21-1097.01

Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion: Nutzung des Ladenlokals Kniggestraße1 in Wilstorf (3)

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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12.01.2021
Sachverhalt

 

Der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zur  Nutzung des Ladenlokals Kniggestraße1 in Wilstorf (Ds. 21-1071.01) entnehmen wir, dass in dem Ladenlokal am 14.10.2020 im Rahmen einer Kontrolle gemäß der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 ein offenbar illegaler gastronomischer Betrieb festgestellt wurde. Dieser von uns bislang als „Bar“ bezeichnete Betrieb hatte schon in den Sommermonaten des Jahres 2020 geöffnet und war durch eine blinkende Leuchtreklame „OPEN“ sowie durch einen Blick ins Innere des Betriebes (die Tür stand in der warmen Jahreszeit ständig offen) unschwer als gastronomischer Betrieb zu erkennen. In den vorderen Räumlichkeiten befand sich ein längerer Tresen mit Zapfanlage und mehreren Barhockern, rechts vom Eingang eine Lounge mit mehreren Sitzgelegenheiten, die Beleuchtung war auffällig dunkel-violett und es drang arabisch klingende Musik aus dem Lokal. Die derzeit über dem Eingang angebrachte Reklame mit der Aufschrift „Shabab“ und ein Hinweis darauf, dass es sich um einen „Kulturtreff“ handele, waren nicht vorhanden.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir der Verwaltung weitere Fragen:

 

  1. Da erst am 14.10.20 eine Routinekontrolle durch die Polizei erfolgte: Seit wann ist der Betrieb der Verwaltung bekannt?
  2. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass es sich um einen nicht genehmigten gastronomischen Betrieb handelt?
  3. Erfolgten nach dem Bekanntwerden dieser Tatsache über eine bloße Anhörung des Betreibers hinausgehende Maßnahmen? Wenn ja, wann und welche Maßnahmen wurden eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?
  4. Soweit der Betrieb einer illegalen Gaststätte / Bar in dem Ladenlokal Kniggestraße 1 der Verwaltung erst durch die Routinekontrolle von Seiten der Polizei, die offenbar nur im Rahmen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 erfolgte, bekannt wurde: Wie kontrolliert die Verwaltung im Allgemeinen gastronomische Betriebe auf deren rechtmäßige Betriebsausübung?
  5. Gab es vor dem 14.10 20 Anfragen / Anzeigen / Hinweise aus der Nachbarschaft auf den illegalen Gastronomiebetrieb? Wenn ja, wann und in welcher Form?
  6. Wurde durch die Polizei der zuständigen Behörde vor dem 14.10.20 das Ladenlokal Kniggestraße 1 als möglicherweise illegaler Gastronomiebetrieb gemeldet? Wenn ja, wann?
  7. Wurden im Rahmen der Routinekontrolle am 14.10.20 auch die rückwärtigen Räumlichkeiten (es gibt dort Lagerräume und sich baulich anschließende Garagen) besichtigt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  8. Welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Verwaltung gegen den Betreiber einzuleiten?