21-1594.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Friedhofsgebundene Flächen- Heidefriedhof Neugraben

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.46

Sachverhalt

Im Rahmen des Bebauungsplans Hausbruch 2 sind im Zufahrtsbereich zum Heidefriedhof Neugraben drei Grundstücke mit Gebäuden für Besucher des Friedhofs Falkenbergsweg 153a bebaut worden.

Es handelt sich dabei um Nutzung für Betriebe, die ausdrücklich nur für den Bedarf von Besuchern und Nutzern des Heidefriedhofs vorgesehen sind. Vorhanden sind ein Gaststättenbetrieb, ein Gartenbaubetrieb und ein Steinmetz.

Nunmehr beabsichtigt offenbar der Gaststättenbetrieb aus persönlichen Gründen die Aufgabe des dortigen Angebots.

Bei den verbleibenden beiden Betrieben ist die Sorge entstanden, dass die Fläche entgegen der bisher begrenzten Ausnahmen für einen umfassenden Bestattungsbetrieb mit Grabstein-Direktverkauf und kommerziellen Vermittlungsdiensten vergeben werden könnte.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie gestaltet sich die Eigentumssituation der bebauten und bisher genutzten drei Gebäude und Grundstücke?

2. Sind die Flächen unter bestimmten Ausnahmebestimmungen bebaut worden, ggf. unter welchen?

3. Ist die Nutzung der Flächen vertraglich geregelt, ggf. mit welchem Inhalt?

4. Dürfen nach dem bestehenden Bebauungsplan in den Gebäuden und auf den Flächen auch andere Gewerbebetriebe oder Dienstleister untergebracht werden?

5. Welche konkreten Absichten hat die Verwaltung für neue Verträge oder Genehmigungen?

6. Für den Fall, dass der Verwaltung frühzeitig die Aufgabe des Gaststättenbetriebes bekannt geworden ist?

7. Wann war dieses der Fall?

8. Welche Bemühungen hat die Bezirksverwaltung unternommen, ob einen anderen Betreiber für den Gaststättenbetrieb zu interessieren oder zu gewinnen?

9. Ist ggf. beabsichtigt, Betriebe an dieser Stelle zu genehmigen, die entgegen Bebauungsplan keinen unmittelbaren Bezug für Friedhofsbesucher und Ausflügler haben?

Hamburg, am 24.08.2021

Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann

Fraktionsvorsitzender Lars Frommann

Brit-Meike Fischer-Pinz

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

06. September 2021

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1594) wie folgt Stellung:

  1. Wie gestaltet sich die Eigentumssituation der bebauten und bisher genutzten drei Gebäude und Grundstücke?

Die Grundstücke mit den Belegenheiten Falkenbergsweg 153, 153a und 153 befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Für die Grundstücke Falkenbergsweg 153 und 153a wurden Erbbaurechte bestellt. Verwaltet werden die Grundstücke vom Landesbetrieb Immobilienmangenment und Grundvermögen (LIG).

  1. Sind die Flächen unter bestimmten Ausnahmebestimmungen bebaut worden, ggf. unter welchen?

Bestimmte Ausnahmebedingungen sind der Verwaltung nicht bekannt.

  1. Ist die Nutzung der Flächen vertraglich geregelt, ggf. mit welchem Inhalt?

Die vertraglichen Inhalte sind dem Bezirksamt nicht bekannt, da es sich um Flächen des LIG handelt. Hierüber kann der LIG Auskunft geben.

  1. Dürfen nach dem bestehenden Bebauungsplan in den Gebäuden und auf den Flächen auch andere Gewerbebetriebe oder Dienstleister untergebracht werden?

Der Bebauungsplan Hausbruch 2 vom 26. Oktober 1965 setzt hier weitgehend eine Fläche für Land- und Forstwirtschaft fest, zu einem geringfügigen Teil zudem eine „Öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Friedhof“.

Eine Bebauung war in der bisherigen Genehmigungspraxis nur im Rahmen von Befreiungen von der Art der Nutzung möglich. Für Umnutzungen oder Neubauten sind zunächst Antragsverfahren bei der Bauprüfabteilung erforderlich.

Aus der bisherigen Genehmigungspraxis zu den bestehenden gewerblichen Nutzungen lässt sich entnehmen, dass ein Zusammenhang mit dem Bedarf von Besuchern und Nutzern des Heidefriedhofs herzustellen ist, es sich also um friedhofsaffine Nutzungen zu handeln hat, damit die Voraussetzung für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch gegeben sind.

  1. Welche konkreten Absichten hat die Verwaltung für neue Verträge oder Genehmigungen?

Die Flächen sollen auch weiterhin für friedhofsbezogenes Gewerbe genutzt werden.

  1. Für den Fall, dass der Verwaltung frühzeitig die Aufgabe des Gaststättenbetriebes bekannt geworden ist?

Die Aufgaben des Gaststättenbetriebes waren der Verwaltung nicht bekannt.

  1. Wann war dieses der Fall?

Im März 2021 erhielt das Bezirksamt erstmalig Kenntnis über die Aufgabe des Gaststättenbetriebs. Der Erbbauberechtigte selbst hat sich nicht an das Bezirksamt gewandt.

  1. Welche Bemühungen hat die Bezirksverwaltung unternommen, ob einen anderen Betreiber für den Gaststättenbetrieb zu interessieren oder zu gewinnen?

Da der Erbbauberechtige selbst keinen Kontakt zum Bezirksamt aufgenommen hat, wurden keine weiteren Schritte in dieser Richtung unternommen.

  1. Ist ggf. beabsichtigt, Betriebe an dieser Stelle zu genehmigen, die entgegen Bebauungsplan keinen unmittelbaren Bezug für Friedhofsbesucher und Ausflügler haben?

Siehe Antwort zu 4..

Fredenhagen

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Heidefriedhof Falkenbergsweg

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