Antwort auf Anfrage CDU betr. Gastronomisches Konzept im Bürgerhaus Harburg
Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.19
Nachdem die etablierte Gastronomie der Elbe-Werkstätten im ehemaligen Rieckhof im Zuge der Übernahme durch die Betreiber des Kulturpalastes Harburg vor rund vier Jahren nach 25 erfolgreichen, Jahren nicht fortgeführt wurde, stellt sich nach wie vor die Frage, wie es bezüglich einer dauerhaften, wirtschaftlich tragfähigen und möglichst inklusiven Gastronomie im Bürgerhaus Harburg weitergeht.
Vor dem Hintergrund der erheblichen öffentlichen Investitionen in den Standort, der angekündigten Wiederaufnahme des Betriebs sowie der früheren Bedeutung der Gastronomie als Begegnungsort, Veranstaltungsservice und inklusiver Arbeitsplatz bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gab es im Zusammenhang mit der Aufgabe der früheren Gastronomie (arbeits-) rechtliche Verfahren, insbesondere vor dem Hintergrund eines sogenannten Betriebsübergangs?
2. Gibt es konkrete Planungen für eine dauerhafte Gastronomie im Bürgerhaus Harburg?
2.1 Falls ja: Wie sieht das vorgesehene gastronomische Konzept aus? Handelt es sich um eine Produktionsküche? Wie sind die geforderten Öffnungszeiten?
2.2 Falls ja: Wann ist mit einer verbindlichen Eröffnung bzw. Wiederaufnahme eines gastronomischen Regelbetriebs zu rechnen?
2.3 Falls ja: Gibt es vertragliche Verpflichtungen (zwischen Vermieter und Mieter) und Vorgaben bis wann die Gastronomie in Betrieb genommen werden muss oder ist die Frage bei dem IBV und der Vergabe nicht berücksichtigt worden?
2.4 Wer soll Betreiber der Gastronomie werden? Gibt es Gespräche mit externen Betreibern?
3. Welche räumlichen Flächen sind für Gastronomie und Catering vorgesehen?
4. Sind Küche, Lager, Thekenbereiche, Fettabscheider, Lüftung, Brandschutz und sonstige technische Anlagen für einen gastronomischen Betrieb weiterhin zulässig und betriebsbereit?
5. Besteht für vorhandene gastronomische Anlagen Bestandsschutz oder sind Nachrüstungen erforderlich?
5.1 Welche Investitionen wären erforderlich, um einen regelkonformen gastronomischen Betrieb aufzunehmen?
5.1.1 Sind hierfür Mittel des Bezirksamtes vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln?
6. Welche Einnahmeerwartungen bestehen aus Gastronomie, Catering und Vermietungen?
7. Welche Rolle soll die Gastronomie im Gesamtkonzept des Hauses spielen: reine Versorgung, Veranstaltungsbegleitung, Stadtteiltreffpunkt oder inklusiver Arbeitsort?
8. In welchem Umfang sollen künftig wieder inklusive Arbeitsplätze am Standort entstehen?
9. Wann wird dem Kulturausschuss ein belastbares Gastronomie- und Betreiberkonzept vorgestellt?
Hamburg, am 29.05.2026
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
8. Juni 2026
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1846, wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Ein Bürgerhaus ist ein besonderer Begegungsort, der allen Menschen und Personengruppen offen steht, die kulturell, sozial und/oder stadtteilentwicklungspolitisch aktiv sind oder dies sein möchten. Zudem bietet es Vereinen und Initiativen die Möglichkeit, Räume zu nutzen und Kurse oder Veranstaltungen durchzuführen.
Eine Gastronomie vorzuhalten, oder als Träger inklusive Arbeitsplätze zu betreuen, ist keine Kernaufgabe eines Bürgerhauses, obwohl diese Angebote grundsätzlich begrüßenswert sind. Zudem ist der Betrieb von Bürgerhäusern wirtschaftlich und sparsam zu gestalten. Dieser muss sich aus Fördermitteln, Einnahmen und weiteren Mittel tragen können.
Die Elbe-Werkstätten GmbH hat in der Vergangenheit Flächen im Bürgerhaus gepachtet, um hier inklusive Arbeitsplätze anzubieten. Die Elbe-Werkstätten haben aus wirtschaftlichen sowie inhaltlichen Erwägungen entschieden, die Gastronomie sowie weitere Angebote nicht weiter im Bürgerhaus zu betreiben. Diese Arbeitsplätze sind innerhalb Harburgs verlagert worden. Sie bestehen nach wie vor.
Dieselben wirtschaftlichen Erwägungen sind von jedem anderen zukünftigen Betreiber einer Gastronomie an diesem Standort anzustellen. Eine Gastronomie im Sinne eines Restaurants oder einer Kneipe mit Mittagstisch und externem Catering ist an diesem Standort unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wirtschaftlich voraussichtlich kaum bis nicht tragbar. Auch andere Einrichtungen, wie z.B. das Bürgerhaus Wilhelmsburg, stehen derzeit vor vergleichbaren Herausforderungen bei gastronomischen Angeboten.
Der derzeitige Betreiber des Bürgerhauses, die Stiftung Kultur Palast Hamburg, wird begonnene Überlegungen zur wirtschaftlichen Nutzung der Fläche sowie zur sinnvollen Verzahnung der Fläche unter den geänderten Rahmenbedingungen mit dem Gesamtkonzept des Hauses fortführen. Die Fläche der ehemaligen Kneipe soll, einem neuen Nutzungskonzept folgend, angepasst und modernisiert werden.
Es kann nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass mindestens ein Veranstaltungscatering betrieben wird. Zudem wird die Fläche mit großer Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Saal sowie weiterer Formate (bspw. Workshops, kleinere Veranstaltungen) genutzt werden.
Die bisherige Küche bleibt erhalten. Derzeit findet eine Funktionsprüfung der vorhandenen Geräte statt. Zuvor wurde die dafür nötige Elektrik erneuert. Der Standort eines Konvektomaten wurde zur Effizienzsteigerung aus dem Keller in den Raum der ehemaligen Kneipe verlegt, so dass der Küchenbereich leicht vergrößert und mittels Trockenbauwand abgetrennt werden kann. Der vorhandene Konvektomat wurde bereits ersetzt. Auch die Kühlung und die Zapfanlage im Tresenbereich wurden erneut. Die Brandschutzvorkehrungen werden den aktuellen Anforderungen angepasst. Der Fußboden der ehemaligen Kneipe soll zudem aufgearbeitet werden. Die Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus sind nach derzeitigem Stand keine größeren baulichen Veränderungen absehbar.
Für die Modernisierung der Flächen der ehemaligen Gastronomie hat das Bezirksamt bereits Mittel bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingeworben. Die Stiftung Kulturpalast ist beauftragt, die Flächen für das zukünftige Konzept herzurichten. Dies erfolgt parallel zum laufenden Betrieb im Bürgerhaus. Als Zeitpunkt der Fertigstellung ist nach derzeitigem Stand der Sommer 2027 zu benennen.
Das Bezirksamt Harburg und die Stiftung Kultur Palast Hamburg werden weiterhin im Beirat Bürgerhäuser in Harburg fortlaufend zum Bürgerhaus informieren.
Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:
1. Gab es im Zusammenhang mit der Aufgabe der früheren Gastronomie (arbeits-) rechtliche Verfahren, insbesondere vor dem Hintergrund eines sogenannten Betriebsübergangs?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
2. Gibt es konkrete Planungen für eine dauerhafte Gastronomie im Bürgerhaus Harburg?
2.1 Falls ja: Wie sieht das vorgesehene gastronomische Konzept aus? Handelt es sich um eine Produktionsküche? Wie sind die geforderten Öffnungszeiten?
2.2 Falls ja: Wann ist mit einer verbindlichen Eröffnung bzw. Wiederaufnahme eines gastronomischen Regelbetriebs zu rechnen?
Antwort zu Fragen 2 bis 2.2: Siehe Vorbemerkung.
2.3 Falls ja: Gibt es vertragliche Verpflichtungen (zwischen Vermieter und Mieter) und Vorgaben bis wann die Gastronomie in Betrieb genommen werden muss oder ist die Frage bei dem IBV und der Vergabe nicht berücksichtigt worden?
Das Interessensbekundungsverfahren fand vor der Entscheidung der Elbe-Werkstätten statt, die Gastronomiefläche im Bürgerhaus nicht länger zu pachten, so dass sich im IBV-Text keine Regelungen zur derzeitigen Situation finden.
2.4 Wer soll Betreiber der Gastronomie werden? Gibt es Gespräche mit externen Betreibern?
3. Welche räumlichen Flächen sind für Gastronomie und Catering vorgesehen?
4. Sind Küche, Lager, Thekenbereiche, Fettabscheider, Lüftung, Brandschutz und sonstige technische Anlagen für einen gastronomischen Betrieb weiterhin zulässig und betriebsbereit?
5. Besteht für vorhandene gastronomische Anlagen Bestandsschutz oder sind Nachrüstungen erforderlich?
5.1 Welche Investitionen wären erforderlich, um einen regelkonformen gastronomischen Betrieb aufzunehmen?
5.1.1 Sind hierfür Mittel des Bezirksamtes vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln?
6. Welche Einnahmeerwartungen bestehen aus Gastronomie, Catering und Vermietungen?
7. Welche Rolle soll die Gastronomie im Gesamtkonzept des Hauses spielen: reine Versorgung, Veranstaltungsbegleitung, Stadtteiltreffpunkt oder inklusiver Arbeitsort?
Antwort zu Fragen 2.4 bis 7: Siehe Vorbemerkung.
8. In welchem Umfang sollen künftig wieder inklusive Arbeitsplätze am Standort entstehen?
Die bisherige Gastronomie war ein Betriebsstandort der Elbe-Werkstätten, der mittlerweile an einen anderen Ort im Bezirk Harburg verlegt wurde. Die Stiftung Kultur Palast ist, anders als die Elbe-Werkstätten, kein Träger für inklusive Arbeitsplätze. Die Stiftung hat im Kulturausschuss und im Beirat Bürgerhäuser dennoch bereits mündlich erklärt, das Thema im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu berücksichtigen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
9. Wann wird dem Kulturausschuss ein belastbares Gastronomie- und Betreiberkonzept vorgestellt?
Ein erstes Betriebskonzept für das Bürgerhaus wurde mit der Interessensbekundung im Jahre 2021 sowie anschließend mit den jeweiligen Anträgen zur Förderung des Betriebs des Bürgerhauses vorgelegt. Der Zuwendungsbescheid, der auch den Betrieb des Hauses beschreibt, wurde zudem im zuständigen Beirat Bürgerhäuser vorgestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Carstensen
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