22-0651

Anfrage CDU betr. Fußgängerleitsystem

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Mit der Aufstellung des Fußgängerleitsystems im Bezirk Harburg wurde die Firma Ströer beauftragt, Grundlage ist ein Vertrag zwischen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und diesem Unternehmen. Somit besteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen den Bezirksämtern und der Fa. Ströer. Dieser Umstand scheint dazu zu führen, dass Aktualisierungen des Fußgängerleitsystems mehrseitige Verhandlungen erfordern und sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Vor diesem Hintergrund wird die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. In welcher Form wurde im Vertrag zwischen der BVM und der Fa. Ströer die Beteiligung der Bezirke bei der Notwendigkeit einer Aktualisierung des Fußgängerleitsystems geregelt?
  2. Kann ein Bezirksamt die BVM mit der Aktualisierung des Fußgängerleitsystems beauftragen oder bei der BVM nur Anpassungen anregen?
  3. Wer trägt die Kosten einer Aktualisierung des Fußgängerleitsystems?
  4. Welche Vorgaben oder Vereinbarungen bestehen hinsichtlich des Einpflegens von Veranstaltungsorten, die nur temporär bestehen, wie z.B. dem Veranstaltungsort ‚Planet Harburg‘?

Hamburg, am 24.04.2025

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