22-2795

Für ein künftiges Quartiersparken in Hamburg-Nord: Evaluation anstoßen, gebietsübergreifendem Parkraumbedarf und Bewirtschaftungszeiten prüfen Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Ö 5.7

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) hat in seiner Sitzung am 26.08.2026 anlässlich des gemeinsamen Antrages der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion „Für ein künftiges Quartiersparken in Hamburg-Nord: Evaluation anstoßen, gebietsübergreifendem Parkraumbedarf und Bewirtschaftungszeiten prüfen“ (Drs. 22-2495) bei einer Enthaltung (AfD) einstimmig beschlossen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. beim Landesbetrieb Verkehr dafür einzusetzen, eine umfassende Evaluation des Bewohnerparkens im Bezirk Hamburg-Nord anzustoßen und dabei insbesondere bekannte Kritikpunkte (unflexible Festlegungen, Suchverkehre, Möglichkeiten des bezirksübergreifenden Parkens, ungünstige Zeitgestaltung) in den Blick zu nehmen. Die Ergebnisse sollen daraufhin abgeglichen werden, ob und wie mit den neuen Gestaltungsmöglichkeiten der bundesgesetzlichen Neuregelungen zum Quartiersparken jedenfalls bei diesen Punkten Abhilfe geschaffen werden kann..
  1. Im Zuge der Evaluation soll geprüft werden, ob die Einführung von Überlappungsgebieten zwischen benachbarten Bewohnerparkzonen ein sachgerechter Lösungsansatz sein kann (z.B N106 / N107 oder N109 / N110 / N111). Darüber hinaus soll auch eine bezirksübergreifende Bewirtschaftung geprüft werden (z.B. N107 / E305 / E306). Ziel ist eine möglichst flexible, einfache und erforderlichenfalls gebietsübergreifende Nutzung des Parkraums für Anwohnerinnen und Anwohner.
  1. Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. beim Landesbetrieb Verkehr prüfen zu lassen, inwieweit die derzeitigen Bewirtschaftungszeiten (werktags von 09:00 bis 20:00 Uhr) lokal den Bedarfen des jeweiligen Viertels angemessen oder insgesamt angepasst werden können. Dabei soll auch nochmals erwogem werden, die Bewirtschaftungszeiten bedarfsweise auf den Zeitraum von 17:00 bzw. 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages zu verlagern, um die Parkplatzsuche in den Abendstunden zu erleichtern oder weitere Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die auf das bekannte Problem der abendlichen Parkplatzsuche angemessen reagieren.
  1. Zur Entlastung des Landesbetriebs Verkehr sollen – insbesondere im Hinblick auf Nummer 3 – Möglichkeiten des digitalen Parkraummanagements umgesetzt werden. Dabei sollen die Ergebnisse des laufenden Pilotbetriebs in anderen Bewohnerparkgebieten berücksichtigt und folgende Fragen adressiert werden:
  1. Wann (?) plant die Behörde, die Bewohnerparkzonen im Bezirk Hamburg-Nord in das digitale Parkraummanagement einzubinden und beinhaltet dies den Rollout der Videokontrollfahrzeuge?
  1. Welche Effekte werden hinsichtlich Vollzugskosten, Kontrolldichte, Parkraumauslastung und Datenqualität erwartet?
  1. Die Evaluation und die Erörterung der vorgeschlagenen Prüfaufträge sollen als vorbereitende Grundlage für ein gebietsübergreifendes Quartiersparken dienen.
  1. Die zuständige Behörde wird gebeten spätestens bei Vorlage der Evaluation auch mitzuteilen, ob, wie und wann die Neuregelungen zum Quartiersparken angewandt werden sollen und ob geplant ist, ein Gesamtkonzept im Umgang mit dem Quartiersparken beispielsweise in den Masterplan Parken zu integrieren. Das Bezirksamt wird gebeten, dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität bis zum 1.1.2027 zu berichten.

Hintergrund:

Die Zahl der in Hamburg zugelassenen Pkw´s liegt seit Jahren auf einem hohen Niveau, aber tendenziell leicht rückgängigem Niveau. Zugleich verspüren Anwohnerinnen und Anwohner vieler Quartieren nach wie vor einen hohen Parkdruck insbesondere in den dicht besiedelten Stadtteilen. Das auch in Hamburg-Nord schrittweise eingeführte Bewohnerparken verfolgt das Ziel, den Parkdruck spürbar zu verringern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dieses Ziel wird weiterhin verfolgt.

In der praktischen Anwendung zeigen sich jedoch auch wiederkehrende Probleme, die die Akzeptanz der Maßnahme gefährden können, denen aber auf der Grundlage einer Evaluation mit abgeleiteten Lösungsansätzen abgeholfen werden könnte, ohne die Maßnahme grundsätzlich in Frage zu stellen. So wird von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern seit längerem argumentiert, dass die jetzigen Regelungen kaum Flexibilität zulassen würden: Bewohnerparkausweise gelten mit wenigen Ausnahmen ausschließlich für die zugewiesene Zone; ein Parken in unmittelbar angrenzenden Zonen ist somit selbst dann nicht möglich, wenn dort freie Stellplätze zur Verfügung stehen. Der demgegenüber des Öfteren entstehende Suchverkehr sowie die daraus resultierenden Emissionen werden von vielen Anwohnerinnen und Anwohner als unverständlich und vermeidbar wahrgenommen. Zudem decken sich die geltenden Bewirtschaftungszeiten (werktags von 09:00 bis 20:00 Uhr) nur teilweise mit dem tatsächlichen Bedarf inden Vierteln , aus der Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner, die maßgeblich von der Lösung profitieren sollen. So steigt der Parkdruck vor allem in den Abendstunden nach 17:00 Uhr erheblich, derweil tagsüber viele freie Stellplätze verfügbar sind. Entsprechend berichten viele berufstätige Anwohnerinnen und Anwohner von Problemen bei der abendlichen Parkplatzsuche.

Der Bundestag hat am 26.03.2026 auch auf Initiative Hamburgs auf der Ebene des Bundesrats Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen (Drs. 21/3505 vom 07.01.2026). Nach diesen sollen u.a. Bewohnerparkausweise nicht nur den Anwohnerinnen und Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerksbetriebe oder ambulante Pflegedienste. Diese aktuelle Entwicklung berücksichtigend, gilt es, den Bezirk Hamburg-Nord frühzeitig auf bevorstehende Änderungen vorzubereiten und ein künftiges Quartiersparken proaktiv, bedarfs- und kompromissorientiert zu gestalten.

Bereits im Koalitionsvertrag 2024–2029 hat sich die Koalition aus CDU, SPD und FDP in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord für eine Evaluation des Bewohnerparkens und ein bezirkliches Parkplatzmonitoring ausgesprochen. Die aktuellen bundespolitischen Entwicklungen geben umso mehr Anlass, eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um insbesondere im Dialog mit der Landesebene bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln, die ggf. auch im Masterplan Parken des Senats Berücksichtigung finden Eine ursprünglich vorgesehene Evaluierung des Bewohnerparkens konnte in den vergangenen Jahren vor allem pandemiebedingt nicht sinnvoll durchgeführt werden. Vor der Aktivierung der Neuregelungen erscheint es aber angemessen eine Bestandsaufnahme und Auswertung zu machen, die ggf. auch bedarfsorientierte Veränderungsmöglichkeiten aufzeigt, die zukünftig berücksichtigt werden können, um das Kernziel, Parkdruck zu mindern, Verkehrssicherheit zu gewährleisten, Suchverkehre zu unterbinden und eine Entlastung der relevanten Stadtteile insgesamt zur Folge hat.

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Das Bewohnerparken in Hamburg wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Ziel ist es, den begrenzten öffentlichen Parkraum möglichst effizient zu nutzen, die Parksituation für die Bewohnenden nachhaltig zu verbessern und zugleich die berechtigten Interessen weiterer Nutzergruppen angemessen zu berücksichtigen. Dabei verfolgt die Freie und Hansestadt Hamburg einen praxisorientierten Ansatz, der die unterschiedlichen Anforderungen an den öffentlichen Straßenraum aufgreift und bestehende Regelungen fortlaufend optimiert. Eine wesentliche Grundlage hierfür bilden die vielfältigen Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung, politischen Gremien, die Erkenntnisse der Mitarbeitenden der Parkraumüberwachung, die Ergebnisse von Nachuntersuchungen zur Parkraumauslastung sowie der Austausch mit Interessengruppen.

Der Senat setzt sich nicht nur für Verbesserungen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens ein, sondern gestaltet dessen Weiterentwicklung auch auf Bundesebene aktiv mit. Ein bedeutender Erfolg ist die im März 2025 in Kraft getretene Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, die maßgeblich auf eine Initiative des Senats zurückgeht. Mit der Erweiterung der zulässigen Ausdehnung einzelner Bewohnerparkzonen von bislang 1.000 auf nunmehr 1.500 Meter wurden zusätzliche Handlungsspielräume geschaffen, um Bewohnerparkzonen künftig bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher gestalten zu können. Im Zuge dieser Anpassungen überprüft der LBV zugleich die bestehenden Zonenzuschnitte. Auf diese Weise können größere zusammenhängende Parkbereiche entstehen und die Nutzungsmöglichkeiten für Inhaberinnen und Inhaber von Bewohnerparkausweisen verbessert werden.

In einer Vielzahl der bestehenden Gebiete wurde analog zu den Voruntersuchungen im Rahmen der Einführung des Bewohnerparkens, über die die Auslastung des öffentlichen Parkraums ermittelt worden sind, circa zwei Jahre nach der Einführung Nachuntersuchungen durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Pausierung der Einführung neuer Bewohnerparkgebiete im Frühjahr 2023 ist für die bis dahin zuletzt eingeführten Bewohnerparkgebiete keine Nachuntersuchung beauftragt worden. Im Bezirk Hamburg-Nord betrifft dies die Zonen N109 bis N113 östlich der Alster. Die Einführung eines neuen flächendeckenden Verfahrens zur Nachuntersuchung ist aktuell in Entwicklung, dabei werden ebenfalls zukünftige Möglichkeiten untersucht, die sich aus einer Nutzung LBV-eigener Scan-Fahrzeuge ergeben können.

Gewerbetreibende, aber auch Vereine oder sonstige Dienstleister, sind im Rahmen eines Runden Tisches als weitere bedeutsame Interessengruppe identifiziert worden. In den vergangenen Jahren wurde in enger Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren das inzwischen vollständig digitalisierte und grundlegend verschlankte Antrags- und Genehmigungsverfahren für Sonderparkausweise für das Parken am Standort eingeführt. Ebenso besteht die Möglichkeit, Sonderparkausweise für das Parken am Einsatzort zu erhalten. Mit diesen können das Handwerk, Notfall- sowie Pflegedienste und andere soziale Dienstleistungen ebenfalls in einem vereinfachten digitalen Verfahren Parkberechtigungen für die ganze Stadt erhalten. Ergänzend besteht für Mitarbeitende im Schichtdienst, z. B. in Krankenhäusern, die Möglichkeit, Schichtgenehmigungen zu erhalten, die das Parken bis in den Nachmittag bzw. für Spätdienste in die Abendstunden erlauben und so die Versorgungssicherheit im Quartier stärken. Mit diesen Regelungen, die breite Gruppen außerhalb der Bewohnenden betreffen und deren Bedürfnisse erfüllen können, wie auch mit den Regelungen zu Besucherparkausweisen, mittels derer Gäste von Bewohnenden der Bewohnerparkzonen ebenfalls eine Vergünstigung und Entbindung von der Höchstparkdauer erhalten, können bereits aktuell in Hamburg viele Aspekte abgedeckt werden, die im Sinne einer künftigen bundesweiten Regelung zum Quartiersparken zu erwarten sind. Daher kann schon jetzt vom „Hamburger Quartiersparken“ als Weiterentwicklung des bisherigen Bewohnerparkens gesprochen werden.

Zu 2.:

In einer Vielzahl von Bewohnerparkzonen im Bezirk Hamburg-Nord bestehen bereits Überlappungszonen, die es Bewohnenden erlauben, auch in einzelnen Straßen oder Straßenabschnitten in benachbarten Bewohnerparkzonen zu parken. Diese Möglichkeit erfolgt im Zuge einer allgemeinen Ausnahme für Bereiche, in denen durch den LBV vorab Kapazitäten für diese geteilte Nutzung festgestellt werden konnten. Bei dieser Regelung ist weiterhin die maximal gültige Ausdehnung der einzelnen Zonen zu berücksichtigen. Pauschale, flächendeckende Umsetzungen von Überlappungszonen, aber auch temporäre, etwa bei Baumaßnahmen, lassen sich nicht realisieren, dies auch nicht mit Rücksicht auf eine stadtweite Gleichbehandlung der Bewohnenden in Bewohnerparkzonen. Die Prüfung zur Einführung neuer Überlappungen durch den LBV erfolgt in Abstimmung mit der BVM in einem fortlaufenden Prozess, bei dem ebenfalls Hinweise aus der Bevölkerung oder der Politik einbezogen werden können.

Zu 3.:

Die Einführung von Parkraumbewirtschaftung und auch die ergänzenden Regelungen zum Bewohnerparken können nur durch eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung erfolgen. Bei der Einführung von Parkraumbewirtschaftung wird durch den LBV abgewogen, welche Nutzungsgruppen wann in den betroffenen Quartieren unterwegs sind und wann die Untersuchungen entsprechende Auslastungen gezeigt haben, um mit verhältnismäßigen Anpassungen der Bewirtschaftungszeiten reagieren zu können. Gleichermaßen besteht die Möglichkeit einzelne Straßen oder Straßenabschnitte aus Bewohnerparkregelungen herauszunehmen, um tagsüber den öffentlichen Parkraum beispielsweise nur für Kundschaft des lokalen Einzelhandels oder der Gastronomie vorzuhalten. Gleichermaßen wird auch geprüft, ob durch die Schaffung von Bereichen, in denen Tages- oder Wochentickets bezogen werden können, Bedarfe von weiteren Gruppen wie Hotelgästen oder beruflichen Pendelverkehren berücksichtigt werden können, ohne die Situation für die Bewohnenden zu verschlechtern.

Ein Verzicht auf eine Bewirtschaftung am Tage, wie sie mit dem Vorschlag einer Befristung von 17 Uhr bis zum nächsten Morgen in den Raum gestellt wird, kommt auf Grund des Parkdrucks nicht in Betracht. Auch tagsüber sind Bewohnende auf Parkmöglichkeiten angewiesen, wenn die Konkurrenz zu Einpendelnden am größten ist.

Eine Ausdehnung der Bewirtschaftungszeit kann nur erfolgen, wenn hierdurch Effekte durch Verdrängung Externer erzielt werden können. Eine Bewirtschaftung mittels Bewohnerparken in der Nacht ist nicht zielführend, da die Konkurrenz um Parkplätze in der Regel fast ausschließlich zwischen Bewohnenden besteht.

Zu 4a.:

Der Begriff des digitalen Parkraummanagements beinhaltet in erster Linie voll digitale Prozesse bei der Beantragung, Erteilung und Verwaltung von Parkberechtigungen und die jederzeitige Abrufbarkeit dieser Daten durch die Kontrollkräfte des Parkraum-Managements und auch der Polizei. Dieser Prozess wurde und wird durch den LBV konsequent vorangetrieben. Bewohner- und Besucherparkausweise werden fast ausschließlich digital beantragt und erteilt. In einem nächsten Schritt wird auch die Auslage dieser Dokumente im Fahrzeug entfallen, praktiziert wird dies aktuell in den Pilotgebieten des Projektes Digitales Parkraummanagement. Dies sind die Bewohnerparkgebiete Harvestehude im Bezirk Eimsbüttel und Borgfelde/Hohenfelde/Uhlenhorst in den Bezirken Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord. Entfallen ist dort ebenfalls die Auslage von Parkscheinen, stattdessen ist das Kennzeichen am Parkautomaten einzugeben. Zusätzlich kann bereits in allen bewirtschafteten Bereichen das Handyparken genutzt werden.

Digital hinterlegt sind weiterhin alle Formen von Sonderparkausweisen, die durch den LBV erteilt werden. Genutzt werden diese Berechtigungen durch Kunden wie Pflegedienste und das Handwerk mittels der App VIATO Parken. Alle genannten Berechtigungen sind auf Datenbanken hinterlegt und werden durch die Kontrollkräfte abgefragt, ebenso durch das Scanfahrzeug.

Das derzeit in den Bewohnerparkzonen in Uhlenhorst und Hohenfelde eingesetzte Fahrzeug befindet sich bis in das kommende Jahr in der Erprobung. Ob und wann Videokontrollfahrzeuge auch in weiteren Teilen Hamburgs eingesetzt werden, kann derzeit noch nicht abschließend bewertet werden.

Zu 4b.:

Die zuvor beschriebenen Schritte der Digitalisierung bei der Verteilung und Verwaltung von Parkberechtigungen bedeuten für Kund:innen und Verwaltung eine erhebliche Entlastung, ohne dass hierzu konkrete Berechnungen vorgenommen wurden. Die Erteilung von Bewohner- und Besucherparkausweisen wurde beispielsweise durch den LBV von Beginn an weitestgehend digital abgebildet. Eine andere Praxis wäre bei der Zahl von mehr als 80 Tsd. Bewohner- und 450 Tsd. Besucherparkausweisen nicht praktizierbar.

Hinsichtlich der digitalen Parkraumkontrollen ist festzuhalten, dass der Pilotierungszeitraum noch andauert. Erst nach Abschluss und Auswertung der Pilotierung können mögliche Auswirkungen bewertet werden.

Zu 5. – 6.:

Wie eingangs ausgeführt, wurden die Elemente des heutigen Bewohnerparkens in Hamburg durch verschiedenste Schritte zu einem „Hamburger Quartiersparken“ weiterentwickelt. Abzuwarten bleibt die bundesrechtliche Umsetzung in der Straßenverkehrs-Ordnung und den entsprechenden (Bundes-)Verwaltungsvorschriften.

Für ein Ausrollen weiterer Quartiersparkgebiete auf weitere Teile der Stadt gibt es aktuell noch keine konkreten Planungen oder Beschlüsse.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.11.2026
Ö 5.7
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