Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Friedhofsgebundene Flächen- Heidefriedhof Neugraben
Im Rahmen des Bebauungsplans Hausbruch 2 sind im Zufahrtsbereich zum Heidefriedhof Neugraben drei Grundstücke mit Gebäuden für Besucher des Friedhofs Falkenbergsweg 153a bebaut worden.
Es handelt sich dabei um Nutzung für Betriebe, die ausdrücklich nur für den Bedarf von Besuchern und Nutzern des Heidefriedhofs vorgesehen sind. Vorhanden sind ein Gaststättenbetrieb, ein Gartenbaubetrieb und ein Steinmetz.
Nunmehr beabsichtigt offenbar der Gaststättenbetrieb aus persönlichen Gründen die Aufgabe des dortigen Angebots.
Bei den verbleibenden beiden Betrieben ist die Sorge entstanden, dass die Fläche entgegen der bisher begrenzten Ausnahmen für einen umfassenden Bestattungsbetrieb mit Grabstein-Direktverkauf und kommerziellen Vermittlungsdiensten vergeben werden könnte.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie gestaltet sich die Eigentumssituation der bebauten und bisher genutzten drei Gebäude und Grundstücke?
2. Sind die Flächen unter bestimmten Ausnahmebestimmungen bebaut worden, ggf. unter welchen?
3. Ist die Nutzung der Flächen vertraglich geregelt, ggf. mit welchem Inhalt?
4. Dürfen nach dem bestehenden Bebauungsplan in den Gebäuden und auf den Flächen auch andere Gewerbebetriebe oder Dienstleister untergebracht werden?
5. Welche konkreten Absichten hat die Verwaltung für neue Verträge oder Genehmigungen?
6. Für den Fall, dass der Verwaltung frühzeitig die Aufgabe des Gaststättenbetriebes bekannt geworden ist?
7. Wann war dieses der Fall?
8. Welche Bemühungen hat die Bezirksverwaltung unternommen, ob einen anderen Betreiber für den Gaststättenbetrieb zu interessieren oder zu gewinnen?
9. Ist ggf. beabsichtigt, Betriebe an dieser Stelle zu genehmigen, die entgegen Bebauungsplan keinen unmittelbaren Bezug für Friedhofsbesucher und Ausflügler haben?
Hamburg, am 24.08.2021
Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender Lars Frommann
Brit-Meike Fischer-Pinz