Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung des Ladenlokals Kniggestraße1 in Wilstorf (3)
Letzte Beratung: 12.01.2021 Hauptausschuss Ö 2.27
Der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zur Nutzung des Ladenlokals Kniggestraße1 in Wilstorf (Ds. 21-1071.01) entnehmen wir, dass in dem Ladenlokal am 14.10.2020 im Rahmen einer Kontrolle gemäß der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 ein offenbar illegaler gastronomischer Betrieb festgestellt wurde. Dieser von uns bislang als „Bar“ bezeichnete Betrieb hatte schon in den Sommermonaten des Jahres 2020 geöffnet und war durch eine blinkende Leuchtreklame „OPEN“ sowie durch einen Blick ins Innere des Betriebes (die Tür stand in der warmen Jahreszeit ständig offen) unschwer als gastronomischer Betrieb zu erkennen. In den vorderen Räumlichkeiten befand sich ein längerer Tresen mit Zapfanlage und mehreren Barhockern, rechts vom Eingang eine Lounge mit mehreren Sitzgelegenheiten, die Beleuchtung war auffällig dunkel-violett und es drang arabisch klingende Musik aus dem Lokal. Die derzeit über dem Eingang angebrachte Reklame mit der Aufschrift „Shabab“ und ein Hinweis darauf, dass es sich um einen „Kulturtreff“ handele, waren nicht vorhanden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir der Verwaltung weitere Fragen:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 04.01.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-1097) wie folgt Stellung:
Die Räumlichkeiten sind dem für Gewerberecht zuständigen Fachamt seit dem 29.7.2020 aufgrund eines Polizeiberichts zu einer am 27.7. durchgeführten Kontrolle bekannt.
Eine rechtskräftige Feststellung, dass es sich um einen nach Gaststättengesetz erlaubnispflichtigen gastronomischen Betrieb handelt, liegt nicht vor.
Derzeit dürfen aufgrund der aktuellen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 weder Gaststätten noch Kulturvereine betrieben werden. Somit konnte bisher keine weitere Kontrolle erfolgen bzw. über die Anhörung hinausgehenden Feststellungen durch das für Gewerberecht zuständige Fachamt getroffen werden.
Regelmäßige Kontrollen von Gaststättenbetrieben werden aufgrund lebensmittelrechtlicher Bestimmungen durchgeführt. Schwerpunkt dieser Kontrollen ist die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Hygieneanforderungen. Das Kontrollintervall wird dabei betriebsindividuell aufgrund einer Risikobeurteilung festgelegt. In die Risikobeurteilung fließen unter anderem Art und Verarbeitung der im Betrieb verwendeten Lebensmittel sowie die Ergebnisse vorangegangener Kontrollen ein.
Bei Einrichtungen, die nicht gewerblich tätig sind, ist rechtlich eine regelhafte Kontrolle nicht vorgesehen.
Dem für Gewerberecht zuständigen Fachamt sind keine Anfragen, Anzeigen oder sonstige vergleichbare Hinweise bekannt geworden.
Ein Polizeibericht über eine Kontrolle der Räumlichkeiten am 27.7.2020 hat das für Gewerberecht zuständige Fachamt am 29.7.2020 erreicht.
Die Kontrolle am 14.10.2020 wurde von der Polizei durchgeführt. Dass im Rahmen dieser Kontrolle auch rückwärtige Räumlichkeiten kontrolliert wurden, ist nicht bekannt. Warum am 14.10. eventuell bestimmte Räumlichkeiten nicht kontrolliert wurden, ist hier nicht bekannt.
Grundsätzlich bedarf es zur Besichtigung bzw. Kontrolle von privaten Räumlichkeiten einer rechtlichen Grundlage.
Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten werden nach Wiedereröffnung entsprechende Kontrollen durchgeführt. Weitere Maßnahmen sind abhängig vom Ergebnis der Kontrollen.
Fredenhagen
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