21-2249

Auch Schulsporthallen sind zur Vermeidung von Corona-Infektionen mit mobilen Luftreinigungsgeräten auszustatten Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und FDP

Antrag öffentlich

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26.08.2021
Sachverhalt

Nach Medienberichten hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zum besseren Schutz vor Corona-Infektionen kurzfristig 21.000 mobile Luftfilter für Klassen- und Unterrichtsräume bestellt. Somit können alle Hamburger Schulklassen flächendeckend mit mobilen Luftreinigern ausgestattet werden. Jedoch fehlt ein Konzept des Senats für Schulsporthallen, damit dort die heutigen Einschränkungen im Schulsport und Vereinssport reduziert werden können und auch in Sporthallen ein stärkerer Schutz der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist.

 

In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Bezirksversammlung Altona bereits am 29.10.2020 mit dem beschlossenen CDU-Antrag (21-1379) ein Pilotprojekt mit mobilen Filteranlagen in Sporthallen initiiert hat, damit Schul- und Vereinssport im verantwortbaren Rahmen weiter stattfinden kann. Das Pilotprojekt wurde vom Senat abgelehnt und nicht weiter verfolgt.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die BSB sowie Schulbau Hamburg (HSB) werden nach § 27 BezVG aufgefordert, bei Schulen mit Schulsporthallen in Altona nicht nur die Klassen- und Unterrichtsräume, sondern gleichzeitig auch die Schulsporthallen mit mobilen Luftfiltern auszustatten.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, in enger Abstimmung mit BSB und HSB, das Projekt zu begleiten.

 

  1. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zeitnah über die jeweiligen Installierungen von Luftfiltern in den Sporthallen zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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