21-1071.01

Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung des Ladenlokals Kniggestraße1 in Wilstorf (1)

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.01.2021 Hauptausschuss Ö 2.25

Sachverhalt

Mehrere Jahre stand das Ladenlokal im Haus Kniggestraße 1 / Ecke Reeseberg, in dem sich vormals ein Tabakwarenladen befand, leer. Im Frühjahr 2020 erfolgten offensichtlich Umbauarbeiten, die Räumlichkeiten wurden, wie von außen sichtbar, zu einer Art „Bar“ umgestaltet und im Sommer 2020 eröffnet. Publikum war in dieser „Bar“, die durch keinerlei Außenwerbung außer einer blinkenden Leuchtreklame „OPEN“ auffiel, durch die in der warmen Jahreszeit stets offenstehende Tür nie zu sehen. Seit kurzem scheint die „Bar“ geschlossen zu sein, in der Tür hängt lediglich ein Zettel, der darauf hinweist, dass sich dort der „Kulturverein Shabab“ befände und der Zutritt nur Mitgliedern gestattet sei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu dem im Ladenlokal Kniggestraße 1 befindlichen Betrieb vor (Betreiber, Betriebsart)?
  2. Besteht für diesen Betrieb (ggfs. für einen Verein namens „Kulturverein Shabab“) eine gewerbe-/gaststättenrechtliche Erlaubnis? Wenn ja, in welchem Umfang?
  3. Ist ein „Kulurverein Shabab“ im Vereinsregister eingetragen? Wenn ja, was ist der Vereinszweck?
  4. Ist ein „Kulurverein Shabab“ im Handelsregister eingetragen? Wenn ja, was ist der Unternehmenszweck?
  5. Welche Kultur wird in dem „Kulurverein Shabab“ gepflegt?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 11.12.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-1071) wie folgt Stellung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu dem im Ladenlokal Kniggestraße 1 befindlichen Betrieb vor (Betreiber, Betriebsart)?

Aufgrund der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde in den Vereinsräumlichkeiten am 14.10.2020 eine Routinekontrolle durch das zuständige Polizeikommissariat durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass im Verein alkoholische Getränke bereitgestellt wurden und außerdem Shishas vorhanden waren. Ein entsprechendes Anhörungsschreiben wurde am 22.10.2020 vom Fachbereich der Verwaltung (VS 4) erstellt. Seitens des Vereins wird eine gewerbliche Tätigkeit und auch der Betrieb von Shishas in den Vereinsräumlichkeiten verneint.

Aufgrund der aktuellen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 dürfen zurzeit weder Gaststätten noch Kulturvereine betrieben werden. Somit konnte bisher keine Nachkontrolle durch das für Gewerberecht zuständige Fachamt der Verwaltung (VS) erfolgen.

  1. Besteht für diesen Betrieb (ggfs. für einen Verein namens „Kulturverein Shabab“) eine gewerbe-/gaststättenrechtliche Erlaubnis? Wenn ja, in welchem Umfang?

Es besteht keine gewerbe-/gaststättenrechtliche Erlaubnis

  1. Ist ein „Kulurverein Shabab“ im Vereinsregister eingetragen? Wenn ja, was ist der Vereinszweck?

Der SHABAB Kulturtreff e.V. ist im Vereinsregister unter der Nr. VR 24363 eingetragen. Ein Vereinszweck ist dort nicht hinterlegt.

  1. Ist ein „Kulurverein Shabab“ im Handelsregister eingetragen? Wenn ja, was ist der Unternehmenszweck?

Eine Eintragung im Handelsregister liegt nicht vor.

  1. Welche Kultur wird in dem „Kulurverein Shabab“ gepflegt?

Kulturvereine im Allgemeinen dienen dem kulturellen und persönlichen Austausch und der Geselligkeit. Über eine Festlegung auf eine Kultur ist dem Bezirksamt beim „Kulturverein Shabab“ nichts bekannt. „Shabab“ bedeutet auf Arabisch „Jugend“.

Fredenhagen

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