21-1637.01

Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Anwohnerparken Harburger Binnenhafen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.11.2021
Sachverhalt


 

Durch viele Neubauten sowohl für Wohnungen und Büros nimmt der Parkdruck im Harburg Binnenhafen besonders auf die öffentlichen Parkplätze immer weiter zu. Um das Dauerparken für die dort Beschäftigen zu verhindern wurde eine Parkraumbewirtschaftung eingerichtet. Damit muss für das Parken zwischen 9 und 17 Uhr bezahlt werden. Für Anwohnerinnen und Anwohner, die in die diesen Zeiten woanders zur Arbeit gehen ist diese Regelung in Ordnung. Alle anderen müssen ihr Fahrzeug woanders abstellen. Die bewirtschafteten Parkplätze sind nur sehr schwach ausgelastet. Dies führt zu Unmut und der Idee, im Binnenhafen Anwohnerparken zuzulassen. Vor dem Hintergrund soll geprüft werden, ob und wie dies umgesetzt werden könnte.

Petitum/Beschluss


 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten, sich bei der BVM dafür einzusetzen, dass für den Harburger Binnenhafen Anwohnerparken überprüft wird.

 

In die Prüfung muss einfließen,

 

...ob es grundsätzlich denkbar ist,

...in welchem Bereich es möglich wäre, sowie

...zu welchen Bedingungen (Kosten, Zeiten, Parkplatzverfügbarkeit nur öffentlich oder auch private?).

 

Über Ergebnisse der Untersuchung ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu be-richten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg        03.11.2021

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Gemeinsamen Antrag SPD / GRÜNE Drs. 21-1637 wie folgt Stellung:

 

 

Der zuständige Landesbetrieb Verkehr (LBV) beschäftigt sich intensiv mit der Einführung von Bewohnerparkgebieten in Hamburg, jedoch kommen hierfür nicht alle Gebiete in Frage.

 

Im genannten Bereich werden die Parkstände rund um die Harburger Schloßstraße und Karnapp in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt bewirtschaftet, ebenso der Schellerdamm (bereits seit 2018). Zusätzlich liegt eine entsprechende Anordnung für die Theodor-Yorck-Straße vor. Grundsätzlicher Hintergrund der Maßnahme ist dabei die Entwicklung des Harburger Binnenhafens hin zu einem Quartier der modernen Mobilität, ähnlich der HafenCity. Dabei entwickelt sich das Gebiet zunehmend zu einem modernen Dienstleistungszentrum.

 

Aufgrund der Bauweise der Häuser ergibt sich eine erhebliche Anzahl an Tiefgaragenstellplätzen. Neubau-Objekte verfügen regelhaft über Garagen, darüber hinaus gibt es Stellplätze in Parkhäusern, sodass die Anzahl an Stellplätzen hier über dem üblicherweise angewandten Stellplatzschlüssel liegt. Die vorhandenen Parkhäuser sind weiterhin nach Angabe des Bezirksamtes nicht voll ausgelastet, sodass davon ausgegangen werden kann, dass für die Anmietung ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Ein Mangel an privaten Stellplätzen besteht somit nicht.

 

Beim Bewohnerparken handelt es sich um Sonderparkberechtigungen im öffentlichen Raum, die grundsätzlich nur dort umgesetzt werden, wo ein erheblicher Parkdruck herrscht und Bewohner:innen kaum die Möglichkeit haben, einen Stellplatz zu finden.

 

Weiterhin soll der knappe öffentliche Raum im Harburger Binnenhafen grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Aufenthaltsqualität und vor dem o.g. Hintergrund vorhandener privater Stellplätze nicht gänzlich dem ruhenden Verkehr gewidmet werden. Parkmöglichkeiten sollen daher prioritär Besuchenden sowie Kund:innen vorbehalten bleiben und grundsätzlich möglichst vielen Verkehrsteilnehmer:innen zur Verfügung stehen. Dieses Ziel, Dauerparken zu verhindern, wird durch Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten erreicht.

 

Konzeptionell ist das Stadtviertel für umweltverträgliches Wohnen geplant, wo Mobilitätsbedürfnisse der Idee nach durch umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Fahrrad erfüllt werden sollen.

 

Die o.g. Gründe sprechen dafür, kein Bewohnerparken im Harburger Binnenhafen einzuführen.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski