Antwort Anfrage DIE LINKE betr.: Luftfilteranlagen in Harburger Schulen (Ersatz für Drs. 21-1563)
Letzte Beratung: 09.11.2021 Hauptausschuss Ö 2.5
Bereits zu Beginn der Pandemie ist von vielen Seiten gefordert worden, die Schulen bestmöglich so umzugestalten, dass die Unterrichtsräume ihrem Zwecke entsprechend auch genutzt werden können und gleichzeitig eine weitestgehende Sicherheit für die Schüler*innen garantieren. Deshalb wurde vielfach gefordert, die Klassenräume mit mobilen Luftfilteranlagen auszustatten. Bisher wurde dies von der Bürgerschaft als nicht notwendig abgetan, mit dem Verweis, dass ja gelüftet werden kann. Nun werden vom Bund Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro bereitgestellt, 5,2 Millionen Euro entfallen davon auf Hamburg. Jetzt werden mobile Luftfilteranlagen für mindestens 25 Millionen Euro für Hamburgs Schulen beschafft, welche ab August bis spätestens im Oktober 2021 aufgestellt werden sollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Schule und Berufsbildung:
1. Welche Schulen werden im Bezirk Harburg mit mobilen Luftfilteranlagen ausgestattet? Bitte nach Schulformen auflisten.
2. Wie viele Luftfilteranlagen werden insgesamt für die Schulen im Bezirk Harburg angeschafft?
3. Wie viele Luftfilteranlagen werden in den einzelnen Schulen aufgestellt? Bitte Schulen einzeln auflisten.
4. In welchen Räumen der Harburger Schulen werden Luftfilter aufgestellt? Dazu zählen: Klassenräume, Fachräume, Sporthallen, Theaterräume, Lehrerzimmer, Pausenhallen, Mensen, Bibliotheken, Aufenthaltsräume. Bitte je Schule auflisten, welche Räume ausgestattet werden.
5. Welche Schulen im Bezirk Harburg sind bereits jetzt (August 2021) mit Luftfilteranlagen ausgestattet? Bitte Schulen einzeln auflisten.
6. Wer ist für die Aufstellung der Anlagen verantwortlich? Die jeweiligen Schulen oder die Schulbehörde?
7. Wer ist für die Wartung verantwortlich und wer trägt die daraus entstehenden Kosten?
a. Falls die Kosten von den Schulen getragen werden müssen, werden sie dann von der Stadt entsprechend bezuschusst?
8. Werden auch Kindertagesstätten im Bezirk Harburg mit Luftfilteranlagen ausgestattet? Wenn ja, bitte auflisten.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vositzende 11.10.2021
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt Stellung wie folgt:
In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wie folgt Stellung:
Die BSB möchte das Risiko erneuter Schulschließungen in jedem Fall ausschließen. Deshalb werden zusätzlich zu den bereits erfolgreich angewendeten Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel der Testpflicht, der Maskenpflicht, der Lüftungspflicht und der Kohortentrennung rund 10.000 Unterrichtsräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet und dadurch Hamburgs Schulen noch besser vor Corona-Infektionen geschützt. Hamburg ist bislang das einzige Bundesland, das flächendeckend alle Klassenräume und einen großen Teil der weiteren Unterrichtsräume mit mobilen Luftfiltergeräten ausstattet. Trotz einer angespannten Marktsituation ist es der BSB gelungen, rechtzeitig eine so große Zahl von Geräten sicher zu bestellen.
Die BSB hat zum Stand 19. August 2021 über 21.000 mobile Luftfiltergeräte im Wert von über 21 Millionen Euro bei verschiedenen Herstellern für die Unterrichtsräume der staatlichen Hamburger Schulen verbindlich bestellt.
Die Auslieferung der mobilen Luftfiltergeräte hat wie geplant begonnen und allein in der 36. Kalenderwoche wurden mindestens an 83 Grundschulen im ganzen Stadtgebiet mobile Luftfiltergeräte geliefert.
Zunächst werden die Grundschulen beliefert, dann die weiterführenden Schulen und zuletzt die berufsbildenden Schulen. Diese Reihenfolge berücksichtigt, dass sich ältere Schülerinnen und Schüler bereits impfen lassen können.
Ausschreibung, Beschaffung und Aufstellung einer derart großen Menge anspruchsvoller technischer Geräte ist ein sehr ambitioniertes Vorhaben, das es bislang in der BSB noch nicht gegeben hat. Die Dimension wird bereits daran deutlich, dass trotz Einbeziehung mehrerer namhafter Hersteller selbst die Firmen Mühe haben, überhaupt so viele Geräte zu produzieren und zu liefern.
Die mobilen Luftfiltergeräte haben ungefähr die Größe eines kleinen oder mittleren Kühlschrankes, für berufsbildende Schulen sind teilweise noch größere Geräte vorgesehen. Sie funktionieren ähnlich wie ein Staubsauger, dessen Ansaugrohr auf dem Boden liegt: Mithilfe eines Ventilators wird die verbrauchte Luft des Klassenraumes angesaugt und über ein extrem feines Filtermedium gereinigt. Dabei werden selbst winzige Partikel wie beispielsweise mit Corona-Viren verunreinigte Aerosole aus der Luft herausgefiltert. Die Geräteanzahl pro Raum ist unterschiedlich und abhängig vom Raumvolumen und der Leistung der bei unterschiedlichen Herstellern beschafften Geräte. Der Großteil der Räume erhält zwei Geräte, es sind aber auch Konstellationen mit nur einem oder auch drei Geräten vorgesehen.
Die Geräte ergänzen die anderen Sicherheitsmaßnahmen, sie ersetzen sie jedoch nicht. Auch weiterhin müssen alle Unterrichtsräume alle 20 Minuten ordentlich durchgelüftet werden.
Im Übrigen siehe Pressemitteilungen der BSB vom 15. Juli 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15263616/2021-07-15-bsb-luftfilter/), 19. August 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15343664/2021-08-19-bsb-schulbehoerde-bestellt-mobile-luftfilter/) und 7. September 2021 (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/15378616/2021-09-07-bsb-rabe-nimmt-erste-luftfiltergeraete-entgegen/) sowie das Schreiben des Landesschulrates vom 27. August 2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/15364346/6450c30118b5df09934c3ddecaf79015/data/b-brief-27-august-2021.pdf) und Drs. 22/5218, 22/5275 und 22/5755.
In Hamburgs staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen lernen rund 9.000 Schulklassen in rund 12.000 Klassen-, Fach- und Unterrichtsräumen. Nach intensiven Recherchen gehen Expertinnen und Experten der BSB und von SBH I Schulbau Hamburg davon aus, dass rund 2.000 dieser Klassen-, Fach- und Unterrichtsräume aufgrund ihrer Größe oder bereits vorhandener Klimatechnik keine zusätzlichen mobilen Raumluftfilter benötigen. Sämtliche anderen Klassen-, Fach- und Unterrichtsräume mit einer Größe zwischen 40 und 80 Quadratmetern sollen hingegen mit entsprechenden Geräten ausgestattet werden.
Ziel der BSB ist es, 10.000 Unterrichtsräume mit Luftfiltergeräten auszustatten und so die Sicherheit für die rund 8.600 Schulklassen an den allgemeinbildenden Schulen sowie die Schulklassen an den berufsbildenden Schulen zu erhöhen.
Bereits einzelne allgemeinbildende Schulen hatten im August 2021 rund 800 Klassenräume mit Luftreinigungsanlagen ausgestattet. Dazu gehören die Grundschule Kirchdorf, die Ganztagsgrundschule Am Johannisland in Neugraben-Fischek sowie die Grundschule Neugraben, die seit August 2021 bereits über vereinzelte, in Eigenregie beschaffte, Luftfiltergeräte verfügen.
Im Bezirk Harburg sind für alle 37 staatlichen allgemeinbildenden Schulen (21 Grundschulen, sieben Stadtteilschulen, sechs Gymnasien und drei Regionale Bildungs- und Beratungszentren und Sonderschulen) und eine berufsbildende Schule nach derzeitigem Stand insgesamt rund 2.300 Luftfiltergeräte für rund 1.200 Räume vorgesehen. Die endgültigen schulstandortgenauen Feinjustierungen zur Ausstattung mit Luftfiltergeräten sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Es handelt sich um eine zentrale Beschaffungsmaßnahme in Verantwortung der BSB.
Verantwortlich für die Aufstellung sind die jeweils beauftragten Unternehmen. Anlieferung und Aufbau erfolgen getrennt. Zunächst werden die Geräte geliefert und vorüber-gehend an zentraler Stelle in ihrer Schule gelagert. Dazu ist für kurze Zeit ein größerer Raum vorzusehen. Fachleute der Herstellerfirmen werden dann an einem späteren Aufbautermin die Geräte in die Klassenräume bringen, aufbauen und in Betrieb nehmen. Beeinträchtigungen des Unterrichtsbetriebs sollen dabei so weit wie möglich vermieden werden, können aber ggf. nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Wartung inklusive Filterwechsel wird von der BSB aus zentralen Mitteln in Zusammenarbeit mit SBH | Schulbau Hamburg organisiert.
Bezirksunabhängig unterstützt die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde seit Beginn der Pandemie die Kita-Träger sowohl finanziell als auch beratend, um die pandemischen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde plant, den Kita-Trägern einen weiteren „Corona-Sonderzuschuss“ zur Verfügung zu stellen.
Siehe hierzu auch Drs. 22/5218.
Dieser kann im Einzelfall auch dazu dienen, die Anschaffung mobiler Raumluftfilter finanziell zu unterstützen. Er soll aber auch dazu verwendet werden, andere Infektionsschutzmaßnahmen zu finanzieren (z. B. CO2-Ampeln). Den Trägern wird damit die Flexibilität gegeben, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, wie die zur Verfügung gestellten Mittel sinnvoll verwendet werden können.
Insbesondere in Räumen mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten können mobile Raumluftfilter dazu beitragen, die Infektionsrisiken zu senken. Die Aufenthaltsräume in den Hamburger Kindertageseinrichtungen, so auch im Bezirk Harburg, unterliegen unter anderem den Anforderungen § 44 Hamburgische Bauordnung und müssen ausreichend zu belichten und zu belüften sein.
Aus Sicht der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde kann der Einsatz von mobilen Raumluftfiltern im Einzelfall sinnvoll sein. Er darf jedoch nicht dazu führen, dass in Räumen mit ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten insgesamt weniger gelüftet wird, da eine Luftqualität suggeriert wird, die besser durch gezieltes und regelmäßiges Lüften erreicht werden könnte.
Anders als im Bereich der Schulen können für die Betreuung der Kinder die zur Verfügung stehenden pädagogischen Flächen (einschließlich der Außenflächen) sehr flexibel genutzt werden. Die Ausstattung aller Kita-Räume bzw. aller Räume von Kindertagespflegepersonen mit mobilen Raumluftfiltern in Harburg und weiteren Bezirken ist daher weder erforderlich noch angemessen.
Die Planungen zu dem oben genannten Corona-Sonderzuschuss für Maßnahmen von Kita-Trägern, um den Kita-Regelbetrieb während des anhaltenden COVID-19-Infektionsgeschehens weiterhin sicherzustellen, sind noch nicht abgeschlossen.
Gez. Heimath
f.d.R. Martens
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