Stellungnahmen zum gemeinsamen Antrag CDU/DIE LINKE/FDP/SPD/GRÜNE betr. Niedrigschwellige Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler in Harburg mit Laptops/Tablets
Letzte Beratung: 11.01.2023 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 4
Seit Februar 2021 stehen den Hamburger Schulen ca. 140.000 digitale Geräte (Tablets und Laptops) u. a. zur Verwendung und Ausleihe an Schüler*innen zu Verfügung. Hierdurch sollen Hürden für eine „Bildung für alle“ abgebaut sowie sichergestellt werden, dass jedem und jeder Schüler*in ein digitales Gerät für den Schulalltag und für das Bearbeiten der Schulaufgaben zur Verfügung steht. Ergänzend dazu ist es für Bedürftige möglich, beim Jobcenter 350 € für den Erwerb von digitalen Geräten zu beantragen. Hierzu ist eine Bescheinigung der Schule bzw. jeweiligen Lehrkräfte nötig.
Wie die Umsetzung dieses Vorhabens im Bezirk Harburg erfolgt und der aktuelle Stand dazu ist, gewinnt angesichts der zu befürchtenden Corona-Herbst-Welle für die Harburger SchülerInnen an Bedeutung.
Petitum/Beschlussvorschlag:
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zuständige Vertreter*innen der Behörde für Schule und Berufsbildung, des Jobcenters und der Kreiselternräte 71 (Harburg-Stadt) und 73 (Neugraben-Fischbek) zeitnah in den Jugendhilfeausschuss einzuladen, um auf die nachfolgenden Fragen einzugehen und sie im Hinblick auf die praktische Umsetzung gemeinsam zu diskutieren:
• Wie ist die Umsetzung der Ausstattung der Schulen mit Laptops und Tablets bisher erfolgt (einschließlich Darstellung, welche Schule welcher Schulart wie viele Geräte erhalten hat und Vergleich der Schüler*innenanzahl)
• Wie vielen Schüler*innen wird dauerhaft ein Gerät zur Verfügung gestellt?
• Wie vielen Schüler*innen hat das Jobcenter die 350 € zum Erwerb digitaler Geräte genehmigt und wie viele Anträge wurden abgelehnt?
• Welche Herausforderungen begegnen den Schüler*innen und Familien beim Beantragen der Gelder?
• Wie wird beim Ausleihen von Geräten an SchülerInnen die Haftung bei Schaden oder Verlust geregelt?
• Wie wird die Ausstattung der Schüler*innen im Hinblick auf den Herbst mit wahrscheinlichen Lockdowns eingeschätzt und bewertet? Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Sport sollen zu dem Tagesordnungspunkt mit eingeladen werden.
Hamburg, den 08.07.202
|
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
13. Dezember 2022
Stellungnahme vom Jobcenter Harburg:
Zu den im gemeinsamen interfraktionellen Antrag formulierten Fragestellungen sowie zu weiterführenden Anregungen im Kontext zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten im Bezirk Harburg können wir aufgrund der aktuell fehlenden Zuständigkeit keine konstruktiven Beiträge beitragen. Die Teilnahme eines Referenten von Jobcenter team.arbeit.hamburg an der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wäre daher der Lösungsfindung nicht dienlich.
Der Zugang zum digitalen Unterricht – außerhalb der schulischen Räumlichkeiten – ist ein bedeutender und entscheidender Faktor zukünftiger Lernformen. Insbesondere der unabwendbare Distanzunterricht während der Corona-Pandemie hat das Homeschooling Realität werden lassen und die Notwendigkeit gezeigt, dass Schülerinnen und Schülern das entsprechende Equipment zur Verfügung stehen sollte und dies unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Familien.
Jobcenter team.arbeit.hamburg unterstützt dahingehend sehr gern seine Kund: innen, solange es der vorgegebene gesetzliche Rahmen ermöglicht. Grundsätzlich sind gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter) als Grundsicherungsträger nicht zuständig für die Ausstattung von Schüler:innen mit digitalen Endgeräten. In der Freien und Hansestadt Hamburg obliegt diese Aufgabe der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Mit dem „Digitalpakt Schule“ unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur seit 2019 mit insgesamt 6,5 Mrd. Euro, davon entfallen über 166 Mio. Euro an die FHH (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung).
Nur in Zeiten der Lockdowns, die während der COVID -19 Pandemie verhängt wurden, war die Anerkennung eines pandemiebedingten Sonderbedarfs gesetzlich möglich.
Bei der Sicherstellung der Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht für Schüler:innen im Grundsicherungsbezug waren die Jobcenter insoweit unterstützend tätig und sind dem seinerzeit geltendem gesetzlichen Auftrag nachgekommen. Infolge des „Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 09.12.2020“ (BGBl. I-S. 2855) wurde u. a. der Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II angepasst. Daher war es zu dem Zeitpunkt möglich, auch bei einmaligen unabweisbaren besonderen Bedarfen einen Zuschuss für digitale Endgeräte zu gewähren.
Unabweisbar war der Bedarf insbesondere, wenn die geltend gemachte Ausstattung mit digitalen Endgeräten für Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erforderlich war. Im Sinne der Mehrbedarfe für digitale Endgeräte nach § 21 Absatz 6 SGB II wurde ein pandemiebedingter Sonderbedarf bei Distanzunterricht anerkannt, solange der Deutsche Bundestag die epidemische Lage nationaler Tragweite festgestellt hat.
Diese ist zum 25. November 2021 ausgelaufen. Folglich sind die einschlägigen Weisungen (Weisung 202102001 vom 01.02.2021 / Weisung 202110004 vom 13.10.2021) der Bundesagentur für Arbeit zur Anerkennung eines pandemiebedingten Sonderbedarfs bei Distanzunterricht aufgrund fehlender Grundlage nicht mehr von Jobcenter team.arbeit.hamburg (und allen weiteren Jobcentern bundesweit) anwendbar.
Anträge auf digitale Endgeräte anhand der Voraussetzungen des § 21 Absatz 6 SGB II (Kapitel 6.2 der Fachlichen Weisungen zu § 21 SGB II) sind ab dem 25.11.2021 zwar weiterhin möglich, jedoch bedarf es einer einzelfallbezogenen Prüfung. Einzelfallprüfung bedeutet, dass individuell bei jeder:m Schüler:in das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen geprüft (u.a. Wie lange die Quarantäne angesetzt wurde?) und dokumentiert werden muss.
Wichtig ist : Es handelt sich bei der Mittelbindung des § 21 Abs. 6 SGB II um Bundesmittel. Diese Mittel fließen somit ausschließlich aus dem Bundeshaushalt und sind auch nur entsprechend der bundesweiten Weisungslage einzusetzen. Jeglicher anderweitiger Einsatz auf Kommunaler Ebene ist nicht gestattet.
Zur Fragestellung: „Wie vielen Schüler*innen hat das Jobcenter die 350 € zum Erwerb digitaler Geräte genehmigt und wie viele Anträge wurden abgelehnt?“, kann keine Auskunft erteilt werden, da Statistiken diesbezüglich nicht vorliegen.
Für Fragen stehen wir Ihnen weiterhin gern zur Verfügung.
gez. Heimath
f.d.R.
Leptien
Anlage: Stellungnahme vom Kreiselternrat Neugraben-Fischbek
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.