21-1563

Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Luftfilteranlagen in Harburger Schulen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Bereits zu Beginn der Pandemie ist von vielen Seiten gefordert worden, die Schulen bestmöglich so umzugestalten, dass die Unterrichtsräume ihrem Zwecke entsprechend auch genutzt werden können und gleichzeitig eine weitestgehende Sicherheit für die Schüler*innen garantieren. Deshalb wurde vielfach gefordert, die Klassenräume mit mobilen Luftfilteranlagen auszustatten. Bisher wurde dies von der Bürgerschaft als nicht notwendig abgetan, mit dem Verweis, dass ja gelüftet werden kann. Nun werden vom Bund Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro bereitgestellt, 5,2 Millionen Euro entfallen davon auf Hamburg. Jetzt werden nun doch mobile Luftfilteranlagen für mindestens 25 Millionen Euro für Hamburgs Schulen beschafft, welche in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien ankommen sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.      Welche Schulen werden im Bezirk Harburg mit mobilen Luftfilteranlagen ausgestattet?

2.      Wie viele Geräte werden insgesamt im Bezirk Harburg aufgestellt?

3.      Wer ist für die Aufstellung der Anlagen verantwortlich? Die jeweiligen Schulen oder die Schulbehörde?

4.      Wer ist für die Wartung verantwortlich und wer trägt die daraus entstehenden Kosten?

a.      Falls die Kosten von den Schulen getragen werden müssen, werden sie dann von der Stadt entsprechend bezuschusst?