Bewohnerparken in Rotherbaum: Verbesserungsvorschlag prüfen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Bezirksversammlung (Antrag der SPD-Fraktion) |
24.09.2020 |
12.2 |
21-1310 |
An Ausschuss überwiesen |
Kerngebietsausschuss (Antrag der SPD-Fraktion) |
19.10.2020 |
8.5 |
21-1310 |
Einstimmig an BV überwiesen |
Bezirksversammlung (Antrag der SPD-Fraktion) |
29.10.2020 |
9.11 |
21-1310 |
An Ausschuss zurücküberwiesen |
Kerngebietsausschuss (Antrag der SPD-Fraktion) |
02.11.2020 |
4.5 |
21-1310 |
Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU- und GRÜNE-Fraktion abgelehnt bei Zustimmung der SPD- und FDP-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE |
Zum 21. September 2020 hat der Hamburger Landesbetrieb Verkehr im Stadtteil Rotherbaum eine Bewohnerparkregelung eingeführt. Das Gebiet zwischen Schröderstiftstraße/Verbindungsbahn und Alster ist in vier Zonen unterteilt. Die Bewohnerparkzonen „E 301 Grindelhof“ und „E 302 Pöseldorf“ sind durch die Rothenbaumchaussee getrennt.
Beide Gebiete weisen baulich unterschiedliche Merkmale auf. Während östlich der Rothenbaumchausse sowie in Alsternähe eine weniger dichte Bebauung und damit Anwohnerdichte vorherrscht, ist insbesondere das Gebiet um die Schlüter- und Hartungstraße dicht besiedelt – bei jedoch vergleichbarer Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze. Zusätzlich kommt aktuell der Ausbau der Veloroute 3 in der Schlüterstraße hinzu, der die Stellplatzsituation verschärft.
Um das beschriebene Missverhältnis zu entschärfen, liegt der Bezirksversammlung der überprüfenswerte Vorschlag eines Anwohners vor: Eine Öffnung des (bislang der Parkzone E 302 zugeordneten) Gebiets zwischen Turmweg, Johnsallee, Rothenbaumchaussee und Feldbrunnenstraße auch für Parkberechtigte der Zone E 301. Vorteilhaft an dieser Lösung wäre es, dass sich in dem besagten Gebiet lediglich ein Wohngebäude befindet. Eine solche räumlich begrenzte Überlappung der beiden Parkzonen kann dazu beitragen, die bereits hohe Akzeptanz für die Bewohnerparkregelung weiter zu stärken.
Das ursprüngliche Petitum lautete:
„Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende um eine Prüfung zu ersuchen, ob beispielsweise durch eine Überlappung der Parkzonen E 301 und E 302 (Zuordnung zu beiden Parkzonen) im Gebiet zwischen Rothenbaumchaussee, Mollerstraße, Feldbrunnenstraße sowie Turmweg und Johnsallee ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Stellplatzangebot und Bevölkerungsdichte und somit eine effektive Linderung des Parkdrucks erreicht werden kann.“
keine