21-2315

Kleine Anfrage CDU betr. Erhalt von inklusiven Arbeitsplätzen im Rieckhof

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt


Nachdem die Verwaltung unverständlicherweise in den letzten Monaten alles Erdenkliche getan hat, um das jahrzehntelang erfolgreiche Konzept im Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. zu beenden und die Trägerschaft der Stiftung Kulturpalast aus Billstedt übertragen möchte, ergeben sich dringende Fragen über die Zukunft des Gastronomiebetriebes im Hause. 

Seit vielen Jahren wurde die Gastronomie von den Elbe-Werkstätten GmbH betrieben, die ca. 50 Personen mit psychischen Behinderungen qualifizierte Tätigkeiten in den Bereichen Veranstaltungsservice, Gastronomie und Catering zur Verfügung stellen konnte.

Im Rahmen der Vergabeüberlegungen an den neuen Träger ist ausdrücklich gefordert worden, die Beschäftigung der bisherigen Mitarbeiter der Elbe-Werkstätten in geeigneter Weise fortzuführen. 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Ist zwischenzeitlich durch Gespräche mit dem vorgesehenen neuen Träger sichergestellt worden, dass die Elbe-Werkstätten die Beschäftigung der behinderten Mitarbeiter im Bereich Gastronomie in bisheriger Weise fortführen können?
Falls ja: Welche inhaltlichen und personellen Veränderungen wird es dabei geben? 
Falls nein: Woran scheitert bisher die Übernahme der Mitarbeiter der Elbe-Werkstätten konkret?
2. Werden die Gespräche fortgeführt und positiv von der Bezirksverwaltung begleitet?
3. Kommt es durch Baumaßnahmen und zwischenzeitliche Schließung des Rieckhofs zu Unterbrechungen der Tätigkeit?
4. Für welche Zeiträume ist davon auszugehen, dass die Gastronomie nicht in bisheriger Weise betrieben werden kann? 

Hamburg, den 13.07.2022

 

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