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Bewohnerparken in Fuhlsbüttel – Monitoring, Evaluation und Auswirkungen (Zeitraum 2023-2025) Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Im Stadtteil Fuhlsbüttel bestehen seit mehreren Jahren Anwohnerparkzonen, die schrittweise eingeführt wurden. Ausgangspunkt war insbesondere der hohe Parkdruck im Umfeld des Flughafens Hamburg. Im Juni 2019 wurde die bestehende Bewohnerparkzone N100 „Flughafen“ um weitere Zonen (N101–N105) ergänzt.

Eine ursprünglich vorgesehene Evaluierung konnte in den vergangenen Jahren pandemiebedingt nicht durchgeführt werden. Insbesondere die stark gesunkene Inanspruchnahme des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie ließ keine belastbare Bewertung der Parkraumsituation zu. Inzwischen hat sich das Mobilitätsverhalten wieder verändert, der Luftverkehr ist weitgehend zurückgekehrt und die Parkraumnutzung in den betroffenen Gebieten hat sich stabilisiert.

Gleichzeitig wurde in der öffentlichen Diskussion deutlich, dass das Bewohnerparken neben punktuellen Entlastungen auch negative Auswirkungen haben kann. Hierzu zählen insbesondere Verdrängungseffekte in angrenzende Straßenzüge ohne Bewohnerparken, Einschränkungen für ansässiges Gewerbe sowie Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Wirksamkeit einzelner Regelungen. Eine systematische, transparente und fortlaufende Auswertung dieser Effekte ist bislang nicht öffentlich bekannt.

Vor diesem Hintergrund haben sich SPD, CDU und FDP im Koalitionsvertrag 2024–2029 für den Bezirk Hamburg-Nord darauf verständigt, eine Evaluation des Bewohnerparkens durchzuführen und ein bezirkliches Parkplatzmonitoring einzuführen. Ziel ist es, tatsächliche Bedarfe sichtbar zu machen und eine faktenbasierte Grundlage für politische Entscheidungen zu schaffen. Bis zum Abschluss dieser Evaluation soll am Moratorium für den weiteren Ausbau von Bewohnerparkzonen festgehalten werden.

Gerade Fuhlsbüttel eignet sich aufgrund der mehrjährigen Erfahrung mit unterschiedlichen Ausprägungen des Bewohnerparkens in besonderer Weise als Untersuchungsraum für ein solches Monitoring und eine Evaluation. Um den Koalitionsauftrag wirksam umzusetzen, bedarf es einer klaren Darstellung, welche Daten bereits vorliegen und wie diese ausgewertet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

1. Zielsetzung und Evaluation

1.1 Welche konkreten Ziele sollten mit der Einführung der jeweiligen Bewohnerparkzonen in Fuhlsbüttel erreicht werden und anhand welcher Kriterien sollte deren Erfolg gemessen werden?

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Mit der Einführung der Bewohnerparkzonen N101 bis N105 erfolgte aufbauend auf die Zone N100 Flughafen eine Ausweitung des Bewohnerparkens in Fuhlsbüttel. Ziel war es, die Parksituation insgesamt zu entlasten und insbesondere für Bewohnende, Handwerksbetriebe sowie Pflegedienste und andere Kurzzeitverkehre zu verbessern. Dies sollte insbesondere durch die Verdrängung gebietsfremder Dauerparkender erreicht werden; im Fokus sind hier Flugreisende, die ihre Fahrzeuge während Urlaubsreisen im Quartier abstellen.

1.2 Welche Formen des Monitorings oder der Evaluation der Bewohnerparkzonen in Fuhlsbüttel wurden seit deren Einführung durchgeführt oder vorbereitet?

Vor Einführung der Bewohnerparkzonen wurde eine Erhebung des Parkdrucks mittels einer manuellen Kennzeichenerhebung durchgeführt. Auf einer festgelegten Route mit unterschiedlich beschaffenen, charakteristischen Straßen wird mehrmals an einem Tag die Anzahl der belegten Parkstände erfasst, auch wird anhand mehrfacher Erfassungen in den verschiedenen Intervallen anonymisiert die Verweildauer der geparkten Autos erfasst, woraus sich Erkenntnisse und Annahmen zur Nutzung der Parkstände treffen lassen, insbesondere dahingehend, ob es sich um Bewohnende des Gebietes handelt. Entsprechende Erhebungen werden vor der Einführung und in der Regel ein Jahr nach der Einführung durchgeführt, um die Entwicklungen, die sich aus der Maßnahme des Bewohnerparkens ergeben, zu erfassen.

Es ergibt sich folgender Vergleich, wobei 2018 keine Erhebung um 04:00, 02:00 und 07:00 Uhr durchgeführt wurde:

Die Wirkung des Bewohnerparkens in den Parkzonen N102-N105 liegt bei einer maximalen Reduzierung der Auslastung von 11 % (11:00 Uhr) im Vergleich vor dem Bewohnerparken. Im Mittel wird eine Reduzierung um -3 % herbeigeführt. Eine Ursache für die geringer ausfallende Reduzierung könnte in den verschiedenen Betrachtungszeiträumen liegen. Der Untersuchungstag 2018 lag in den Sommerferien, um auch die Wirkung der Pkw der Flugreisenden mit einzubeziehen. Im Jahr 2022 erfolgte die Untersuchung außerhalb der Ferienzeit. Strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind zwar im Frühjahr 2022 ausgelaufen, inwieweit jedoch noch Verhaltensmuster, wie ein reduzierteres Mobilitätsverhalten oder erhöhte Homeoffice-Nutzung erfolgten, woraus sich beispielsweise eine höhere Anzahl von Fahrzeugen der Bewohner:innen auch tagsüber ergeben könnte, ist naheliegend lässt sich aber nicht abschließend quantifizieren.

2. Beantragungen von Parkausweisen

(bitte jeweils nach Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie nach Parkzonen getrennt darstellen)

2.1 Wie viele Bewohnerparkausweise, Besucherparkausweise sowie Ausnahmeregelungen für Firmen und sonstige Institutionen wurden beantragt und genehmigt?

Bewohnerparkausweise:

Bewohnerparkzone

2023

2024

2025

N100 Flughafen

1.777

1.644

1.580

N101 Flughafenstraße

2.093

2.026

1.999

N102 Bergkoppelweg

1.421

1.332

1.327

N103 Etzestraße

1.456

1.423

1.432

N104 Ahornkamp

1.782

1.706

1.702

N105 Olendörp

2.676

2.577

2.575

Anzahl aller Vorgänge (Neuerteilungen, Verlängerungen und Änderungen)

Besucherparkausweise:

Bewohnerparkzone

2023

2024

2025

N100 Flughafen

8.695

8.169

7.840

N101 Flughafenstraße

11.425

10.483

9.848

N102 Bergkoppelweg

7.127

6.604

6.750

N103 Etzestraße

7.470

6.602

6.362

N104 Ahornkamp

11.141

9.915

9.311

N105 Olendörp

12.271

11.380

11.070

Anzahl Vorgänge Besucherparkausweise

Anträge für Ausnahmegenehmigungen zum Parken Bewohnerparkzonen N100-N105 gab es in den Jahren 2023 und 2024 nicht, die Werte für 2025 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

Zone

Name

Anzahl Anträge

Genehmigungen

Ablehnungen

N100

Flughafen

0

0

0

N101

Flughafenstraße

0

0

0

N102

Bergkoppelweg

1

0

1

N103

Etzestraße

1

0

1

N104

Ahornkamp

1

0

1

N105

Olendörp

4

4

0

2.2 In welchem Verhältnis stehen diese Zahlen zur Anzahl der in den jeweiligen Zonen gemeldeten Kraftfahrzeuge?

Es liegen keine entsprechenden Daten vor.

3. Parkraumnutzung und Verdrängungseffekte

3.1 Welche Daten liegen der Behörde für den Zeitraum 2023–2025 zur Auslastung der Parkstände innerhalb der Bewohnerparkzonen zu unterschiedlichen Tages- und Wochenzeiten vor (z. B. im Bereich Erdkampsweg/HVV-Switch, Park-and-Ride U-Bahnhof Fuhlsbüttel)?

Für diesen Zeitraum liegen keine Daten vor.

3.2 Welche Erkenntnisse liegen zur Entwicklung der Parksituation in angrenzenden Straßenzügen ohne Bewohnerparken (Verdrängungseffekte) vor?

Analysen zu Verdrängungseffekten liegen nicht vor. Aus den umliegenden Stadtteilen wird in Bürgeranschreiben berichtet, dass dort Kraftfahrzeuge abgestellt seien, die Flugreisenden zugeordnete werden können.

3.3 Lassen sich hierbei Unterschiede feststellen, insbesondere im Hinblick auf die Erreichbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs?

Hierzu liegen dem LBV keine gesicherten Informationen vor.

4. Auswirkungen auf Gewerbe und Dienstleistungen

4.1 Welche Erkenntnisse liegen der Behörde zu den Auswirkungen des Bewohnerparkens auf ansässiges Gewerbe und Dienstleister in Fuhlsbüttel vor?

Aufgrund der Tatsache, dass für die Jahre 2023 und 2024 gar keine Ausnahmegenehmigungen beantragt und 2025 lediglich 7 Anträge gestellt wurden, erscheinen die Auswirkungen gering.

5. Verstöße, Kontrollen und Abschleppmaßnahmen

(bitte jeweils für die Jahre 2023–2025)

5.1 In welcher Intensität werden Kontrollen des ruhenden Verkehrs unter der Woche sowie am Wochenende durchgeführt, und welche Kosten entstehen hierdurch?

Antwort der Polizei Hamburg

Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Die der Polizei im Sinne der Fragestellung entstehenden Kosten werden nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt.

5.2 Wie viele Verstöße gegen die Parkregelungen wurden festgestellt, bitte nach Jahren und Art des Verstoßes aufschlüsseln?

Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung.

5.3 Welcher Anteil der Verstöße entfiel auf eine Überschreitung der zulässigen Parkdauer von mehr als fünf Stunden?

Siehe Antwort zu 5.2.

5.4 In welchem Umfang wurden Fahrzeuge außerhalb der jeweils zugewiesenen Parkzone kostenpflichtig beanstandet?

Siehe Antwort zu 5.2.

5.5 Wie viele Fahrzeuge wurden aufgrund von Verstößen abgeschleppt?

Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung.

6. Beschwerden beim Landesbetrieb Verkehr (LBV)

(Zeitraum 2023–2025)

6.1 Wie viele Bürgerbeschwerden zum Thema Bewohnerparken in Fuhlsbüttel sind beim LBV eingegangen?

Es sind im Zeitraum 2023 bis 2025 ca. 30 bis 35 Bürgerbeschwerden zum Thema Bewohnerparken aus dem Bereich Fuhlsbüttel beim LBV eingegangen.

6.2 Welche inhaltlichen Schwerpunkte hatten diese Beschwerden?

Die Beschwerden richten sich inhaltlich hauptsächlich an die Problematik von dauerhaft fremdgeparkten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum, Baumaßnahmen oder falsch geparkte Fahrzeuge.

7. Kosten und Einnahmen

7.1 Wie haben sich die Kosten für Bewohnerparkausweise seit der Einführung entwickelt, bitte nach Jahren darstellen?

Gemäß § 2 Parkgebührenordnung betragen die Gebühren für die Neuausstellung oder Verlängerung eines Bewohnerparkausweises seit dem 1. Januar 2022 stadtweit 65 Euro (online) bzw. 70 Euro (vor Ort). Für Änderungen des Parkausweises wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.

7.2 Gab es Staffelungen oder unterschiedliche Tarife, und falls ja, aus welchen Gründen?

Abgesehen von der Antragsart online oder vor Ort, bspw. beim LBV, bestehen keine sonstigen Staffelungen oder unterschiedliche Tarife.

7.3 Welche Einnahmen haben die jeweiligen Bewohnerparkzonen durch Bewohnerparkausweise erzielt, bitte nach Zone und Jahr aufführen?

Bewohnerparkzone

2023

2024

2025

N100 Flughafen

103.770,00 €

97.845,00 €

92.595,00 €

N101 Flughafenstraße

125.480,00 €

120.715,00 €

118.885,00 €

N102 Bergkoppelweg

83.620,00 €

78.740,00 €

77.985,00 €

N103 Etzestraße

86.920,00 €

85.865,00 €

84.165,00 €

N104 Ahornkamp

104.520,00 €

100.620,00 €

99.795,00 €

N105 Olendörp

161.870,00 €

154.110,00 €

152.500,00 €

Berücksichtigt sind hier Einnahmen durch Neuerteilungen, Verlängerungen und Änderungen.

7.4 Welche Einnahmen sind durch Bußgelder entstanden, bitte ebenfalls nach Zone und Jahr aufschlüsseln?

Antwort der Behörde für Inneres und Sport:

Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine Differenzierung im Sinne der Fragestellung zur Auswertung zu. Die Bewohnerparkzonen sind mit den Verkehrszeichen 314.1 bzw. 314.2 -mit Zusatzzeichen- gekennzeichnet. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung müsste nach Tatort erfolgen und würde daher die nachträgliche und händische Auswertung sämtlicher Verfahren mit den entsprechenden Tatbeständen erfordern. Eine valide Auswertung zurückgehend bis 2019 ist darüber hinaus schon aufgrund der Löschristen nicht möglich.

8. Weiterentwicklung, Monitoring und Ausblick

8.1 Wie kann das im Koalitionsvertrag vereinbarte bezirkliche Parkplatzmonitoring konkret ausgestaltet werden (z. B. Datengrundlagen, Erhebungsintervalle, Vergleichsgebiete)?

Bezüglich eines bezirklichen Parkplatzmonitorings kann die BVM keine Aussage treffen.

8.2 Welche Veränderungen sind in Bezug auf die bestehenden Bewohnerparkzonen in Fuhlsbüttel für das Jahr 2026 zu erwarten?

8.3 Wie bewertet die Behörde die Auswirkungen der jüngsten Reformen von StVO und StVG auf Zuschnitt, Bewirtschaftungszeiten, Berechtigtenkreise und die künftige Weiterentwicklung der Bewohnerparkzonen in Fuhlsbüttel? Welche Modellprojekte (z. B. Quartiersparken) sind für 2026 vorgesehen?

8.4 Wie plant die Behörde, die Bewohnerparkzonen in Fuhlsbüttel in ein digitales Parkraummanagement einzubinden? Welche Effekte werden hinsichtlich Vollzugskosten, Kontrolldichte, Parkraumauslastung und Datenqualität erwartet, und wann ist ein Rollout von Videokontrollfahrzeugen für diesen Bereich vorgesehen?

Für das Jahr 2026 sind in den bestehenden Bewohnerparkzonen in Fuhlsbüttel keine Veränderungen vorgesehen.

Alle digitalen Elemente die sich auf die Beantragung von Parkausweisen (Bewohner-/Besucherparken) oder Ausnahmegenehmigungen beziehen, werden vollumfänglich auch für die Bewohnerparkzonen am Flughafen angeboten.

Im Hinblick auf Kontrollen durch Videofahrzeuge gibt es bislang noch keine Überlegungen. Diese sollen zunächst ab Mitte 2026 in einem Pilotbetrieb in anderen Bewohnerparkgebieten getestet werden. Erst nach Auswertung der Ergebnisse aus diesem Pilotbetrieb wird über ein weiteres Vorgehen zu entscheiden sein.

Bezirksabgeordnete:

SPD-Fraktion: Banu Dalmis, Martina Schenkewitz, Daniela Kerkow

CDU-Fraktion: Martin Fischer, Martina Lütjens, Stefan Baumann

FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Lars Jessen

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttel Erdkampsweg Flughafenstraße Bergkoppelweg Etzestraße Ahornkamp Olendörp

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Themen Beta

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