22-1642.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Geplante Bebauung von Neuland 23

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Die Hamburger Hochbahn möchte ihre Busflotte auch im Bezirk Harburg vollständig elektrifizieren, doch fehlen dafür geeignete Flächen im Bezirk. Ein Betriebshof soll auf einem kleinen Flächenteil im Baugebiet Neuland 23 entstehen. Dieser würde einen bestehenden Betriebshof ersetzen. Die angrenzenden Flächen an den neuen Betriebshof in Neuland stehen derzeit noch leer.

Vor diesem Hintergrund wird die Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Bauvorhaben sind auf der restlichen Fläche des Baugebiets Neuland 23 geplant?
2. Könnte der Hamburger Hochbahn ein größeres Areal in diesem Baugebiet für einen großen Betriebshof bereitgestellt werden? Wenn nein, warum nicht?
3. Bietet die Stadt der Hamburger Hochbahn Unterstützung bei der Suche von geeigneten Grundstücken für Betriebshöfe im Bezirk Harburg an? Wenn nein, warum nicht?

Hamburg, den 09.04.2026




















BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende


2. Juni 2026

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) beantwortet die o.g. Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1642, unter Einbeziehung der Behörde für Verkehrswende und Mobilität (BVM) wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Vermarktung der städtischen Industriefläche „Neuland 23“ erfolgt im Rahmen der Wirtschaftsförderung gemäß Drs. 21/19310 als Teilflächenvermarktung durch die Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW).



Eine Teilfläche ist derzeit für die städtische Hochbahn disponiert. Die Flächengröße entspricht dabei den von der Hochbahn artikulierten Bedarfen. Es ist noch keine Vergabe im Erbbaurecht erfolgt. Die HIW ist gleichwohl hinsichtlich der weiteren Teilflächen kontinuierlich mit Interessenten in konkreten Verhandlungen. Die HIW betreut und begleitet standortsuchende Unternehmen darüber hinaus grundsätzlich vertraulich, sodass in laufenden Vergabeverfahren darüber hinaus keine unternehmensspezifischen Angaben getätigt werden können.

Im Übrigen siehe Drs. 23/453.

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet.

  1. Welche Bauvorhaben sind auf der restlichen Fläche des Baugebiets Neuland 23 geplant?

Grundsätzlich sind für die Flächen im Plangebiet Bauvorhaben von Wirtschaftsförderungskunden vorgesehen, die den Vorgaben des B-Plans entsprechen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Könnte der Hamburger Hochbahn ein größeres Areal in diesem Baugebiet für einen großen Betriebshof bereitgestellt werden? Wenn nein, warum nicht?

Städtische Gewerbe- und Industrieflächen außerhalb des Hafens sind anhand der Wirtschaftsförderungskriterien an Wirtschaftsförderungskunden zu vergeben (siehe Drs. 21/19310). Allerdings besteht auch die Möglichkeit, städtische Flächen zu Gunsten von städtischen Infrastrukturunternehmen aus der Wirtschaftsförderung zu entlassen. Dies erfolgt in Abwägung zwischen den Belangen der Wirtschaftsförderung und den jeweiligen Anforderungen der städtischen Infrastrukturunternehmen im Einzelfall. Dies ist im Fall der Hochbahn für die Teilfläche im Industriegebiet erfolgt.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Bietet die Stadt der Hamburger Hochbahn Unterstützung bei der Suche von geeigneten Grundstücken für Betriebshöfe im Bezirk Harburg an? Wenn nein, warum nicht?

Ja.

gez. Böhm


f.d.R. Leptien

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