21-1368.01

Antwort Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.06.2021 Hauptausschuss Ö 3.6

Sachverhalt

In vielen Bereichen Harburgs besteht aktuell eine Parkraumbewirtschaftung. Das bedeutet, dass Gebühren für das Parken berechnet werden, meist über Parkautomaten. Meist geht eine solche „Bewirtschaftung“ mit kürzeren möglichen Parkzeiten einher. Eine weitere Reduzierung des für die Allgemeinheit nutzbaren öffentlichen Parkraums stellt das Bewohnerparken dar, dass die breite Mehrheit der Autofahrer dauerhaft eine Parkmöglichkeit verwehrt.

Wir fragen die zuständige Fachbehörde:

1.       In welchen Straßen im Bezirk Harburg besteht seit wann eine Parkraumbewirtschaftung?

2.       In welchen weiteren Straßen ist wann eine Parkraumbewirtschaftung geplant?

3.       In welchen Straßen/Gebieten im Bezirk Harburg bestehen aktuell Zonen zum Bewohnerparken?

4.       In welchen weiteren Straßen/Gebieten ist ab wann ein Bewohnerparken geplant?

5.       Wie hoch waren die Einnahmen, die jeweils durch die Parkraumbewirtschaftung und das Bewohnerparken in Harburg im Jahr 2020 und in dem Jahr 2021 monatlich erzielt wurden und durch welche Einnahmequellen (Gebühren, Strafzettel, Parkausweise, etc.) wurden die Einnahmen jeweils erzielt?

6.       Wie hoch waren in den Jahren 2020 und 2021 die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung und Parkraumüberwachung der Bewohnerparkgebiete und bewirtschafteten Zonen inklusive Personal, Geräten, Wartung, Abrechnung, etc.?  

 

 

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