Anfrage CDU betr. Gastronomisches Konzept im Bürgerhaus Harburg
Nachdem die etablierte Gastronomie der Elbe-Werkstätten im ehemaligen Rieckhof im Zuge der Übernahme durch die Betreiber des Kulturpalastes Harburg vor rund vier Jahren nach 25 erfolgreichen, Jahren nicht fortgeführt wurde, stellt sich nach wie vor die Frage, wie es bezüglich einer dauerhaften, wirtschaftlich tragfähigen und möglichst inklusiven Gastronomie im Bürgerhaus Harburg weitergeht.
Vor dem Hintergrund der erheblichen öffentlichen Investitionen in den Standort, der angekündigten Wiederaufnahme des Betriebs sowie der früheren Bedeutung der Gastronomie als Begegnungsort, Veranstaltungsservice und inklusiver Arbeitsplatz bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gab es im Zusammenhang mit der Aufgabe der früheren Gastronomie (arbeits-) rechtliche Verfahren, insbesondere vor dem Hintergrund eines sogenannten Betriebsübergangs?
2. Gibt es konkrete Planungen für eine dauerhafte Gastronomie im Bürgerhaus Harburg?
2.1 Falls ja: Wie sieht das vorgesehene gastronomische Konzept aus? Handelt es sich um eine Produktionsküche? Wie sind die geforderten Öffnungszeiten?
2.2 Falls ja: Wann ist mit einer verbindlichen Eröffnung bzw. Wiederaufnahme eines gastronomischen Regelbetriebs zu rechnen?
2.3 Falls ja: Gibt es vertragliche Verpflichtungen (zwischen Vermieter und Mieter) und Vorgaben bis wann die Gastronomie in Betrieb genommen werden muss oder ist die Frage bei dem IBV und der Vergabe nicht berücksichtigt worden?
2.4 Wer soll Betreiber der Gastronomie werden? Gibt es Gespräche mit externen Betreibern?
3. Welche räumlichen Flächen sind für Gastronomie und Catering vorgesehen?
4. Sind Küche, Lager, Thekenbereiche, Fettabscheider, Lüftung, Brandschutz und sonstige technische Anlagen für einen gastronomischen Betrieb weiterhin zulässig und betriebsbereit?
5. Besteht für vorhandene gastronomische Anlagen Bestandsschutz oder sind Nachrüstungen erforderlich?
5.1 Welche Investitionen wären erforderlich, um einen regelkonformen gastronomischen Betrieb aufzunehmen?
5.1.1 Sind hierfür Mittel des Bezirksamtes vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln?
6. Welche Einnahmeerwartungen bestehen aus Gastronomie, Catering und Vermietungen?
7. Welche Rolle soll die Gastronomie im Gesamtkonzept des Hauses spielen: reine Versorgung, Veranstaltungsbegleitung, Stadtteiltreffpunkt oder inklusiver Arbeitsort?
8. In welchem Umfang sollen künftig wieder inklusive Arbeitsplätze am Standort entstehen?
9. Wann wird dem Kulturausschuss ein belastbares Gastronomie- und Betreiberkonzept vorgestellt?
Hamburg, am 29.05.2026
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