21-2315.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Erhalt von inklusiven Arbeitsplätzen im Rieckhof

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.26

Sachverhalt


Nachdem die Verwaltung unverständlicherweise in den letzten Monaten alles Erdenkliche getan hat, um das jahrzehntelang erfolgreiche Konzept im Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. zu beenden und die Trägerschaft der Stiftung Kulturpalast aus Billstedt übertragen möchte, ergeben sich dringende Fragen über die Zukunft des Gastronomiebetriebes im Hause. 

Seit vielen Jahren wurde die Gastronomie von den Elbe-Werkstätten GmbH betrieben, die ca. 50 Personen mit psychischen Behinderungen qualifizierte Tätigkeiten in den Bereichen Veranstaltungsservice, Gastronomie und Catering zur Verfügung stellen konnte.

Im Rahmen der Vergabeüberlegungen an den neuen Träger ist ausdrücklich gefordert worden, die Beschäftigung der bisherigen Mitarbeiter der Elbe-Werkstätten in geeigneter Weise fortzuführen. 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Ist zwischenzeitlich durch Gespräche mit dem vorgesehenen neuen Träger sichergestellt worden, dass die Elbe-Werkstätten die Beschäftigung der behinderten Mitarbeiter im Bereich Gastronomie in bisheriger Weise fortführen können?
Falls ja: Welche inhaltlichen und personellen Veränderungen wird es dabei geben? 
Falls nein: Woran scheitert bisher die Übernahme der Mitarbeiter der Elbe-Werkstätten konkret?
2. Werden die Gespräche fortgeführt und positiv von der Bezirksverwaltung begleitet?
3. Kommt es durch Baumaßnahmen und zwischenzeitliche Schließung des Rieckhofs zu Unterbrechungen der Tätigkeit?
4. Für welche Zeiträume ist davon auszugehen, dass die Gastronomie nicht in bisheriger Weise betrieben werden kann? 

Hamburg, den 13.07.2022

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        19. Juli 2022

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2315) wie folgt Stellung:
 

Vorbemerkung:

Arbeitgeberin für die in der Anfrage benannten inklusiven Arbeitsplätze ist die Elbe-Werkstätten GmbH. Diese betreibt eigenverantwortlich diverse Arbeitsstätten im gesamten Stadtgebiet. Eine der Arbeitsstätten ist das Bürgerhaus im Bezirk Harburg. Eine Übernahme von Mitarbeitenden der Elbe-Werkstätten GmbH ist nicht erforderlich, denn die Elbe-Werkstätten verlieren durch die neue Betreiberschaft des Bürgerhauses Harburg nicht den Status als Arbeitgeberin der Beschäftigten.

 

Das Bezirksamt hat keinen Einfluss auf Entscheidungen der Geschäftsführung bzw. den Geschäftsbetrieb der Elbe-Werkstätten GmbH. Das Bezirksamt, als für das Bürgerhaus fachlich verantwortliche und zuständige Behörde, hat Vorgaben für den Träger formuliert, die den Betrieb des Bürgerhauses betreffen, s. Text des Interessenbekundungsverfahrens zum Betrieb des Bürgerhauses in Harburg:

 

„Die gemeinnützige Elbe-Werkstätten GmbH ist seit 1999 Pächter der zum Gebäude gehörenden Gastronomie sowie mittlerweile auch für das Facility-Management im derzeitigen Bürgerhaus „Kulturzentrum Rieckhof“ verantwortlich. Grundlage hierfür ist ein Pachtvertrag zwischen dem derzeitigen Betreiber des Bürgerhauses sowie den Elbe-Werkstätten. Diese Verbindung soll weitergeführt werden – sie war bereits Anfang der 1980er Grundbestandteil des ersten Konzeptes eines Bürgerhauses in Harburg und ist betreiberseitig auch zukünftig sicherzustellen.“

 

Diese Vorgaben zeichnen den Rahmen, den das Bezirksamt für den Betrieb des Bürgerhauses gesetzt hat. Diese Vorgaben haben aus Sicht des Bezirksamtes weiterhin Bestand. Die daraus folgenden Vereinbarungen zwischen dem neuen Träger des Bürgerhauses, Stiftung Kultur Palast Hamburg, und den Elbe-Werkstätten GmbH sind durch diese beiden Vertragsparteien herzustellen. Entsprechende Gespräche wurden und werden hierzu geführt sowie, wo nötig, durch das Bezirksamt Harburg unterstützt oder begleitet.

 

Bei den Baumaßnahmen sind zwei unterschiedliche Phasen zu unterscheiden. Zum einen wird zurzeit eine energetische Sanierung durchgeführt (Fensteraustausch). Hier wird es in den kommenden Wochen und Monaten zu phasenweisen Beeinträchtigungen des Betriebes im Bürgerhaus, einschließlich der Gastronomie, kommen. Alle Beteiligten sind im ständigen Austausch, um diese Phasen so zu gestalten, dass es zu möglichst wenigen Einschränkungen kommt.

 

Weiterhin gibt es Überlegungen, das Haus grundsätzlich zu modernisieren. Hierzu liegt bisher lediglich eine Machbarkeitsstudie vor. Zu möglichen konkreteren Planungen wird es in absehbarer Zeit weiterführende Gespräche zwischen den beteiligen Akteur:innen geben.

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Ist zwischenzeitlich durch Gespräche mit dem vorgesehenen neuen Träger sichergestellt worden, dass die Elbe-Werkstätten die Beschäftigung der behinderten Mitarbeiter im Bereich Gastronomie in bisheriger Weise fortführen können?
Falls ja: Welche inhaltlichen und personellen Veränderungen wird es dabei geben? 
Falls nein: Woran scheitert bisher die Übernahme der Mitarbeiter der Elbe-Werkstätten konkret?
2. Werden die Gespräche fortgeführt und positiv von der Bezirksverwaltung begleitet?
3. Kommt es durch Baumaßnahmen und zwischenzeitliche Schließung des Rieckhofs zu Unterbrechungen der Tätigkeit?
4. Für welche Zeiträume ist davon auszugehen, dass die Gastronomie nicht in bisheriger Weise betrieben werden kann? 

 

Zu 1. – 4. siehe Vorbemerkungen.

 

 

i.V. Trispel

 

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