21-1071

Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung des Ladenlokals Kniggestraße1 in Wilstorf (1)

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Mehrere Jahre stand das Ladenlokal im Haus Kniggestraße 1 / Ecke Reeseberg, in dem sich vormals ein Tabakwarenladen befand, leer. Im Frühjahr 2020 erfolgten offensichtlich Umbauarbeiten, die Räumlichkeiten wurden, wie von außen sichtbar, zu einer Art „Bar“ umgestaltet und im Sommer 2020 eröffnet. Publikum war in dieser „Bar“, die durch keinerlei Außenwerbung außer einer blinkenden Leuchtreklame „OPEN“ auffiel, durch die in der warmen Jahreszeit stets offenstehende Tür nie zu sehen.  Seit kurzem scheint die „Bar“ geschlossen zu sein, in der Tür hängt lediglich ein Zettel, der darauf hinweist, dass sich dort der „Kulturverein  Shabab“ befände und der Zutritt nur Mitgliedern gestattet sei.

 Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu dem im Ladenlokal Kniggestraße 1 befindlichen Betrieb vor (Betreiber, Betriebsart)?
  2. Besteht für diesen Betrieb (ggfs. für einen Verein namens „Kulturverein Shabab“) eine gewerbe-/gaststättenrechtliche Erlaubnis?  Wenn ja, in welchem Umfang?
  3. Ist ein „Kulurverein Shabab“ im Vereinsregister eingetragen?  Wenn ja, was ist der Vereinszweck?
  4. Ist ein „Kulurverein Shabab“ im Handelsregister eingetragen?  Wenn ja, was ist der Unternehmenszweck?
  5. Welche Kultur wird in dem „Kulurverein Shabab“ gepflegt?

 

Lokalisation Beta
Reeseberg Kniggestraße

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