowie über die externe Beratungs- und Unterstützungslandschaft. Es werden auch niedrigschwellige und anonyme Hilfsangebote wie die „Nummer gegen Kummer“ (https://www.nummergegenkummer.de/) oder die Hamburger Notfallnummern für Kinder und Jugendliche empfohlen..
Zudem veröffentlicht das Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ) ein Faltblatt in Form eines Handys mit Hamburger Notfallnummern für Kinder und Jugendliche. Das „Notfall-Handy“ ist so konzipiert, dass Jugendliche das Informationsblatt bequem bei sich tragen können (bestellbar unter https://zsj.hamburg.de/beratung-und-information/publikationen/hamburger-notfallkontakte-fuer-kinder-und-jugendliche/).
Schule fungiert damit als wichtiger Schutz- und Vermittlungsort im Hilfesystem.
Des Weiteren werden die folgenden Maßnahmen innerhalb der für Bildung zuständigen Behörde verantwortet (Koordination Beratungsstelle Gewaltprävention):
- Seit 2012 werden regelmäßig Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Sonderpädagog:innen, Sozialpädagog:innen und andere Fachkräfte in Hamburger Schulen im Kinderschutz in verschiedenen berufsbegleitenden Fortbildungen qualifiziert
- Sensibilisierung bzgl. Themen im Kinderschutz im System Schule durch den Auftrag, institutionelle und standortspezifische Schutzkonzepte in den allgemeinbildenden Schulen, Bildungsabteilungen der ReBBZ und speziellen Sonderschulen zu erstellen
- Enge Kooperation von Schule, ReBBZ, ASD, Fachberatungsstellen und Kinderschutz-zentren/Kinderschutzbund in Hamburg – gemeinsam durchgeführte Fortbildungen, Fachtage, digitale Veranstaltungen u.a. auch zum Thema „Psychische Gewalt“
- Alle qualifizierten Fachkräfte im Kinderschutz erhalten regelmäßig Fortbildungsangebote zu speziellen und aktuellen Themen wie z.B. „sexualisierte Gewalt mittels digitaler Medien“
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 16.02.2026 wie folgt Stellung genommen:
Grundsätzlich befürwortet das Amt den Vorschlag der Bezirksversammlung und möchte zunächst auf die gesellschaftliche Dringlichkeit einer Öffentlichkeitskampagne hinweisen, ist es doch ein relevantes ernstzunehmendes Problem, sei es für die Frauen selbst, als auch für die miterlebenden Kinder. Politische Vertreter:innen haben einen Einfluss auf die Neufassung von Gesetzen und somit tragen sie zu einem verbesserten Schutz von Frauen bei, die Opfer von Beziehungsgewalt sind.
Bundesweit findet am 25.11. der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen statt. UN Women Deutschland organisiert eine Vielzahl von Aktionen im Zeitraum vom 25.11. bis zum 10.12. eines jeden Jahres. Die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt sich hieran, um ein Zeichen für Solidarität, Respekt und ein friedliches Miteinander zu setzen. So haben im Rahmen der internationalen Kampagne „Orange the World“ gegen Gewalt an Frauen und Mädchen im Jahr 2025 die Behörde für Inneres für Sport, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die Polizei Hamburg und das Bezirksamt Hamburg-Mitte vor dem Bezirksamt Hamburg-Mitte eine weitere Orange Bank aufgestellt.
Im Rahmen einer bezirklichen Arbeitsgruppe im Fachamt Jugend- und Familienhilfe des Bezirksamtes Hamburg-Mitte in den Jahren 2020 bis 2023 wurden zudem existierende Angebote und Arbeitsweisen unterschiedlicher Träger und Einrichtungen vorgestellt. Ergebnis hiervon war die Zusammenstellung von Angeboten und Kooperationen zum Thema häusliche Gewalt im Bezirk Hamburg-Mitte. Darüber hinaus haben im Bezirk Harburg im Jahr 2021 Onlineschulungen zum Thema Sensibilisierung für häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt stattgefunden. Die verschiedenen Module wurden sehr gut angenommen.
Abgesehen vom Bezirk Eimsbüttel besteht in den verschiedenen Bezirken zudem das Projekt „StoP – Stadtteil ohne Partnergewalt“. Im Rahmen dieser wird verstärkt auf Öffentlichkeitsarbeit gesetzt. An der weltweiten Kampagne für ein Ende der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und für Gleichstellung „One Billion Rising“ am 11.02. eines jeden Jahres nimmt StoP ebenfalls teil. StoP hat sich auch im Arbeitskreis Kinderschutz vorgestellt, als in den Jahren 2022 und 2023 das Thema Beziehungsgewalt als Schwerpunkt bearbeitet wurde. Der Arbeitskreis dient der Sensibilisierung von insoweit erfahrenen Fachkräften. Die Jugendbeauftragte der Polizei ist ebenfalls Teilnehmerin und platziert das Thema. Es wurde bereits mehrfach angeregt, ein entsprechendes Angebot im Kern von Altona anzubieten, da es den betroffenen Frauen einen niedrigschwelligen Zugang ermöglicht.
Gemeinsam mit dem Hamburger Sport-Verein e.V. hat die Sozialbehörde darüber hinaus die Kampagne „600 Minuten Nachspielzeit: Echte Männer holen sich Hilfe“ im Jahr 2024 veröffentlicht. Interventionsmöglichkeiten der Polizei Hamburg, die Arbeitshilfe „Kinderschutz bei häuslicher Gewalt“ für den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie die dortigen Fachkräfte „Gewaltprävention im Kindesalter“ und Konfliktberatung, Traumaberatung als auch Programme zur Gewaltprävention an Schulen ergänzen unter anderem die vorhandenen Angebote.
Im Gewaltschutzkonzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hamburg (Drucksache 22/15828) hat der Senat seine Absicht bekräftigt, weiterhin Öffentlichkeitskampagnen zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu initiieren. Für das Jahr 2026 ist derzeit keine neue Kampagne vorgesehen, da im Zuge der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Hamburg bis zum Jahresende 2026 eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung erarbeitet wird. Diese wird auch Aussagen dazu beinhalten, wann und zu welchem Thema Öffentlichkeitskampagnen vorgesehen sind. Grundsätzlich sind dies aber Kampagnen, die nicht nur in einem Bezirk, sondern hamburgweit, bzw. über die sozialen Medien verbreitet werden.
Aufgrund dessen ist eine Kampagne des Bezirks Altona gemeinsam mit dem Referat Opferschutz – auch in Anbetracht der nicht vorhandenen personellen oder finanziellen Ressourcen – zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht umsetzbar.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.