Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses - gemeinsam mit dem Ausschuss für Bildung und Sport zu Top 4 vom 11.01.2023

Ö 1

Begrüßung

Frau Sahling begrüßt die TeilnehmerInnen und stellt die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.

Ö 2

Wahl der/des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses

Die CDU kündigt ihre Ablehnung bei den Wahlgängen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren über die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses an.

Ö 3

Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses

Frau Sahling bedankt sich bei den Fraktionen für die Zusammenarbeit in ihrer Zeit als Ausschussvorsitzende. Der Ausschuss bedankt sich bei Frau Sahling für die Sitzungsvorbereitung sowie -leitung in den beiden vergangenen Jahren. 

Ö 4 - 21-2314.03

Stellungnahmen zum gemeinsamen Antrag CDU/DIE LINKE/FDP/SPD/GRÜNE betr. Niedrigschwellige Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler in Harburg mit Laptops/Tablets (Referenten der BSB sowie vom Kreiselternrat 71 (Harburg))

Neben den beiden anwesenden Referenten liegen dem Ausschuss Stellungnahmen des Harburger Jobcenters sowie des Kreiselternrat Neugraben-Fischbek (KER 73) zur Beratung vor.

Der Referent von der Behörde für Schule und Berufsbildung (Des Weiteren: BSB) leitete mit einem kurzen Überblick über die Umsetzung des Digitalpakts in den Schulen ein. Dabei gäbe es folgende Handlungsfelder zu bearbeiten, als da wären

  • Bildungspläne
  • Aus- und Fortbildung der Lehrer
  • Bildungsmedien (Technische Programme)
  • IT-Infrastruktur (Vorhandene Geräte und technischer Support)
  • E-Gouvernement im Sinne von vorhandenen Verwaltungsstrukturen
  • Rechtliche Grundlagen (u.a. im Schulgesetz)


Nach der Beschreibung des Rahmenumfeldes stellte der Referent die Rahmenbedingungen der Einsetzung der Notebooks und Tablets dar. Die Ausführungen beinhalten folgende Schwerpunkte:

  • Hamburg habe aus dem Digitalpakt für Schulen 127 Millionen Euro erhalten, um damit entsprechende Hardware anzuschaffen.
  • Bei allen Grundschulen solle perspektivisch ein Endgerät für 4 SchülerInnen vorhanden sein, bei allen weiterführenden Schulen ein Endgerät für 5 SchülerInnen.
  • Neben den o.g. Geräten sei es grundsätzlich möglich, dass die SchülerInnen auf ihren privaten Notebooks und Tablets einen Schulzugang bekommennnten.
  • Bei den Grundschulen würden ab Ende 2023 alle Räume mit WLAN ausgestattet sein.
  • Jeder Klassenraum sei mit einem interaktiven Smartboard ausgestattet sowie erhalte Beamer und Display für die Unterrichtsgestaltung.
  • Die Lehrer entschieden eigenständig, ob und wie sie die Technik im Unterricht einsetzen. Es gäbe keine Pflicht zur Integration dieser technischen Hilfsmittel in den Unterricht.


Der Referent des Kreiselternrats Harburg (Des Weiteren: KER 71) weist darauf hin, dass der Einsatz von Notebooks an den Schulen sehr unterschiedlich ausfalle.  Genannt wird dabei

  • das jeweils unterschiedlich pädagogische Konzept,
  • das Engagement und die Bereitschaft des jeweiligen Kollegiums, sich auf diese technischen und didaktischen Änderungen einzustellen,
  • die Frage, wer vom jeweiligen Lehrkörper die Rolle des IT-Administrator einnehmen könne und wolle sowie
  • die Realisierung des technischen Supports sowie
  • eine Einführung für die SchülerInnen und Schüler, bei denen die entsprechend technischen Kompetenzen nicht vorausgesetzt werden könnten.
     

Der Referent der BSB wirft ergänzend ein, dass jede Schule ein jährliches Budget von 10.000 Euro - unabhängig von ihrer Größe - zusätzlich zu den Mitteln aus dem Digitalpaktes sowie den allgemein zugewiesenen Haushaltsmitteln bekomme. Die Schulen könnten als eigenständige Einrichtung in Bezug auf einen Teil der Mittelverteilung eigenständig bestimmen, was diese auch unterschiedlich ten. Er verweist auf vorhandene Beratungsmöglichkeiten der BSB für die externe technische Supportunterstützung mit Kooperationspartnern und Musterverträgen. Er erwähnt zudem den Fonds Jugend und Bildung auf der Homepage des Jugendinformationszentrums.

Es wird von den Antragstellern eingeräumt, dass der dieser Beratung zugrundeliegender interfraktionelle Antrag zu einer Zeit verfasst wurde, als Ausgangsbeschränkungen herrschten und das Jobcenter noch Zuschüsse bei der Anschaffung eines Schnulnotebooks gewährte: Nach Auslaufen der pandemischen Lage sei diese Förderung jedoch zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen.

Der Referent der BSB umt auf Nachfrage aus dem Ausschuss ein, dass eine 1:1-Ausstattung aller SchülerInnen und Schüler mit Notebooks derzeit aus finanziellen Gründen nicht möglich sei. Schon die jetzigen Fortschritte seien nur mit Bundesmitteln möglich gewesen, auf Bund-Länderebene gäbe es erste Gespräche über ein Folgeprogramm zum Austausch der angeschafften Geräte in ca. 5 Jahren. Er stellte zudem klar, dass das Ausleihen der Notebooks und Tablets möglich, aber kein integraler Bestandteil der Digitalstrategie sei. Die Geräte sollten zuvorderst in den Schulen für den Unterricht vorhanden seien.

Der Referent des KER 73 begrüßt die bisherigen Anschaffungen und betont, dass die erheblichen Unterschiede der Ausstattung der Schulen mit Notebooks und deren Unterrichtsnutzung nicht an den Schulformen festgemacht werden könne.

Auf Nachfrage nach der geringen Zahl von bewilligten Unterstützungen durch das Jobcenter wird vom Referenten des KER 71 vermutet, dass hier eine soziale Zurückhaltung der Elternhäuser und eine mangelhafte Kommunikation dieser Unterstützung verantwortlich sein könne.

Aus dem Ausschuss wird von Erfahrungen berichtet, dass die entsprechenden Anträge r das Jobcenter von der jeweiligen Schule dahingehend beschieden werden mussten, dass keine entsprechenden Geräte vorrätig seien. Mitarbeiter des Jobcenters hätten solche Anträge mit der Bemerkung abgelehnt, dass die Schulen entsprechende Geräte zur Ausleihe hätten und daher das Jobcenter nicht zuständig gewesen sei. Diestte sich antragshemmend ausgewirkt, so dass die Statistik des Jobcenters über die Bewilligungen nicht dem Ausmaß des tatsächlichen Bedarfs wiederspiegeln könnten.

Hinsichtlich der Frage nach der Haftpflicht von beschädigten Notebooks / Tabletshrt der Referent der BSB aus, dass deren Ausleihe wie andere Entleihungen  gehandhabt werde: Die Schulen seien gehalten, den Einzelfall zu ermitteln und bei grober Fahrlässigkeit einen individuellen Ausgleich über die jeweilige Haftpflichtversicherung zu suchen: Generell solle aber diese Regelung einkommensschwache Haushalte nicht von einer Entleihung eines Notebooks abhalten. 


 

Ö 5 - 21-2268

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Neue Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung für Harburg (Referentin der Medical School Haburg)

Die Referentin stellte in Ihrer Präsentation (siehe Anlage zur Drucksache 21-2268) einleitend die rechtlichen Rahmendbedingungen vor und verweist auf den Beteiligungsauftrag aus dem SGB VIII. Von den 16 Bundesländern hätten nur 4 Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche als kommunale Pflichtaufgabe in ihrem jeweiligen Rechtskanon verankert, darunter Hamburg im § 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) aus dem Jahr 2006.

Als Impuls verweist die Referentin auf die Studie „Gelingensbedingungen für jugendgerechte Kommunen. 16 Wege zu mehr Jugendgerechtigkeit“, wo an 16 Beispielen aufgezeigt werde, wo in Modellprojekten eine Jugendbeteiligung mit unterschiedlichem Erfolg umgesetzt wurde. Der entsprechende Link lautete: https://www.jugendgerecht.de/downloads/2020_16Wege_jugendgerechte_Kommunen.pdf

Der Ausschuss thematisiert in der anschließenden Diskussion den Begriff der Nachhaltigkeit in der Jugendarbeit und die Frage der Erreichbarkeit von Kindern und Jugendlichen.

Es wird vorgeschlagen, dass der Jugendhilfeausschuss bei Trägern der Kinder- und Jugendhilfe tagen könnte einmal im Jahr im Harburger Kerngebiet und einmal im Süderelberaum. Die Freien Träger nehmen diese Anregung mit und besprechen intern, ob sich hierfür Träger mit entsprechenden Räumlichkeiten finden.


 

Ö 6

Mitteilungen der freien Träger /Arbeitsgemeinschaften nach § 78

Von Vertretern der Freien Träger wird ausgeführt, dass auch in 2023 zwei Politikertreffs angedacht seien - und zwar im Juni und November, genaue Daten müssten noch festgelegt werden.

Die Freien Träger verabreden sich mit Herrn Thomsen zwecks des Umgangs mit inaktiven Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss, die auch nicht mehr von den Trägern kontaktiert werden können.

Es wird berichtet, dass Hamburg die Förderung der Sprachkitas bis zum 31. Dezember 2023 aus Landesmitteln fortgesetzt. Von 2024 an werden das Bundesprogramm Sprach-Kitas und das Landesprogramm Kita-Plus in ein gemeinsames Programm überführt.

Es wird ein Film über das soziale Projekt „Spielmacher“ gezeigt. Der Film ist unter folgendem Link abrufbar: https://1drv.ms/v/s!AvefZbBheHcIgzop5-MPCcPaDM4E?e=pwx7dy;
weitere Infos zum Projekt siehe www.spielmacher-hamburg.de.

Es wird vereinbart, dass der Tagesordnungspunkt „Jugendhilfe sichtbar machen wieder als fester Bestandteil in die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses aufgenommen wird.

 

Ö 7

Festlegung der Tagesordnung der nächsten Sitzung

Die Freien Träger tragen den Wunsch vor, dass der Jugendhilfeausschuss sich auf einer Sitzung mit Vertretern der zuständigen Sozialbehörde zum Thema „Zustand des Kinder- und Jugendnotdienst“ zu beschäftigen.

Der Punkt „Jugendhilfe sichtbar machen“ wird wieder ständiger TO-Punkt.
 

Beim Antrag „Pimp your Town“ istPolitik zum Anfassen e.V.“ eingeladen.  

Beim Antrag „Sachstand Kitas“ ist eine Referentenanforderung an die zuständige BAGSFI gestellt worden.

Nachtrag: Die BAGSFI hat nach der Sitzung mitgeteilt, dass sie zum 8.2. keine/n ReferentIn entsenden könne; sie bekam auf Nachfrage die Ausschusstermine von März bis Mai übersandt.

 

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschriften vom 07.09.2022, 05.10.2022 sowie dem 02.11.2022

Es wurden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften vom 07.09.2022, 05.10.2022 sowie vom 02.11.2022 sind genehmigt.

Ö 9

Mitteilungen der Verwaltung

Der nächste Unterausschuss Haushalt des Jugendhilfeausschusses findet am 20.03.2023 statt, seine Ergebnisse sollen den Jugendhilfeausschuss am 6.4.2023 erreichen. Ort und Uhrzeit werden noch später bekannt gegeben.


Zum Thema „Ombudsarbeit“ wird berichtet, dass sich ein Dritte Interessentinr diese Arbeit gefunden habe und dieser sich mit dem Auswahlgremium der Fraktionen und Freien Trägern zur Vorstellung treffen werde. Es wird berichtet, dass in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses ein Beschluss gefasst werden solle, dass diese Ombudspersonen  auch bei Bedarf sowie besonderen Kenntnissen auch in anderen Hamburger Bezirken eingesetzt werden könnten.


Herr Thomsen gibt bekannt, dass beim ASD 5 Stellen ausgeschrieben werden konnten.


Beim ASD konnte die Fachdienstleitung neu besetzt werden, die Stelleninhaberin stellt sich dem Ausschuss vor.
 

Die Stelle für die Leitung der wirtschaftlichen Jugendhilfe konnte neu besetzt werden.

 

Die Stelle der Straßensozialarbeit in Harburg (Kern) konnte neu besetzt werden, die neue Mitarbeiterin wird begrüßt.


Die Stelle der Straßenarbeit in Neuwiedenthal muss erneut ausgeschrieben werden.

Herr Hinrichs erneuert den Hinweis, dass die Personalgewinnung allgemein schwierig sei, bei der wichtigen Arbeit der Straßensozialarbeit jedoch besonders herausfordernd sei.

Hinsichtlich des Personalumfangs verweist das Fachamt darauf, dass der Bezirk bei jeder Haushaltsaufstellung 3 zusätzliche MitarbeiterInnen für diesen Bereich anmelde, bislang jedoch erfolglos.  

 

Ö 10

Verschiedenes

Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wird gebeten, den Abgeordneten des Jugendhilfeausschusses eine Auflistung der Ausschusstermine des Jugendhilfeausschusses für 2023 gesondert zur Verfügung zu stellen.