22-1790.1

Entschlossen gegen Kürzungen. Kinder- und Jugendrechte verteidigen! - Bestandssicherung von Angeboten und Projekten im Haushalt 2026 gewährleisten! Beschlussempfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss Altona fordert die zuständigen Behörden sowie die Bürgerschaft und den Senat nachdrücklich dazu auf, die für die Rahmenzuweisungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Familienrderung und der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe(OKJA/JSA/FamFÖ/SAJF) benannten Mehrbedarfe zur Sicherung des Bestands der Angebote und Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2026 in den Haushalt 2025/26 einzustellen. Zur Sicherung bestehender Angebote müssen auch die Mittel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) und die sogenannten Mehrbedarfe für geflüchtete (junge) Menschen entsprechend der Kostensteigerungen aufgestockt und im Jahr 2026 fortgesetzt werden.

Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sowohl für die jungen Menschen und ihre Familien als auch für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen und die freien Träger unzumutbar ist, im November nicht zu wissen, ob im kommenden Jahr Angebote bestehen bleiben und Stellen weiterfinanziert werden. Der Jugendhilfeausschuss bittet deshalb die zuständigen Behörden, umgehend die Bezirke davon in Kenntnis zu setzen, dass der Bestand der Angebote durch die Nachsteuerung der Mehrbedarfe gewollt und gesichert ist.

Der Jugendhilfeausschuss warnt ausdrücklich vor den Schäden für die Arbeitsfelder, die durch die prekäre Finanzierung bereits jetzt geschehen. Freie Träger sind angesichts fehlender Planungssicherheiten, ungeklärter Kostensteigerungsübernahmen und unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, fehlender Investitionsmittel sowie den Folgen des Fachkräftemangels zunehmend damit konfrontiert, dass die Bereitstellung von Angeboten der genannten Arbeitsfelder nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch der öffentliche Träger hat deutliche Schwierigkeiten, eigene Angebote und Einrichtungen aufrecht zu erhalten. Das SGB VIII regelt ausdrücklich das Recht junger Menschen und ihrer Familien auf ebendiese Angebote. Gesellschaftspolitisch würde eine Erosion dieser bedeutenden sozialen Infrastruktur enorm hohe Folgekosten verursachen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten dem Jugendhilfeausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und FDP, folgenden Beschluss zur Weiterleitung an die Bezirkversammlung zu fassen:

Die Bezirksversammlung fordert die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, die Behörde für Finanzen und Bezirke gemäß § 27 BezVG sowie die Bürgerschaft nachdrücklich dazu auf,

  1. in einem Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr 2026
  1. die Kürzungen von 3 Mio. Euro der SIN- und Mehrbedarfsmittel unverzüglich zurückzunehmen;
  1. die Rahmenzuweisungen der OKJA/JSA/FamFö/SAJF um mindestens 5 Mio. Euro aufzustocken, um den Bestand zu sichern;
  1. die anstehenden Tarifkostensteigerungen in voller Höhe zuwendungserhöhend nachzusteuern;
  1. in der Haushaltsaufstellung für die Haushaltsjahre 2027/2028 den bedarfsgerechten Ausbau der benannten Arbeitsfelder entsprechend der durch die Jugendhilfeausschüsse und die Bezirke gemeldeten Bedarfe sowie den geltenden Rechtsansprüchen im Interesse junger Menschen und ihrer Familien und zur Verwirklichung von Kinderrechten zu ermöglichen.
Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

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