22-0231

Antrag der Abg. Dirk Kannengießer und Annett Musa (FDP) betr. Neue technische Möglichkeiten für verbesserte Auslastung von unternutzten Parkraumkapazitäten einsetzen

Antrag

Letzte Beratung: 27.01.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 46.1.5

Sachverhalt

Im Bezirksgebiet Harburg finden sich an vielen Filialen von Discountern und Supermärkten mit stark überdimensionierten Parkplatzarealen. Da diese auf völlig unrealistisch hohen rechtlichen Vorgaben basieren ist in fast allen Fällen eine chronisch niedrige Auslastung selbst in Spitzenzeiten zu beobachten.

Solche Unternutzungen von Parkflächen grade in Mangelgebieten mit hohem Parkdruck sind städtebaulich unvertretbar, besonders wenn sie mittelbar zu ökologisch schädlichen Parkplatzsuchverkehren im Umfeld führen. Bisherige Versuche, eine Nutzung dieser Flächen außerhalb und ggf. auch während der Öffnungszeiten dieser Filialen scheiterten offenbar in Harburg wie auch im übrigen Deutschland nicht nur an bürokratischen Rahmenbedingungen sondern auch administrativer Umsetzung und insbesondere auch den praktischen Risiken für Parkplatzverantwortliche bei nicht oder nicht rechtzeitig erfolgender Räumung von derart fremdgenutzen Parkplätzen vor Beginn der Öffnungszeiten. In jüngerer Zeit gibt es aber erfreulicherweise praktisch einsetzbare technische Möglichkeiten für eine smarte Nutzungsüberwachung mit automatisierter Reaktionskette bei unbefugter Nutzung oder vertragswidriger Nutzungsdauer. Darüber hinaus können solche Systeme perspektivisch in ein smartes Gesamtparkraummanagement eingebunden werden, wie es z.B. aktuell in Düsseldorf in die praktische Anwendung gelangt ist. (https://www.duesseldorf.de/aktuelles/news/detailansicht/newsdetail/neues-konzept-feierabend-parken-auf-supermarkt-parkplaetzen?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR0FttO_TDN5RmoTslk3FCE0a9W9t0XGxvoFiL09CAsaj3yH3GPkOWeq9S0_aem_Q-CnAD6VWD3Bw1hNPAoaHA)

Darüber hinaus bieten solche Technologien endlich auch Möglichkeiten, das Problem von mangelnden Ladesäulen für Elektromobilität entscheidend voranzubringen. Bisher scheiterten Ambitionierte Unternehmen mit ihren Versuchen, Ladestationen auf unternutzten Stellplatzflächen an Discountern und Supermärkten für Ladesäulen einzurichten in der Regel an Befürchtungen auf Behördenseite, dass mit Ladesäulen ausgestattete Parkplätze aufgrund von Dauerladeparkern nicht mehr ausreichend für die Erfüllung der überdimensionierten Stellplatzpflicht verfügbar wären. Auch hier bieten smarte Systeme mit automatischer Reaktivität bessere Möglichkeiten.

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

Der Vorsitzende sowie die Bezirksamtsleiterin und die Verwaltung werden aufgefordert:

  1. zu prüfen, welche chronisch unternutzten Parkplatzflächen an Discountern und Supermärkten unter Berücksichtigung der neueren technischen Möglichkeiten smarter Bewirtschaftung nunmehr praktisch geeignet wären.
  2. Weiterhin zu prüfen, welche bau/betriebsrechtlichen Hürden einer derartigen besseren Auslastung dieser Parkplätze entgegenstünden und wenn diese zu beseitigen oder Handlungsnotwendigkeiten auf Landesebene genau ausmachen und auf Landesebene eine Beseitigung einzufordern.
  3. Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Integration solcher Nutzungen in ein smartes Parkleitsystem nach Düsseldorfer Vorbild zu prüfen und notwendige administrative Voraussetzungen bei der Verwaltung auszumachen und zeitnahe zu realisieren.
  4. Zu prüfen, wie die Einrichtung von zusätzliche Ladestationen für Elektromobilität durch Betreiber auf solchen Flächen besser ermöglichst werden kann und wie diese am besten in das gem. Nr. 3 zu schaffende smarte System integriert werden kann.
  5. Der Bezirksversammlung über erste Ergebnisse bis zum 31.06.2025 Bericht zu erstatten.
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