20-0543

Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Schuster (FDP) betr. Fußgängerleitsystem für Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.11.2019
Sachverhalt

In einer Pressemitteilung vom 12.03.15 teilt das Bezirksamt Harburg mit, dass Harburg ein Fußgängerleitsystem bekommt. Das Konzept hat das Bezirksamt Harburg, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, gemeinsam mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie dem Citymanagement Harburg entwickelt.

Dem Fußgängerleitsystem liegt ein Rahmenvertrag zwischen der Stadt Hamburg und der Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH zugrunde, der auch die Realisierung im Laufe des Sommers und die anschließende Pflege übertragen werden soll.

Die Kosten betragen voraussichtlich etwa 195.000 Euro für die Dauer von 4 Jahren. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beteiligt sich daran mit 80.000 Euro. Die restlichen Kosten trägt das Bezirksamt Harburg.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:

 

 

  1. Inwieweit verpflichtet der Rahmenvertrag zwischen der Stadt Hamburg und der Firma Ströer den Bezirk Harburg ein Fußgängerleitsystem mit der Firma Ströer zu realisieren?
  2. Wenn keine vertragliche Verpflichtungen bei der Einrichtung eines Fußgängerleitsystems gegenüber der Firma Ströer besteht, welche Alternativen hat das Bezirksamt geprüft und mit welchem Ergebnis?
  3. Wie setzen sich die bezifferten Kosten von voraussichtlich 195.000 € für die nächsten vier Jahre zusammen und was beinhalten Sie?
  4. Laut Bezirksamt beteiligt sich die BWVI mit 80.000 € an den Kosten der nächsten vier Jahre.

Aus welchem Titel werden diese finanziert?

  1. Aus welchem Titel werden die Kosten für den Bezirk finanziert und in welcher Höhe?
  2. Welche vertraglichen Vereinbarungen gibt es zwischen dem Bezirksamt Harburg und Dritten zur Einrichtung eines Fußgängerleitsystems in Harburg?
  3. Wann wurde diese unterzeichnet?
  4. Wie hoch werden die Kosten, pro Jahr, für das Fußgängerleitsystem nach Ablauf der vier Jahre sein?
  5. Wie sollen die Folgekosten finanziert werden?