21-1497

Zukünftige Nutzung des ehemaligen Geländes einer Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 Teil 2 Kleine Anfrage vom 27.05.2020

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 21-1410 vom 11.05.2020 wurden die Fragen zur zukünftigen Nutzung des ehemaligen Geländes der Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 beantwortet.

Zu Frage 3 antwortet das Bezirksamt Wandsbek:

Die Fläche ist Bestandteil der fachbehördlichen Gewerbedatenbank und damit dem Bezirksamt und den zuständigen Fachbehörden als Potenzial bekannt.

Zu Frage 4 antwortet Bezirksamt Wandsbek:

Mit Bü.Drs. 21/8486 erfolgt die flächenbezogene Wirtschaftsförderung ausschließlich über die Hamburg Invest. Flächenanfragen, die die bezirkliche Wirtschaftsförderung erreichen, werden an die Hamburg Invest weitergeleitet und dort bearbeitet.

Zur Wirtschaftsförderung in den Bezirken schreibt der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2020 (Kurzfassung) u.a.

Wirtschaftsförderung – Aufgabenwahrnehmung in den Bezirksämtern

(Tzn. 644–663)

Die Bezirksämter sind seit 2014 für die Vergabe von Gewerbe- und Industrieflächen von nicht gesamtstädtischer Bedeutung zuständig. Sie führten die Vergabe entweder selbst durch oder hatten sie über einen von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation abgeschlossenen Rahmenvertrag auf die (jetzige) HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW) übertragen.

2017 wurde die Vermarktung städtischer Grundstücke dann bei der HIW zusammengefasst und eine Reihe von Grundstücken auf eine Tochtergesellschaft der HIW, der HIE, übertragen. Bei dieser Neuordnung hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation übersehen, dass noch einige Flächen unverändert in der Zuständigkeit der Bezirksämter verblieben waren oder neu hinzukommen können. Einige Bezirksämter mussten daher fachliches Know-how aufbauen bzw. müssten dies bei Bedarf tun.

Angesichts der bei HIW und HIE vorhandenen Fachkompetenz und Erfahrung ist dies nicht wirtschaftlich.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:       08.06.2020

 

  1. Wurde das ehemaligen Gelände der Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 bei der Neuordnung berücksichtigt oder befindet es sich noch in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek?

Bezirksamt Wandsbek:

Die besagte Fläche befindet sich bereits seit ihrer ursprünglichen Bebauung in Privateigentum.

 

  1. Wann wurde Kooperationsvereinbarung zwischen der HWF und dem Bezirksamt Wandsbek geschlossen, um die laufende Kommunikation mit den für Planungsrecht und Baugenehmigungen zuständigen Bezirksverwaltungen sicherzustellen.

Bezirksamt Wandsbek:

Die Kooperationsvereinbarung befindet sich in der Endabstimmung zwischen den Bezirksämtern und der Hamburg Invest (HI).

 

  1. Welche Flächen sind weiterhin unverändert in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek oder sind neu hinzugekommen?

Bezirksamt Wandsbek:

Sämtliche Wandsbeker Flächen von bezirklicher Bedeutung wurden mit Bü.Drs. 21/8486 an die HI übertragen, mit Ausnahme Bergstedter Chaussee/ Volksdorfer Grenzweg, da diese Fläche bis 2030 mit einer Öffentlich-rechtlichen Unterkunft belegt ist.

 

  1. Wie steht das Bezirksamt Wandsbek zu der Aussage im Gewerbeflächenkonzept des Bezirksamtes Wandsbek (2018), wo unter geplante Maßnahmen für das ehemaligen Gelände der Druckerei im Gewerbegebiet am Bargkoppelweg 61 steht: eine quantitative Entwicklung über den heutigen gewerblichen Zustand hinaus ist abgesehen von der Nachnutzung der größten Brachfläche kaum möglich?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Aussage des Gewerbeflächenkonzepts gilt nach wie vor. Die Fläche soll weiterhin nicht dem Wohnungsbau zur Verfügung gestellt und im Rahmen des geltenden Planrechts einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden.

 

  1. Wurde bereits Einfluss auf die Ansiedelungs- und Gestaltungsstrategie von Seiten des Bezirksamtes Wandsbek bei dieser Brachfläche unternommen?
    1. Wenn ja, welche?

Bezirksamt Wandsbek:

Es wurden mehrere Gespräche mit dem Eigentümer geführt, um die in dem festgesetzten Gewerbegebiet möglichen Nutzungsmöglichkeiten zu erörtern.

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie steht das Bezirksamt Wandsbek zu der Kritik der Wirtschaftsförderung in den Bezirken, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2020 auch zum Bezirk Wandsbek übt?

Bezirksamt Wandsbek:

Die wesentliche Optimierungsanforderung bezog sich auf die unterschiedlichen Vergabewege städtischer Gewerbegrundstücke. Mit Vereinheitlichung des Vergabeverfahrens in der Zuständigkeit der HI wird dieser Anforderung Rechnung getragen.

 

  1. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt Wandsbek zur Verbesserung der Wirtschaftsförderung im Bezirk Wandsbek unternehmen?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Wirtschaftsförderung Wandsbek in ihrer derzeitigen Verfasstheit befindet sich bereits in einem guten, wirtschaftsfreundlichen Zustand.

 

Anhänge

keine Anlage/n