Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität vom 26.08.2026

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Herr Kroll (CDU) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einstimmig bestätigt.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Ö 3

Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 20.05. und 10.06.2026

Die Niederschriften der Sitzungen vom 20.05. und 10.06.2026 werden einstimmig ohne Änderungen geändert.

Ö 4

Tagesordnungspunkte mit Referentenbeteiligung

Ö 4.1 - 22-2492

Klimaanpassungskonzept für den Bezirk Hamburg-Nord Hier: Beschluss des Klimaanpassungskonzepts und dessen Umsetzung inkl. Aufbau eines kontinuierlichen Controllings sowie Beantragung der Anschlussförderung für die Verlängerung der Personalstelle "Klimaanpassungsmanagement" für weitere 36 Monate.

Frau Holst, Rabe Landschaften, Frau Schröder und Frau Hartwig stellen anhand einer Präsentation das Klimaanpassungskonzept vor.

Protokollnotiz:

Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.

Herr Dr. Bormann (Volt) hebt hervor, das Thema „Entsiegelung“ ziehe sich als roter Faden durch das Konzept ziehe und werde als eines der prominentesten Probleme benannt. Im Maßnahmensteckbrief der Maßnahme SN 10 werde zudem ausgeführt, dass Entsiegelungsmaßnahmen das Potenzial hätten, verschiedene Herausforderungen wie die zunehmende Hitze zu verbessern. Vor diesem Hintergrund frage er, weshalb die Maßnahme SN10 lediglich mit mittlerer Priorität eingestuft werde.

Frau Hartwig antwortet, die Priorisierung der Maßnahmen sei verwaltungsintern intensiv abgestimmt worden. Dabei seien neben der fachlichen Bedeutung auch die derzeit vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten sowie Möglichkeiten zur Umsetzung berücksichtigt worden. Hoch priorisierte Maßnahmen seien insbesondere solche, bei denen bereits konkrete Umsetzungsmöglichkeiten bestünden oder kurzfristig Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden könnten. Da nicht sämtliche Maßnahmen hoch priorisiert werden könnten, sei SN10 als Maßnahme mit mittlerer Priorität eingestuft worden. Aspekte der Entsiegelung würden zudem auch bei anderen hoch priorisierten Maßnahmen, beispielsweise zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Vernetzung von Grünflächen, berücksichtigt.

Herr Dr. Bormann (Volt) erklärt, er sei von der Priorisierung überrascht, da er das Konzept nicht als Machbarkeitsstudie, sondern als fachliche Darstellung dessen verstanden habe, was angesichts der Klimakrise notwendig sei. Die Frage, ob eine Maßnahme finanzierbar sei, sollte aus seiner Sicht nicht die fachliche Dringlichkeit bestimmen.

Frau Hartwig stellt klar, das Konzept leite sehr wohl konkrete Handlungserfordernisse ab und enthalte insgesamt 42 Maßnahmen. Auch eine mittel priorisierte Maßnahme weise auf einen bestehenden Handlungsbedarf hin. Die Einstufung bedeute nicht, dass eine Maßnahme nicht umgesetzt werden solle, sondern lediglich, dass nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden könnten.

Herr Wilke (CDU) sagt, er halte es für erklärungsbedürftig, dass die Entsiegelung als kurzfristige Maßnahme beschrieben werde, gleichzeitig aber nur eine mittlere Priorität erhalte. Zudem werde im Rahmen von SN10 die Erstellung eines weiteren Entsiegelungskonzeptes angekündigt. Er frage daher, wann mit diesem Konzept zu rechnen sei.

Frau Hartwig antwortet, konkrete Zeitpunkte könnten nicht für jede einzelne Maßnahme genannt werden. Die Bezeichnung „kurzfristig“ beziehe sich bei SN10 auf die Erstellung des Entsiegelungskonzeptes, während die eigentliche Entsiegelung als langfristige Daueraufgabe zu verstehen sei. Ziel sei es nicht, zunächst weitere Konzepte zu erstellen und anschließend mangels finanzieller Mittel nicht in die Umsetzung zu kommen. Entsiegelung solle vielmehr im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten laufend berücksichtigt und umgesetzt werden.

Frau Dettmer ergänzt, das Thema Entsiegelung werde bereits bei den Planungen des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes berücksichtigt, insbesondere im Tiefbau. Zugleich müsse sich an gesetzliche Vorgaben und Richtlinien gehalten werden, insbesondere zur Barrierefreiheit, was im Einzelfall zu Zielkonflikten mit der Entsiegelung führen könne. Die Herabstufung einzelner Maßnahmen beruhe auch auf einer haushalterischen Abwägung. Ein Konzept müsse neben den fachlichen Erfordernissen auch realistische Umsetzungsmöglichkeiten berücksichtigen. Eine hohe Priorisierung von Maßnahmen, deren Finanzierung in den nächsten zehn bis 15 Jahren voraussichtlich nicht gewährleistet werden könne, würde Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden könnten. Angesichts der absehbar schwierigen Haushaltslage und der bereits heute unzureichenden personellen und finanziellen Ausstattung des öffentlichen Raumes halte sie eine haushalterische Priorisierung daher für angemessen. Die fachliche Zielsetzung werde dadurch nicht infrage gestellt.

Herr Wilke (CDU) führt aus, er halte die Kombination aus mittlerer Priorität und der Ankündigung eines weiteren Konzeptes sowie die Überschneidungen zwischen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept für auffällig. Mehrere Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept seien auch im Klimaanpassungskonzept enthalten. Teilweise gebe es daher Doppelungen und mehrfach hohe Priorisierungen, was wiederum die Erwartung wecken könnte, dass diese Maßnahmen besonders vorrangig zu betrachten seien. Herr Wilke fragt, ob Maßnahmen, die in beiden Konzepten eine hohe Priorität hätten, zusammengeführt werden könnten, um eine zeitnahe Finanzierung zu ermöglichen. Zudem regt er an, im künftigen Controlling darzustellen, welche hoch priorisierten Maßnahmen fachlich empfohlen und welche tatsächlich finanziell abgesichert seien.

Frau Schröder erläutert, die Finanzierung sei eine zentrale Herausforderung. Bei der Erstellung des Konzeptes sei zwischen fachlich sinnvollen Maßnahmen und deren Finanzierbarkeit bzw. Förderungsoptionen abgewogen worden. Bei investiven Maßnahmen könnten teilweise Fördermittel eingeworben werden, während die erforderlichen Unterhaltungskosten häufig nicht abgesichert seien. Gleichzeitig gewinne das Thema Klimaanpassung auch auf Bundes- und Landesebene an Bedeutung. Es gebe u.a. Klimaplanmittel sowie Fördermöglichkeiten der BUKEA. Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen seien dabei grundsätzlich getrennt zu betrachten. Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept, die dem Bereich Klimaanpassung zuzuordnen seien, würden perspektivisch in das Klimaanpassungskonzept überführt. Im Maßnahmenkatalog seien, soweit möglich, auch bestehende Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten aufgeführt worden. Da sich die Förderlandschaft laufend verändere, werde fortlaufend geprüft, welche Förderprogramme genutzt werden könnten. Die Akquise von Fördermitteln sei Teil der weiteren Umsetzung.

Frau Hartwig fügt hinzu, dass die Klimaanpassungsmaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept künftig im Klimaanpassungskonzept berücksichtigt würden.

Frau Winter (SPD) erklärt, sie halte es für nicht zielführend, die Verwaltung für die Ergebnisse des Konzeptes zu kritisieren. Das Konzept sei mehrfach vorgestellt und im Erarbeitungsprozess weiterentwickelt worden. Es stelle sich jedoch die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre Konzepte zentral auf Landesebene zu entwickeln. Bei anderen Beispielen, wie dem Hitzeaktionsplan, zeige sich zudem, dass zwischen der Erstellung von Konzepten und der tatsächlichen Umsetzung noch eine erhebliche Lücke bestehe. Daher müsse der Fokus nun auf der Umsetzung liegen. Die Verlängerung der Stelle für das Klimaanpassungsmanagement könne dabei helfen, die Umsetzung voranzubringen.

Frau Hartwig führt aus, das Konzept bilde die Grundlage für die nun anstehende Umsetzungsphase. Die Projektstelle sei gerade dafür vorgesehen, die Umsetzung zu begleiten. Zudem bestehe gegenüber den Fördermittelgebern eine Berichtspflicht. Ein entsprechendes Controlling solle eingeführt werden. Die Erstellung eines weiteren Entsiegelungskonzeptes stehe dagegen nicht im Mittelpunkt; vielmehr solle nun die praktische Umsetzung beginnen. Bei ohnehin anstehenden Planungen solle die Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden.

Herr Knutzen (Die Linke) betont die politische Selbstverpflichtung bei der Umsetzung von Maßnahmen, wenn keine ausreichenden Mittel von den politischen Entscheidungsträgern bereitgestellt würden. Die Priorisierung müsse stärker die objektive Dringlichkeit der Klimakrise widerspiegeln und dürfe sich nicht allein an derzeit verfügbaren finanziellen Möglichkeiten orientieren. Andernfalls könnten sich Entscheidungsträger auf eine geringe Priorisierung berufen. Entscheidend sei daher nicht allein, was derzeit möglich sei, sondern was angesichts der Klimakrise notwendig sei.

Frau Meusel (Seniorenbeirat) fragt nach der Methodik des Gutachtens, ob diese bezirksübergreifend angewendet würde, ob auch das vorgesehene Controlling nach einem einheitlichen Verfahren erfolge sowie ob für die beiden im Konzept untersuchten Hotspots bereits konkrete Finanzierungen vorhanden seien. Die schnelle Umsetzung konkreter Maßnahmen sei angesichts der zunehmenden Temperaturen von hoher Dringlichkeit.

Frau Hartwig antwortet, alle Bezirke seien auf Grundlage der Hamburger Klimaanpassungsstrategie verpflichtet, eigene bezirkliche Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Die Konzepte würden unter vergleichbaren Bedingungen erstellt, enthielten aber aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten jeweils eigene Maßnahmen. Auch das Monitoring- und Controlling sei nicht vollständig identisch, orientiere sich jedoch an ähnlichen Grundsätzen. Zwischen den Klimaanpassungsmanagern der Bezirke bestehe ein enger Austausch. Hitzeschutz und vulnerable Gruppen seien von hoher Bedeutung und würden durch hoch priorisierte Maßnahmen berücksichtigt. Die Verwaltung sei bereit, die entsprechenden Inhalte auch dem Seniorenbeirat vorzustellen. Bei den beiden im Konzept dargestellten Hotspots handele es sich um modellhafte Simulationen. Diese sollten zeigen, welche Auswirkungen bestimmte Klimaanpassungsmaßnahmen auf die Temperaturentwicklung haben könnten. Für die konkrete Umsetzung seien dort keine Finanzmittel hinterlegt. Die dargestellten Orte seien als Beispiele und nicht als bereits beschlossene Planungen zu verstehen.

Frau Schröder ergänzt, bei der Auswahl der genannten Räume sei darauf geachtet worden, Bereiche zu betrachten, die Potenziale für Klimaanpassungsmaßnahmen aufwiesen und perspektivisch verändert werden könnten. Teilweise lägen diese Flächen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Die Simulationen sollen die möglichen Wirkungen von Klimaanpassungsmaßnahmen beispielhaft sichtbar machen. Man wolle dies in der Präambel des Konzeptes noch deutlicher herausstellen, dass die Priorisierung eine Abwägung zwischen fachlicher Erforderlichkeit und derzeitiger finanzieller und personeller Machbarkeit darstelle.

Herr Baumann (CDU) fragt nach der bereits beschlossenen Umsetzung der Entsiegelung einer Fläche an der Dehnhaide auf einer Landesstraße. In einer Stellungnahme der Verwaltung sei diesbezüglich auf das Klimaanpassungskonzept verwiesen worden, was nun die Frage aufwerfe, wann mit einer Realisierung zu rechnen sei. Für die politische Arbeit vor Ort sei es schwierig, den Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive zu geben, wenn eine Umsetzung möglicherweise erst in zehn oder 15 Jahren erfolgen könne.

Frau Schröder antwortet, die konkrete Maßnahme nicht zu kennen und verweist auf die Zuständigkeit des LSBG.

Herr Reiffert (GRÜNE) regt an, zu schauen, wie die im Konzept enthaltenen Ideen für Klimaanpassung und Klimaschutz möglichst weitreichend in die alltägliche Arbeit des Bezirksamtes integriert werden könnten. Bei ohnehin anstehenden Umbauten müsse z.B. noch stärker geprüft werden, wie Klimaanpassungsmaßnahmen integriert werden könnten. Daher sei es sinnvoll, dass die Bezirke ihre jeweiligen örtlichen Gegebenheiten eigenständig berücksichtigen und sich zugleich untereinander sowie mit den Landesbehörden eng abstimmen. Dies erfordere entsprechend ausreichend Personal. Zahlreiche Maßnahmen seien im Bezirk auch schon umgesetzt worden, wie in der Buchmannstraße, wo u.a. neue Grünflächen geschaffen, Flächen entsiegelt und zusätzliche Bäume gepflanzt worden seien. Er sehe der geplanten Kurzfassung entgegen, die eine bessere Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit ermöglichen könne.

Herr Oltrogge (AfD) fragt, ob im Rahmen des Konzeptes quantitativ ermittelt worden sei, wie viele Parkplätze bei einer vollständigen Umsetzung der dargestellten Maßnahmen entfallen könnten. Zudem bittet er um eine Erläuterung des im Vortrag verwendeten Begriffs „Hitzetote“, da er Zweifel an der Aussagekraft statistischer Schätzungen hierzu habe.

Frau Schröder stellt klar, dass die im Konzept dargestellten Flächen keine konkreten Planungen darstellen. Es handele sich um Simulationen in zwei Bereichen mit entsprechenden Potenzialen. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ein konkretes Zeitfenster für eine Umgestaltung ergeben, müsse hierfür eine eigenständige Planung mit den erforderlichen Prüfungen erfolgen.

Frau Holst ergänzt die Zahl der Hitzetoten sei als statistische Schätzung des Robert-Koch-Instituts zitiert worden. Die Zahl habe zum Zeitpunkt der Erstellung der Simulationen noch nicht vorgelegen und sei daher nicht in das Klimaanpassungskonzept eingeflossen. Sie sei lediglich als aktueller Bezugspunkt in der Eingangspräsentation verwendet worden.

Herr Dr. Bormann (Volt) fragt, ob die im Konzept erwähnte Verwendung von aufgehelltem Asphalt zur Verringerung der Aufheizung bereits in Hamburg erprobt worden sei. Falls dies der Fall sei, möchte er wissen, ob entsprechende Erkenntnisse für den Bezirk nutzbar gemacht werden könnten.

Frau Hartwig antwortet, die Information, ob eine entsprechende Maßnahme bereits in Hamburg umgesetzt worden sei, nachzureichen. Es gebe bereits Projekte in Deutschland, insbesondere auf Schulhöfen, bei denen Flächen aufgehellt worden seien. Dies könne eine Alternative darstellen, wenn eine vollständige Entsiegelung beispielsweise aufgrund von Anforderungen an Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten nicht möglich sei. Durch hellere Oberflächen könne die Aufheizung reduziert werden.

Protokollnotiz:

Hier ist das Beispiel von dem Schulhof in Wiltingen: Hitzeaktionstag: Mit bunter Farbe gegen Hitze in Wiltingen - SWR Aktuell <https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/mit-bunter-farbe-gegen-hitze-in-wiltingen-100.html>

In Hamburg wurden zum Beispiel die Dächer der Messehallen bewusst als helle Dachflächen geplant und umgesetzt. In mehreren Bebauungsplänen zum Beispiel der Science City Bahrenfeld ist die Nutzung hellerer Oberflächen bewusst geplant. In der Hamburger Stadtklimaanalyse wird die Realisierung von helleren Oberflächen/Dächern empfohlen und die Wirkung fachlich begründet (Stadtklimaanalyse Hamburg - hamburg.de <https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/hamburgs-gruen/landschaftsprogramm/stadtklimaanalyse-hamburg-896054>).

Herr Dr. Bormann (Volt) fragt nach der wissenschaftlichen Grundlage der verwendeten Klimaszenarien. Er verweist insbesondere auf das Szenario RCP 8.5 und fragt, ob die zwischenzeitliche wissenschaftliche Diskussion über dieses Szenario Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit des Konzeptes habe. Zudem möchte er wissen, ob für eine spätere Fortschreibung des Konzeptes eine ausreichende wissenschaftliche Datengrundlage vorhanden sei.

Frau Holst erläutert, im Bericht würden zwei Szenarien miteinander verglichen, vereinfacht als Best-Case- und Worst-Case-Szenario. RCP 2.6 stelle dabei ein sehr ambitioniertes Szenario dar, während RCP 8.5 die obere Entwicklungsspanne abbilde. Die verwendete Modellierung sei zum Zeitpunkt der Simulation bereits abgeschlossen gewesen, als die betreffende wissenschaftliche Einordnung des Szenarios erfolgt sei. Aus ihrer Sicht verliere das Konzept dadurch nicht an Glaubwürdigkeit. Die tatsächliche Entwicklung könne vielmehr zwischen den beiden Szenarien liegen. Sie verweist zudem auf RCP 4.5 als ein Szenario, das eine mittlere Entwicklung abbilde. Für zukünftige Fortschreibungen müssten die zugrunde liegenden Modellierungen und Datengrundlagen, u.a. des Deutschen Wetterdienstes, an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Dies könne jedoch nicht kurzfristig nachgeholt werden und werde bei künftigen Fortschreibungen berücksichtigt.

Herr Gonell (AfD) äußert grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Aufteilung der Klimaanpassungsplanung auf die sieben Bezirke und fragt, ob dadurch nicht die Gefahr entstehe, dass sieben möglicherweise nicht ausreichend aufeinander abgestimmte Einzelstrategien entwickelt würden. Die FHH habe 2025 eine gesamtstädtische Klimaanpassungsstrategie beschlossen und anschließend jeden Bezirk aufgefordert, ein eigenes Konzept zu erstellen.

Frau Hartwig erläutert, die bezirklichen Konzepte orientierten sich ausdrücklich an der Hamburger Klimaanpassungsstrategie und stünden nicht in Konkurrenz zu dieser. Die Umsetzung erfolge jedoch vor Ort und müsse deshalb die jeweiligen lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Das bezirkliche Konzept ergänze die gesamtstädtische Strategie insbesondere durch die detaillierte Betrachtung lokaler Handlungsbedarfe.

Herr Knutzen (Die Linke) erklärt, er bedauere, dass die modellhafte Simulation nicht fortgeführt werde, da er diese für anschaulich und hilfreich halte. Zudem könne er die geäußerte Skepsis gegenüber der Erstellung weiterer Konzepte und Studien nicht nachvollziehen, da diese Bestandteil der fachlichen Auseinandersetzung mit der Klimakrise seien und die Grundlage für gesellschaftliches und politisches Handeln bildeten. Er fragt, inwieweit die Priorisierung über längere Zeiträume und insbesondere über mehrere Legislaturperioden hinweg Bestand habe und ob sich hier bei neuen Mehrheiten etwas ändern könne.

Frau Schröder erläutert, das Klimaanpassungskonzept sei als lebendiges Dokument zu verstehen. Die Priorisierung gelte zunächst in der beschlossenen Form, könne sich jedoch aufgrund veränderter Rahmenbedingungen weiterentwickeln. Sollte sich beispielsweise die Finanzierungssituation verbessern oder eine neue Fördermöglichkeit ergeben, könne eine Maßnahme entsprechend höher priorisiert werden. Die Priorisierung sei daher sowohl fachlich als auch von den jeweiligen Rahmenbedingungen abhängig.

Frau Hartwig ergänzt, die Fortschreibung des Konzeptes sei Bestandteil des vorgesehenen Controllings. Nach Ablauf der Anschlussförderung solle nach etwa drei Jahren überprüft werden, welcher Umsetzungsstand erreicht worden sei und welche Anpassungen erforderlich seien. Die derzeitige Priorisierung sei nicht als unveränderliche Festlegung zu verstehen. Neue Fördermöglichkeiten oder andere veränderte Rahmenbedingungen könnten jederzeit zu einer Neubewertung führen. Eine langfristige Vorhersage der finanziellen und fachlichen Rahmenbedingungen sei nicht möglich.

Frau Meusel (Seniorenbeirat) fragt erneut nach der Abstimmung zwischen den bezirklichen Konzepten und der gesamtstädtischen Klimaanpassungsstrategie. Sie befürchtet, dass nach einigen Jahren lediglich festgestellt werden könnte, dass die formale Verpflichtung zur Erstellung von Konzepten erfüllt worden sei, ohne dass ausreichend konkrete Maßnahmen umgesetzt würden. Sie möchte daher wissen, wie die einzelnen bezirklichen Konzepte auf Landesebene miteinander verknüpft und auf ihre Umsetzung hin überprüft würden.

Frau Schröder erläutert, die bezirklichen Klimaanpassungskonzepte basierten auf der gesamtstädtischen Klimaanpassungsstrategie. Die Bezirke nähmen jedoch zusätzlich eine detaillierte lokale Betrachtung vor, unter anderem durch die Erstellung von Hotspotkarten. Auch die Monitoring- und Controllingverfahren seien auf die jeweiligen Maßnahmen und Indikatoren zugeschnitten. Die Verfahren seien daher nicht vollständig identisch, aber grundsätzlich vergleichbar. Zwischen den Bezirken sowie mit der BUKEA beziehungsweise der Stabsstelle Klimaanpassung bestehe ein regelmäßiger und enger Austausch.

Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) kritisiert die aus ihrer Sicht bestehende Diskrepanz zwischen den politischen Zielsetzungen und einzelnen Entscheidungen der Koalition. Insbesondere verweist sie auf die Mobilitätswende und die Bedeutung des Radverkehrs für den Klimaschutz. Die Entscheidung, die Radroute Plus auf die Landesebene zu verlagern, könne zu einer zeitlichen Verzögerung und möglicherweise dazu führen, dass die dafür vorgesehenen finanziellen Mittel nicht mehr zur Verfügung stünden. Klimaschutz und Klimaanpassung müssten stärker gemeinsam betrachtet werden.

Herr Schabow (SPD) bittet darum, bei künftigen Planungen des LSBG und anderer zuständiger Stellen das Thema Klimaanpassung möglichst frühzeitig und verbindlich einzubeziehen. Wenn ohnehin Straßen, Spielplätze oder andere öffentliche Räume umgebaut würden, könnten entsprechende Maßnahmen häufig ohne einen zusätzlichen vollständigen Planungsvorlauf integriert werden. Er wünsche sich daher, dass der Bezirk bei allen entsprechenden Projekten darauf hinwirke, Klimaanpassungsaspekte zu berücksichtigen.

Frau Dettmer erläutert, das Bezirksamt werde bei Planungen des LSBG beteiligt, da es später regelmäßig für die Unterhaltung der betreffenden Flächen zuständig sei. Als Träger öffentlicher Belange könne das Bezirksamt Stellung nehmen und Aspekte der Klimaanpassung in die Planungen einbringen. Das Fachamt berücksichtige Aspekte der Klimaanpassung seit vielen Jahren regelhaft, unter anderem bei der Planung von Spielplätzen und Grünanlagen. So könnten beispielsweise Sonnensegel zum Schutz von Kindern vor Hitze vorgesehen werden. Allerdings stünden einer investiven Finanzierung solcher Maßnahmen häufig fehlende Mittel für die spätere Unterhaltung und Reparatur gegenüber. Sie weist zudem auf die angespannte finanzielle Situation des Fachamtes hin. Bereits die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, insbesondere im Bereich der Verkehrssicherheit von Straßenbäumen, führe zu erheblichen finanziellen Belastungen. Für das laufende Jahr sei bei den Stadtbäumen voraussichtlich mit einem Defizit von rund drei Millionen Euro zu rechnen. Zugleich seien die gesetzlichen Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen. Es stelle sich daher die Frage, welche fachlich unbestritten sinnvollen Maßnahmen unter den bestehenden finanziellen und personellen Rahmenbedingungen tatsächlich umsetzbar seien.

Frau Winter (SPD) bittet um eine Übersicht, welche finanziellen Mittel in den Haushaltsjahren 2027/28 von den zuständigen Fachbehörden für die Umsetzung der bezirklichen Klimaanpassungskonzepte vorgesehen seien. Sie wünsche sich eine konkrete Darstellung der entsprechenden Mittel in den jeweiligen Einzelplänen und keine allgemeine Auflistung bereits bestehender Klimaanpassungsaktivitäten. Insbesondere solle dargestellt werden, ob zusätzliche Mittel über Zweckzuweisungen, Rahmenzuweisungen oder andere Finanzierungswege für die Umsetzung der bezirklichen Aufgaben vorgesehen seien.

Frau Dettmer weist darauf hin, dass der Doppelhaushalt 2027/2028 noch nicht beschlossen sei. Das Bezirksamt verfüge zudem nicht eigenständig über entsprechende Mittel, sondern werde für die jeweiligen Aufgaben durch die zuständigen Fachbehörden finanziert. Eine Aussage über die dort vorgesehenen Mittel müsse daher von den jeweiligen Fachbehörden getroffen werden.

Frau Winter (SPD) stellt klar, sie wolle lediglich nachvollziehbar dargestellt haben, in welchen Einzelplänen des Haushalts Mittel für die Umsetzung der Klimaanpassung vorgesehen seien und welche finanziellen Vorsorgen auf Landesebene getroffen würden.

Frau Schröder erklärt, eine vollständige Aufstellung sämtlicher in den verschiedenen Behörden vorgesehenen Mittel wäre mit erheblichem Aufwand verbunden und sei in der Regel nur durch die zuständigen Fachbehörden möglich. Sie appelliert daher an die Politik, auf Landesebene ebenfalls auf eine ausreichende Finanzierung der Klimaanpassung hinzuwirken. Als Beispiel nennt sie den Hitzeaktionsplan der Sozialbehörde, für dessen Umsetzung auf Bezirksebene nach ihrer Kenntnis keine entsprechenden finanziellen Mittel hinterlegt seien. Die Verwaltung wolle die vorhandenen Konzepte umsetzen, benötige dafür jedoch entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen.

Frau Hartwig ergänzt, dass bei zahlreichen ohnehin geplanten Maßnahmen das Thema Klimaanpassung bereits als Querschnittsaufgabe mitgedacht werde. Deshalb lasse sich häufig nicht isoliert beziffern, welcher Teil des Gesamtbudgets ausschließlich der Klimaanpassung zuzuordnen sei. Vielmehr werde Klimaanpassung als fachlicher Filter auf bestehende Projekte gelegt. Dies gelte insbesondere auch dort, wo gleichzeitig gesetzliche Pflichtaufgaben erfüllt würden. Das Konzept solle vor allem die bestehenden Bedarfe sichtbar machen und dazu beitragen, Klimaanpassung künftig noch stärker in ohnehin geplante Maßnahmen zu integrieren.

Herr Dr. Klemm (Volt) spricht sich dafür aus, bei der Priorisierung aus fachlicher Sicht dringend erforderliche Maßnahmen deutlich abzubilden, und weist auf die zeitliche Dimension der Klimaveränderungen hin. Die bereits beobachteten Temperaturentwicklungen und Folgen extremer Hitze seien dramatisch. Vor diesem Hintergrund halte er es für problematisch, bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf Zeiträume von acht, zehn oder 15 Jahren zu verweisen. Die vorhandene Zeit müsse aus seiner Sicht deutlich stärker berücksichtigt werden, da die klimatischen Veränderungen bereits heute erhebliche Auswirkungen hätten.

Frau Schröder erinnert an ihren Appell an die Politik, auf Landesebene und im Senat für eine bessere finanzielle Ausstattung der Klimaanpassung einzutreten. Das Thema werde aufgrund seiner zunehmenden Dringlichkeit künftig an Bedeutung gewinnen. Das Bezirksamt setze bereits zahlreiche Maßnahmen um und beginne nicht bei null. Auch mit begrenzten Mitteln würden Möglichkeiten gesucht, Klimaanpassung in konkrete Projekte zu integrieren.

Frau Hartwig ergänzt, dass im Maßnahmenkatalog auch zahlreiche niedrigschwellige Maßnahmen enthalten seien, die keine hohen finanziellen Mittel erforderten. Dazu gehörten beispielsweise Maßnahmen zur Information der Bevölkerung, zur Stärkung der Eigenvorsorge und zur Aktivierung der Bevölkerung. Das Konzept sei daher nicht allein auf kostenintensive bauliche Maßnahmen ausgerichtet. Die Entsiegelung sei zwar ein wichtiger Schwerpunkt, werde aber unabhängig von ihrer mittleren Priorisierung weiterhin bei geeigneten Projekten berücksichtigt. Die Klimaanpassung sei eine dauerhafte Aufgabe, die über den zehnjährigen Betrachtungszeitraum des Konzeptes hinausreiche.

Frau Meusel (Seniorenbeirat) regt an, öffentlich stärker herauszustellen, welche Klimaanpassungsmaßnahmen im Bezirk bereits umgesetzt würden.

Frau Schröder bedankt sich beim Gutachterteam sowie bei den an der Betreuung und Ausarbeitung des Konzeptes beteiligten Mitarbeiterinnen für die geleistete Arbeit.

Frau Hartwig kündigt an, nach der Beschlussfassung die Umsetzung des Konzeptes sowie die Beantragung der Anschlussförderung voranzutreiben. Zudem sei ein Klimafest geplant, bei dem das Thema Klimaanpassung positiv und anschaulich in die Öffentlichkeit getragen werden solle. Verschiedene Organisationen und Initiativen sollten dort ihre Angebote vorstellen. Auch die bereits im Bezirk und in Hamburg bestehenden Aktivitäten sollten sichtbar gemacht werden. Für die Anschlussförderung sei eine Weiterführung der Stelle für das Klimaanpassungsmanagement über weitere 36 Monate vorgesehen. Der Beginn der Anschlussförderung sei zum 1. Juni 2027 vorgesehen. Die direkte Umsetzungsphase solle damit offiziell beginnen, wobei bereits vor diesem Zeitpunkt mit der Umsetzung begonnen werde beziehungsweise bereits laufende Maßnahmen fortgeführt würden.

Herr Reiffert (GRÜNE) weist darauf hin, dass in der Vorlage als Beginn der Anschlussförderung der Juni 2026 genannt werde, während zuvor der Juni 2027 genannt worden sei.

Frau Hartwig erklärt, bei der Angabe Juni 2027 handele es sich um einen Fehler. Die Angabe werde entsprechend korrigiert.

Die Beschlussvorlage wird bei 14 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Die Linke, Volt), 1 Gegen-Stimme (AfD) und keiner Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

Bei 14 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Die Linke, Volt), 1 Gegen-Stimme (AfD) und keinen Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Ö 5

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 5.1 - 22-2489

Eingabe des Projektes "Faxen4Future"

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5.2 - 22-2307

Mehr Trinkwasserbrunnen und -spender für Hamburg-Nord - gemeinsam mit der BUKEA ein effizientes und kostenschonendes Verfahren etablieren Stellunnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Frau Winter (SPD) führt aus, man sei offen dafür, die Standorte am Haynspark und Mühlenkamp zu realisieren. Es werde darum gebeten, bei der BUKEA erneut anzufragen, ob Haushaltsmittel für die Realisierung von wenigstens ein bis zwei Trinkwasserbrunnen gemeinsam mit Hamburg Wasser zur Verfügung gestellt werden könnten oder ob sonst irgendwie Spielraum bestehe, 2027/28 ein bis zwei Standorte zu realisieren. Das Bezirksamt hätte keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung. Vielleicht wäre es möglich, die Kosten eines Trinkwasserbrunnes, d.h. die Errichtungs- oder Wartungskosten zu senken bzw. günstigere Angebote einzuholen, oder alternativ die Bezirke auf andere Weise bei der Umsetzung zu unterstützen.

Protokollnotiz:

Bei der BUKEA angefragt, bisher keine Rückmeldung (Stand: 24.09.2026).

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6

Anträge

Ö 6.1 - 22-1974

Auf Kurs Richtung 2040! Mehr Dialog, weniger Konflikte: Mobilitätsforum für Hamburg-Nord Antrag der Volt-Fraktion

Herr Dr. Bormann (Volt) weist darauf hin, dass weiterhin eine Rückmeldung des Bezirksamtes Eimsbüttel zur Vorstellung des dortigen Mobilitätsforums ausstehe. Ergänzend regt er an, ein Mobilitätsforum künftig gemeinsam mit mehreren Bezirken als bezirksübergreifende Wanderveranstaltung durchzuführen. Dadurch könnten Synergieeffekte genutzt und der organisatorische Aufwand für die einzelnen Bezirke reduziert werden. Mobilitätsthemen seien zudem von gesamtstädtischer Bedeutung. Er beantragt die erneute Vertagung des Antrags.

Frau Winter (SPD) bittet, nochmals beim Bezirksamt Eimsbüttel nachzufragen. Die SPD-Fraktion beabsichtige, einen Gegenvorschlag einzubringen. Den Gedanken einer bezirksübergreifenden Zusammenarbeit halte sie mit Blick auf mögliche Kosteneinsparungen und Synergieeffekte für prüfenswert.

Herr Oltrogge (AfD) spricht sich gegen eine weitere Vertagung aus. Der Antrag werde bereits wiederholt beraten, sodass nun eine abschließende Abstimmung erfolgen solle. Ein zusätzliches Mobilitätsforum sei aus seiner Sicht nicht erforderlich, da bereits ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Ausschüsse und Bürgereingaben, bestünden. Angesichts der erforderlichen Einsparungen sei die Einrichtung eines weiteren Forums nicht vertretbar.

Der Antrag wird bei 14 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Die Linke, Volt), 1 Gegen-Stimme (AfD) und keiner Enthaltung mehrheitlich vertagt.

Bei 14 Für-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Die Linke, Volt), 1 Gegen-Stimme (AfD) und keinen Enthaltungen mehrheitlich vertagt.

Ö 6.2 - 22-2495

Für ein künftiges Quartiersparken in Hamburg-Nord: Evaluation anstoßen, gebietsübergreifendem Parkraumbedarf und Bewirtschaftungszeiten prüfen Gemeinsamer Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

Herr Wilke (CDU) erläutert, mit dem Antrag solle eine Evaluation des Bewohnerparkens angestoßen werden. Vor dem Hintergrund bundesrechtlicher Entwicklungen werde perspektivisch eine Weiterentwicklung des Bewohnerparkens hin zu einem Quartiersparken diskutiert, bei dem neben den Bewohnerinnen und Bewohnern auch weitere Nutzergruppen, beispielsweise Betriebe, berücksichtigt würden. Zudem solle geprüft werden, inwieweit starre Zonengrenzen dem tatsächlichen Parkraumbedarf entsprächen und ob eine gebiets- oder bezirksübergreifende Betrachtung sinnvoll sei. Ziel sei es, die bestehenden Erfahrungen und Rückmeldungen auszuwerten und den lokalen Bedarf stärker zu berücksichtigen.

Herr Meyer (Die Linke) erklärt, für eine Bewertung der bisherigen Wirkung des Bewohnerparkens sei eine belastbare Datengrundlage erforderlich. Der Senat habe mitgeteilt, die Datenerfassung im Rahmen des Masterplans Parken sei abgeschlossen. Er fragt, ob dem Bezirksamt die entsprechenden Daten bereits vorlägen und ob diese für die weitere Beratung zur Verfügung gestellt werden könnten.

Frau Dettmer erklärt, die entsprechenden Daten lägen dem Bezirksamt bislang nicht vor. Diese müssten bei der BVM angefragt werden.

Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) bittet um eine Klarstellung zu Ziffer 3 des Antrags. Sie fragt, ob damit auch geprüft werden solle, das Bewohnerparken tagsüber aufzuheben und stattdessen auf die Abend- bzw. Nachtzeiten auszuweiten.

Herr Wilke (CDU) stellt klar, dass der Antrag hinsichtlich der Bewirtschaftungszeiten keine Festlegung enthalte. Vielmehr solle geprüft werden, welche Regelung dem jeweiligen lokalen Bedarf entspreche. Sollte sich im Rahmen der Evaluation ein abweichender zeitlicher Bedarf ergeben, könne die Bewirtschaftung entsprechend angepasst werden.

Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) erklärt, dass aus ihrer Sicht frei verfügbare Parkplätze tagsüber darauf hindeuten könnten, dass das Bewohnerparken in dem jeweiligen Gebiet funktioniere. Eine zeitliche Ausweitung könne daher je nach Gebiet sinnvoll sein; eine generelle Abschaffung des Bewohnerparkens am Tage und Ausweitung auf die Abendstunden sei hingegen nicht zwingend erforderlich. Viele der im Antrag angesprochenen Fragestellungen seien bereits Gegenstand der Beratungen der BVM, wo u.a. auch die Handels- und Handwerkskammer sowie Pflegedienstverbände einbezogen würden. Auch eine mögliche Überlappung von Parkbereichen sowie die Digitalisierung des Parkraummanagements würden bereits geprüft. Hierzu gebe es erste Pilotprojekte, u.a. in Uhlenhorst. Die entsprechenden Auswertungen seien noch nicht abgeschlossen. Sie halte es jedoch für sinnvoll, hierzu Informationen bei der BVM anzufordern, und spricht sich für die Zustimmung zum Antrag aus.

Frau Dettmer teilt ergänzend mit, dass sie den Antragsentwurf bereits an die BVM weitergeleitet habe. Dieser sei von dort an den LBV weitergeleitet worden, sodass die zuständigen Stellen auf eine mögliche Beschlussfassung des Ausschusses vorbereitet seien.

Der Ausschuss beschließt den Antrag bei einer Enthaltung (AfD) einstimmig.

Bei einer Enthaltung (AfD) einstimmig beschlossen.

Ö 7

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 7.1

Mitteilungen zum Linienverkehr

Ö 8 - 22-2496

Liste der offenen Beschlüsse im KUM

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Herr Dr. Bormann (Volt) erinnert daran, dass die Volt-Fraktion im März 2026 einen Antrag zum Fußverkehr und zu sicheren Querungsmöglichkeiten zurückgezogen habe, nachdem seitens der Verwaltung eine Präsentation zu einem laufenden Verwaltungsvorgang für Mai beziehungsweise Juni 2026 in Aussicht gestellt worden sei. Er fragt nach dem aktuellen Sachstand und bittet um eine entsprechende Information.

Frau Dettmer bestätigt dies und sagt zu, den Sachstand bei der zuständigen Stelle zu erfragen und die Rückmeldung zu Protokoll zu geben. Möglicherweise liege zu diesem Zeitpunkt noch kein abschließendes Ergebnis vor.

Protokollnotiz:

Das angekündigte Querungsstellen-Programm ist in der finalen Erarbeitung. Es ist vorgesehen, die geplante Konzeption und erste Ergebnisse etwa zur Priorisierung von Standorten in der Oktober-Sitzung des KUM vorzustellen.

Herr Kroll (CDU) schließt die Sitzung und verabschiedet die Teilnehmenden.