Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung des Ladenlokals Kniggestraße1 in Wilstorf (3)
Der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zur Nutzung des Ladenlokals Kniggestraße1 in Wilstorf (Ds. 21-1071.01) entnehmen wir, dass in dem Ladenlokal am 14.10.2020 im Rahmen einer Kontrolle gemäß der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 ein offenbar illegaler gastronomischer Betrieb festgestellt wurde. Dieser von uns bislang als „Bar“ bezeichnete Betrieb hatte schon in den Sommermonaten des Jahres 2020 geöffnet und war durch eine blinkende Leuchtreklame „OPEN“ sowie durch einen Blick ins Innere des Betriebes (die Tür stand in der warmen Jahreszeit ständig offen) unschwer als gastronomischer Betrieb zu erkennen. In den vorderen Räumlichkeiten befand sich ein längerer Tresen mit Zapfanlage und mehreren Barhockern, rechts vom Eingang eine Lounge mit mehreren Sitzgelegenheiten, die Beleuchtung war auffällig dunkel-violett und es drang arabisch klingende Musik aus dem Lokal. Die derzeit über dem Eingang angebrachte Reklame mit der Aufschrift „Shabab“ und ein Hinweis darauf, dass es sich um einen „Kulturtreff“ handele, waren nicht vorhanden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir der Verwaltung weitere Fragen:
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