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Für ein künftiges Quartiersparken in Hamburg-Nord: Evaluation anstoßen, gebietsübergreifendem Parkraumbedarf und Bewirtschaftungszeiten prüfen Gemeinsamer Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 26.08.2026 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 6.2

Sachverhalt

Die Zahl der in Hamburg zugelassenen Pkw´s liegt seit Jahren auf einem hohen Niveau, aber tendenziell leicht rückgängigem Niveau. Zugleich verspüren Anwohnerinnen und Anwohner vieler Quartieren nach wie vor einen hohen Parkdruck insbesondere in den dicht besiedelten Stadtteilen. Das auch in Hamburg-Nord schrittweise eingeführte Bewohnerparken verfolgt das Ziel, den Parkdruck spürbar zu verringern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dieses Ziel wird weiterhin verfolgt.

In der praktischen Anwendung zeigen sich jedoch auch wiederkehrende Probleme, die die Akzeptanz der Maßnahme gefährden können, denen aber auf der Grundlage einer Evaluation mit abgeleiteten Lösungsansätzen abgeholfen werden könnte, ohne die Maßnahme grundtzlich in Frage zu stellen. So wird von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern seit längerem argumentiert, dass die jetzigen Regelungen kaum Flexibilität zulassen würden: Bewohnerparkausweise gelten mit wenigen Ausnahmen ausschließlich für die zugewiesene Zone; ein Parken in unmittelbar angrenzenden Zonen ist somit selbst dann nicht möglich, wenn dort freie Stellplätze zur Verfügung stehen. Der demgegenüber des Öfteren entstehende Suchverkehr sowie die daraus resultierenden Emissionen werden von vielen Anwohnerinnen und Anwohner als unverständlich und vermeidbar wahrgenommen. Zudem decken sich die geltenden Bewirtschaftungszeiten (werktags von 09:00 bis 20:00 Uhr) nur teilweise mit dem tatsächlichen Bedarf inden Vierteln , aus der Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner, die maßgeblich von der Lösung profitieren sollen. So steigt der Parkdruck vor allem in den Abendstunden nach 17:00 Uhr erheblich, derweil tagsüber viele freie Stellplätze verfügbar sind. Entsprechend berichten viele berufstätige Anwohnerinnen und Anwohner von Problemen bei der abendlichen Parkplatzsuche.

Der Bundestag hat am 26.03.2026 auch auf Initiative Hamburgs auf der Ebene des Bundesrats Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen (Drs. 21/3505 vom 07.01.2026). Nach diesen sollen u.a. Bewohnerparkausweise nicht nur den Anwohnerinnen und Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerksbetriebe oder ambulante Pflegedienste. Diese aktuelle Entwicklung berücksichtigend, gilt es, den Bezirk Hamburg-Nord frühzeitig auf bevorstehende Änderungen vorzubereiten und ein künftiges Quartiersparken proaktiv, bedarfs- und kompromissorientiert zu gestalten.

Bereits im Koalitionsvertrag 20242029 hat sich die Koalition aus CDU, SPD und FDP in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord für eine Evaluation des Bewohnerparkens und ein bezirkliches Parkplatzmonitoring ausgesprochen. Die aktuellen bundespolitischen Entwicklungen geben umso mehr Anlass, eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um insbesondere im Dialog mit der Landesebene bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln, die ggf. auch im Masterplan Parken des Senats Berücksichtigung finden Eine ursprünglich vorgeseheneEvaluierung des Bewohnerparkens konnte in den vergangenen Jahren vor allem pandemiebedingt nicht sinnvoll durchgeführt werden. Vor der Aktivierung der Neuregelungen erscheint es aber angemessen eine Bestandsaufnahme und Auswertung zu machen, die ggf. auch bedarfsorientierte Veränderungsmöglichkeiten aufzeigt, die zukünftig berücksichtigt werden können, um das Kernziel, Parkdruck zu mindern, Verkehrssicherheit zu gewährleisten, Suchverkehre zu unterbinden und eine Entlastung der relevanten Stadtteile insgesamt zur Folge hat.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität möge vor diesem Hintergrund beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. beim Landesbetrieb Verkehr dafür einzusetzen, eine umfassende Evaluation des Bewohnerparkens im Bezirk Hamburg-Nord anzustoßen und dabei insbesondere bekannte Kritikpunkte (unflexible Festlegungen, Suchverkehre, Möglichkeiten des bezirksübergreifenden Parkens, ungünstige Zeitgestaltung) in den Blick zu nehmen. Die Ergebnisse sollen daraufhin abgeglichen werden, ob und wie mit den neuen Gestaltungsmöglichkeiten der bundesgesetzlichen Neuregelungen zum Quartiersparken jedenfalls bei diesen Punkten Abhilfe geschaffen werden kann..
  1. Im Zuge der Evaluation soll geprüft werden, ob die Einführung von Überlappungsgebieten zwischen benachbarten Bewohnerparkzonen ein sachgerechter Lösungsansatz sein kann (z.B N106 / N107 oder N109 / N110 / N111). Darüber hinaus soll auch eine bezirksübergreifende Bewirtschaftung geprüft werden (z.B. N107 / E305 / E306). Ziel ist eine möglichst flexible, einfache und erforderlichenfalls gebietsübergreifende Nutzung des Parkraums für Anwohnerinnen und Anwohner.
  1. Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bzw. beim Landesbetrieb Verkehr prüfen zu lassen, inwieweit die derzeitigen Bewirtschaftungszeiten (werktags von 09:00 bis 20:00 Uhr) lokal den Bedarfen des jeweiligen Viertels angemessen oder insgesamt angepasst werden können. Dabei soll auch nochmals erwogem werden, die Bewirtschaftungszeiten bedarfsweise auf den Zeitraum von 17:00 bzw. 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages zu verlagern, um die Parkplatzsuche in den Abendstunden zu erleichtern oder weitere Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die auf das bekannte Problem der abendlichen Parkplatzsuche angemessen reagieren.
  1. Zur Entlastung des Landesbetriebs Verkehr sollen insbesondere im Hinblick auf Nummer 3 glichkeiten des digitalen Parkraummanagements umgesetzt werden. Dabei sollen die Ergebnisse des laufenden Pilotbetriebs in anderen Bewohnerparkgebieten berücksichtigt und folgende Fragen adressiert werden:
  1. Wann (?) plant die Behörde, die Bewohnerparkzonen im Bezirk Hamburg-Nord in das digitale Parkraummanagement einzubinden und beinhaltet dies den Rollout der Videokontrollfahrzeuge?
  1. Welche Effekte werden hinsichtlich Vollzugskosten, Kontrolldichte, Parkraumauslastung und Datenqualität erwartet?
  1. Die Evaluation und die Erörterung der vorgeschlagenen Prüfaufträge sollen als vorbereitende Grundlage für ein gebietsübergreifendes Quartiersparken dienen.
  1. Die zuständige Behörde wird gebeten spätestens bei Vorlage der Evaluation auch mitzuteilen, ob, wie und wann die Neuregelungen zum Quartiersparken angewandt werden sollen und ob geplant ist, ein Gesamtkonzept im Umgang mit dem Quartiersparken beispielsweise in den Masterplan Parken zu integrieren. Das Bezirksamt wird gebeten, dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität bis zum 1.1.2027 zu berichten.

r die CDU-Fraktion: Ralf-Martin Diedrich, Fabian Wilke

r die SPD-Fraktion: Tina Winter, Angelina Timm

r die FDP-Fraktion: Lars Jessen, Monika Grodt-Kuhn

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