Antwort auf Anfrage CDU betr. Fußgängerleitsystem
Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 4.7
Mit der Aufstellung des Fußgängerleitsystems im Bezirk Harburg wurde die Firma Ströer beauftragt, Grundlage ist ein Vertrag zwischen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und diesem Unternehmen. Somit besteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen den Bezirksämtern und der Fa. Ströer. Dieser Umstand scheint dazu zu führen, dass Aktualisierungen des Fußgängerleitsystems mehrseitige Verhandlungen erfordern und sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.
Vor diesem Hintergrund wird die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Hamburg, am 24.04.2025
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
2. Juni 2025
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage der
CDU-Fraktion, Drs. 22-0651, wie folgt:
1. In welcher Form wurde im Vertrag zwischen der BVM und der Fa. Ströer die Beteiligung der Bezirke bei der Notwendigkeit einer Aktualisierung des Fußgängerleitsystems geregelt?
2. Kann ein Bezirksamt die BVM mit der Aktualisierung des Fußgängerleitsystems beauftragen oder bei der BVM nur Anpassungen anregen?
3. Wer trägt die Kosten einer Aktualisierung des Fußgängerleitsystems?
Die Bezirksämter können Aktualisierungen des Fußgängerleitsystems gegenüber der BVM vorschlagen. Die BVM veranlasst und finanziert notwendige Aktualisierungen gegenüber dem Auftragnehmer. Insofern bedurfte es keiner Regelungen im Vertragsverhältnis zwischen der BVM und der Firma Ströer zur Beteiligung der Bezirksämter.
4. Welche Vorgaben oder Vereinbarungen bestehen hinsichtlich des Einpflegens von Veranstaltungsorten, die nur temporär bestehen, wie z.B. dem Veranstaltungsort ‚Planet Harburg‘?
Das Fußgängerleitsystem ist eine statische Einrichtung, bei der das Einpflegen temporärer Veranstaltungsorte aufgrund des vergleichsweise hohen Aufwands für die Ergänzung und Entfernung von Einzelschildern nicht vorgesehen ist.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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