Die Vorsitzende schlägt vor die Punkte 6.1 und 7.1 gemeinsam zu behandeln.
Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.
Frau Bruns fragt, ob eine Antwort des Büros Tollerort bezüglich eines Kostenvergleichs der unterschiedlichen Abschlussformate des Bürger*innenbeteiligungsverfahrens vorliege.
Herr Willing sagt, er werde noch einmal nachhaken.
Protokollnotiz: Es wurden zwei Veranstaltungen durch das Büro vorbereitet und durchgeführt. Die Abschlussveranstaltung konnte aufgrund der Corona Entwicklungen nur vorbereitet werden. Da die letzte Veranstaltung nicht stattgefunden hat, wurde mit dem Büro vereinbart, einen Bericht über das gesamte Verfahren zu erstellen. Weil dies nicht Vertragsbestandteil war, wurden wg. der Vergleichbarkeit des Umfangs über die Position „Durchführung und Protokollierung der Veranstaltung“ ca. 2300,-€ netto abgerechnet.
Die Niederschrift wird mit einer Änderung (Formulierung in 5.1: „Graffiti-Art“ statt „Street-Art“) einstimmig genehmigt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Winterhude stehen viele Gebäude und Wohnungen teilweise seit Jahren leer. Hierbei handelt es sich oftmals um historisch einmalige Villen, die ungeschützt der Witterung ausgesetzt sind und dadurch die Gefahr des Verfalls besteht. Zugleich stehen weitere Wohnungen seit Wochen/Monaten im Quartier leer. Offenbar wird der Leerstand nicht mit dem nötigen Nachdruck vom Bezirksamt verfolgt.
Hinzu kommt, dass seit einiger Zeit immer mehr Wohnungen in Winterhude und Eppendorf als möblierte Wohnungen zu deutlich überhöhten Preisen angeboten werden, ohne dass das Bezirksamt Hamburg Nord dagegen etwas unternimmt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:
Wann gedenken Sie endlich dafür Sorge zu tragen, dass das Bezirksamt Hamburg Nord etwas erfolgreich gegen die zahlreichen Leerstände in Winterhude und Eppendorf unternimmt, insbesondere bezüglich der Objekte Andreasstraße 25 (steht seit Jahren leer!) und Leinpfad 21 (steht ebenfalls seit Jahren leer)?
Macht es aus Ihrer Sicht Sinn die beiden Bezirksamtsleiter von Nord und Mitte zu tauschen, da im Bezirk Mitte wesentlich konsequenter gegen solche Leerstände vorgegangen wird? Wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Initiative UNSER MÜHLENKAMP
Herr Hosemann hält die Leerstände für besorgniserregend vor dem Hintergrund, dass andernorts Grünflächen bebaut würden mit der Argumentation, Wohnraum zu benötigen. Er regt an, rigoroser gegen die Leerstände vorzugehen und dabei ggf. über die Bezirksebene hinauszuschauen und sich mit anderen Bezirken auszutauschen.
Herr Dr. Franz erklärt, das Bezirksamt gehe mit allen erforderlichen Instrumenten des Verwaltungsrechts und des Wohnraumschutzes gegen illegalen Leerstand vor. Dieser Hinweis auf die Wohnungen in Winterhude und Eppendorf beziehe sich augenscheinlich auf den Bestand eines Grundeigentümers, gegen dessen Geschäftspraktiken und den damit einhergehenden Leerstand das Bezirksamt mit großer Entschlossenheit in konsequenter Anwendung von Verwaltungs- und Wohnraumschutzrecht vorgegangen sei und dafür viel Anerkennung u.a. auch von der Fachbehörde erhalten habe. Die verhängten Wohnnutzungsgebote, Buß- und Zwangsgelder, anhängige Klageverfahren etc. belegen, dass das Bezirksamt nicht gewillt sei, Leerstände tatenlos hinzunehmen. Die Vermietung möblierter Wohnungen zu deutlich überhöhten Preisen sei allerdings nach Maßgabe des Wohnraumschutzgesetzes rechtlich nicht zu beanstanden - hier werde vielmehr eine mögliche Lücke bei der Mietpreisgestaltung ausgenutzt. Sowohl Bezirksamt, als auch Fachbehörde hätten dies bereits als Problem identifiziert und die Fachbehörde bereite deshalb eine Bundesratsinitiative zur Problematik der möblierten Kurzzeitvermietung vor, um derartigen Modellen die ökonomischen Anreize zu entziehen. Bezogen auf die genannten Beispiele könne gesagt werden, dass zur Andreasstraße 25 keine Anträge vorlägen und zum Leinpfad 21 sich ein Bauantrag in der Prüfung befände. Alle bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen befänden sich in einem regelmäßigen Fachaustausch untereinander sowie mit der Fachbehörde. Soweit die Frage jedoch auf die Beauftragung eines Treuhänders abziele, müsse darauf hingewiesen werden, dass der Einsatz eines Treuhänders dem Eigentümer lediglich vorübergehend die eigene Verfügbarkeit über seinen Besitz entziehe, nicht aber sein Eigentum. Insoweit seien wohnraumschutzrechtlicher Nutzen und Aufwand im jeweiligen Einzelfall sorgfältig abzuwägen. Anders als im konkreten Fall im Bezirk HH-Mitte, wo ein i.Ü. kooperativer Eigentümer den Leerstand preiswerten Mietwohnraums zu verantworten hätte, handele es sich bei den sog. „Alstervillen“ i.d.R. um hochpreisige, einzelne Wohneinheiten, die deshalb unter Betrachtung dieser notwendigen Abwägung aus Sicht des Wohnraumschutzes weniger relevant seien und der Einsatz eines Treuhänders letztlich darauf hinausliefe, unter Inanspruchnahme von Verwaltungsaufwand die Vermarktungsmöglichkeiten des Grundeigentümers zu optimieren.
Herr Kroll wirft ein, dass die Leerstände sich in den letzten Jahren gemehrt hätten und das Bezirksamt seiner Meinung nach früher eingreifen müsse, bevor die Gebäude so verfallen, dass sie abgebrochen werden müssten.
INI UNSER MÜHLENKAMP ist der Meinung, dass das Bezirksamt sehr wohl mehr tun könne und verweist noch einmal auf das Bezirksamt Mitte, welches durch rigoroseres Handeln mehr Signale setzen würde. Er regt an, dass das Bezirksamt dem Ausschuss die Auflistung der leerstehenden Gebäude vorlegen solle.
Herr Dr. Franz erklärt noch einmal, dass es in Mitte um preiswerten und schützenswerten Wohnraum gehe und im Einzelfall abgewogen werden müsse, wie man verfahre. Die Fälle in Mitte unterschieden sich prägnant von den angesprochenen in Nord. Er könne sich vorstellen, dass der Fachamtsleiter in den Regionalausschuss komme, um einen detaillierteren Austausch zu ermöglichen.
Herr Brauer erläutert anhand der Präsentation die Pläne, im Jahr 2022 mit den Bauarbeiten zu beginnen und im Zuge einer Streckensperrung mehrere Maßnahmen umzusetzen. Bei der Hudtwalckerstraße handele es sich um eine gut erhaltene, denkmalgeschützte Haltestelle auf einem Damm. Um die denkmalgeschützte Schalterhalle zu erhalten, plane man einen zweiten Zugang von der Bebelallee aus. Die dabei neu entstehende Schalterhalle solle komplett mit einem Aufzug (Durchlader) und einer Treppe - welche ausdrücklich von den Behindertenverbänden gewünscht worden sei - ausgestattet werden. Im Bahnsteigbereich werde sich der Ausgang des Aufzugs direkt vor dem barrierefreien Einstiegsbereich befinden. Der Bahnsteig selbst werde komplett barrierefrei umgebaut und mit einem Blindenleitsystem ausgerüstet. Das historische Dach solle weitestgehend erhalten bleiben, im Bereich der neuen Treppe werde ein neues Dach gebaut. Im barrierefreien Einstiegsbereich sei zudem ein zusätzlicher Fahrgastunterstand geplant.
Frau Fromm bittet darum, die neue Zuwegung durch das Parkstück, welche mit Grand befestigt werden solle, besser zu pflastern oder zu asphaltieren.
Herr Brauer antwortet, dass dies im Vorfeld zur Diskussion stand. Nicht nur die Haltestelle selbst, sondern auch die Grünanlage stünde unter Denkmalschutz, weshalb es bezüglich der Befestigung zwischenzeitlich zu einem Kompromiss mit dem Denkmalschutzamt in Form eines durchgefärbten Asphaltweges gekommen sei.
Herr Kroll fragt, in welchem Ausmaß dieser Asphaltweg geplant sei und wie breit der Weg neben dem Aufzug auf dem Bahnsteig sein werde.
Herr Brauer antwortet, der gefärbte Asphaltweg werde möglichst begrenzt werden und an die Pflasterung anschließen, diese jedoch nicht ersetzen. Der barrierefreie Einstiegsbereich auf dem Bahnsteig werde in etwa 2,5m Abstand zur Bahnsteigkante haben. Aus Sicherheitsgründen werde der Fahrgastunterstand schmal gehalten.
Herr Schmidt (GRÜNE) fragt nach der Bauzeit und wie lange eine Sperrung geplant sei. Da sich die Haltestelle in Kurvenlage befinde, interessiere ihn, ob eine komplette Barrierefreiheit überhaupt möglich sei und ob es Pläne für die Nutzung des Bahnwärterhäuschens gäbe.
Herr Brauer erläutert, die Bauzeit sei mit etwa einem Jahr angesetzt und die Streckensperrung für den Zeitraum 04.07.-07.09.2022 geplant. Ab diesem Zeitpunkt werde es noch ca. ein Jahr dauern, bis der Aufzug tatsächlich in Betrieb genommen würde, da im Nachgang zur Streckensperrung die neue Schalterhalle gebaut werde. Der Kurvenradius an den Gleisen sei so groß, dass es keine Probleme mit der Barrierefreiheit oder einem zu großen Spaltmaß gebe. Für das Bahnwärterhäuschen gebe es keine richtige Nutzung mehr (momentan befänden sich dort ein Wasseranschluss und Geräte zur Reinigung des Bahnsteigs), aber es bleibe denkmalgeschützt dort erhalten.
Frau Bruns möchte wissen, welche Kosten veranschlagt werden.
Herr Brauer sagt, er könne keinen definitiven Wert nennen, da noch keine endgültige Kostenplanung vorliege. Momentan rechne man damit, im Bereich von 5-6 Mio. Euro zu landen, mit Kostenrisiken könne es sich ungefähr auf 7 Mio. Euro erhöhen.
Herr Dr. Ruprecht fragt, ob es im Hinblick auf das Hamburger Wetter ggf. sinnvoll wäre, den Ausgang aus dem Aufzug zur anderen Seite und somit unter das Haltestellendach zu installieren.
Herr Brauer antwortet, es sei wichtig, dass mobilitätseingeschränkte Menschen beim Ausstieg aus dem Aufzug direkt in den barrierefreien Bahnsteigbereich gelangen und nicht noch einmal um den Fahrstuhl herum müssten. Man sei sich bewusst, dass man so nicht mehr im Bereich des Daches sei, weshalb dort ein Vordach geplant sei.
Herr Schmidt (Hochbahn) ergänzt, dass diese Anordnung mit dem Denkmalschutzamt und den Behindertenverbänden diskutiert worden sei und die Anordnung mit dem Ausstieg zum barrierefreien Bereich hin seitens der Behindertenverbände befürwortet und favorisiert wurde.
Die Vorsitzende dankt den Referenten und schließt den Punkt.
Herr Wersich ergänzt, dass die Petentin noch andere Probleme auf dem Platz angesprochen habe und bittet die Verwaltung, auch darauf einzugehen.
Herr Willing führt aus, dass der Auftrag zur Erneuerung der Stufenmarkierungen bereits erteilt sei. Die Blumenkübel seien privat in einer Art Patenschaft aufgestellt worden. Die Pflege und Instandhaltung sei bereits öfter angemahnt worden. Das Bezirksamt werde erneut auf die privaten Unterhalter zugehen. Bezüglich der durch Marktstände verursachten Verschmutzungen erklärt er, dass der Platz regelmäßig gereinigt werde. Die abgesonderten Stoffe hafteten jedoch offenbar sehr und deshalb komme es zwischen den Reinigungsintervallen zu diesen Spuren.
Herr Haffke bemerkt, dass der Platz insgesamt einen guten Eindruck mache. Da momentan viele der Läden, welche u.a. die Blumenkübel betreuten, keinen Betrieb hätten, müsse erneut geschaut werde, wenn wieder alles normal liefe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Willing erläutert, dass dieses Fahrradhäuschen ursprünglich am Kuhnsweg auf einer öffentlich genutzten Privatfläche gestanden hätte und der Eigentümer die Fläche selbst wieder nutzen wollte, wodurch es zum Standortwechsel gekommen sei. Der neue Standort sei mit der Polizei und anderen betroffenen Stellen abgestimmt. Aufgrund der Eingabe werde jedoch noch einmal das Gespräch mit der Polizei gesucht, um ggf. eine Korrektur entsprechend der möglichen Gefährdungen vorzunehmen.
Herr Haffke befürwortet das und schlägt einen Standort links vom Baum vor.
Herr Kroll spricht sich für eine Prüfung anderer Standorte aus und fragt, wie hoch die Intensität der Nutzung der insgesamt drei Fahrradhäuschen überhaupt sei.
Herr Willing sagt, dass die Belegung der Fahrradhäuschen der Verwaltung nicht mitgeteilt werde.
Herr Kroll wünscht sich daraufhin eine Bedarfsermittlung.
Die INI UNSER MÜHLENKAMP wirft ein, dass das Fahrradhäuschen neu, also nicht versetzt worden sei und fragt, welches Fahrradhäuschen im Kuhnsweg gemeint sei.
Herr Willing antwortet, die Kolleg*innen der Abteilung Tiefbau hätten recherchiert, dass es sich dabei um das Fahrradhäuschen aus dem Kuhnsweg handele. Zum Thema Fahrradhäuschen arbeite die Verwaltung nicht proaktiv, sondern reaktiv, weshalb auch die Belegung nicht vorliege. Zum Standort des Fahrradhäuschens im Kuhnsweg werde er sich noch einmal mit den Kolleg*innen austauschen und das Ergebnis zu Protokoll geben.
Protokollnotiz: Wie von Herrn Kroll zum Ende der Sitzung bestätigt, wurde das Fahrradhäuschen vom Kuhnsweg entfernt. Der neue Standort wurde am Goldbekplatz festgelegt. Da das Häuschen nicht entsprechend der Standortprüfung und Anweisung der Verwaltung aufgestellt wurde, muss es nun durch den Inhaber der Sondernutzungserlaubnis noch einmal versetzt werden. Dies soll zeitnah erfolgen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Schmidt beantragt eine erneute Vertagung, um innerhalb seiner Fraktion die in der letzten Sitzung von Herrn Hosemann vorgebrachten Punkte abschließend diskutieren zu können.
Herr Haffke sagt, man müsse hier zeitnah zu einem Ergebnis kommen, würde eine Vertagung jedoch noch einmal mitgehen und erinnert an das ursprüngliche Konzept. Er sei nicht der Meinung, dass dieses gescheitert sei.
Herr Hosemann befürwortet die Vertagung, widerspricht aber Herrn Haffke. Seines Wissens sei es zu mehreren Ausbesserungen durch den Künstler gekommen, weshalb er sich gegen dieses Konzept ausspreche. Auch vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes halte er es für falsch, nochmal 20.000 Euro in diese Art der Gestaltung zu investieren und plädiert für die Rückkehr zur gelben Farbe.
Die Vorsitzende wendet ein, dass sie die Ausführungen von Herrn Hosemann sehr schätze, diese aber ausführlich im Protokoll der letzten Sitzung nachzulesen seien und bittet ihn, sich deshalb auf Ergänzungen zu beschränken.
Herr Hosemann möchte trotzdem nochmal deutlich machen, dass er für eine Rückkehr zur alten Farbe plädiere und sich davon einen Vorrat für Ausbesserungen anzuschaffen.
Frau Bruns würde einer Vertagung zustimmen, sagt aber auch, man brauche eine neue Entscheidungsgrundlage. Ihre Fraktion glaube nicht, dass das geplante Konzept und die Aufwendungen dafür sinnvoll seien. Sie fragt nach Machbarkeit und Kosten einer Lichtinstallation. Erst nach der Evaluierung anderer Ideen und Konzepte und Prüfung der damit verbundenen Kosten sollte dem Ausschuss der Antrag nochmal vorgelegt werden, da es sich nicht um eine kleine Summe handele.
Herr Haffke weist erneut darauf hin, dass dieses Konzept der Neugestaltung bereits beschlossen und vom Denkmalschutz genehmigt worden sei, weshalb ihn die Diskussion dazu ermüde. Eine Lichtinstallation sei deutlich teurer und auch nicht von den Anwohner*innen gewünscht. Die 20.000 Euro seien ein generelles Budget und es sei nicht gesagt, dass es zwangsläufig verbraucht werde.
Herr Taheri sagt, die LINKE Fraktion würde einer Vertagung zustimmen. Weiter kritisiert er, dass die Vorsitzende Herrn Hosemann unterbrochen und aufgefordert habe, seinen Beitrag auf Ergänzungen zu begrenzen. Er bittet, ins Protokoll aufzunehmen, dass die Vorsitzende nicht die Autorität habe, die Diskussion nach ihrem Duktus zu lenken.
Die Vorsitzende erwidert, dass nicht sie, sondern Musik aus dem Hintergrund Herrn Hosemann unterbrochen und sie das für eine freundlich vorgebrachte Bitte genutzt habe. Als Redeleitung könne sie mit Blick auf die Uhrzeit und die verbleibenden Tagesordnungspunkte durchaus darauf hinweisen, Wiederholungen in der Debatte zu vermeiden.
Herr Willing erläutert, dass für eine Beleuchtung in Grünanlagen „Hamburg Verkehrsanlagen“ zuständig sei und diese wegen des knappen Budgets sehr restriktiv gehandhabt werden. Die Verwaltung habe außerdem eine Firmenofferte für einen Anti-Graffiti Schutz erhalten, jedoch müsse bedacht werden, dass unter einem solchen Schutz ein Lebensraum für Mikroorganismen entstehen könne, was zu Verfärbungen und einer Ausmagerung des Putzes führen könne. Weiter hätte sich eine Initiative von Jugendlichen gemeldet, die eine Installation zum Materialkostenpreis angeboten habe.
Herr Domres sagt, dies sei genau das Ziel, welches die Bezirksversammlung beschlossen hätte, also eine Weiterführung des Kunstprojekts. Da das Denkmalschutzamt selbst diesem Konzept zugestimmt habe, könne er die Einwände bezüglich des Denkmalschutzes nicht nachvollziehen.
Herr Hosemann wirft ein, dass es kein Argument sei, dass die Bezirksversammlung irgendwann etwas beschlossen hätte.
Frau Bruns fände es interessant, wenn eine Gruppe Jugendlicher künstlerisch tätig würde, weil das vielleicht die Akzeptanz der wilden Sprüher erhöhen könne. Sie regt an, die Jugendlichen in den Ausschuss einzuladen, um ihre Ideen vorzustellen.
Herr Willing sagt, er werde Kontakt zu den Jugendlichen aufnehmen und sie bitten, etwas vorzubereiten, dass dem Ausschuss vorgelegt werden könne.
Der Antrag wird einstimmig vertagt.
Herr Schmidt erläutert, dass die vorhandenen Hochbordradwege z.T. versteckt hinter parkenden Autos verliefen, was für die Radfahrer*innen und Fußgänger*innen gefährlich sei. Die Radwege seien zwar nicht benutzungspflichtig, das Fahren auf der Straße jedoch sehr unattraktiv. Das könne durch die Pop-Up-Radwege verbessert werden und mehr Sicherheit für den Rad- und den Fußverkehr schaffen. Die bekannten Probleme an der Bushaltestelle Haynstraße könnten in diesem Zug auch gelöst werden.
Herr Haffke stimmt zu und verdeutlicht. wie stark belastet die Fußwege in diesem Bereich seien, v.a. da sich in der momentanen Situation oftmals Schlangen vor den Geschäften bildeten. Die Lösung in Form von Pop-Up-Radwegen sei die günstigste, schnellste und am wenigsten invasivste, um den Betrieb auf den Fußwegen und im Bereich der Bushaltestelle zu entzerren.
Herr Wersich sagt, dem 3. Punkt (Eppendorfer Landstraße-Haynstraße) würde die CDU-Fraktion zustimmen, den anderen Punkten nicht. Im Lehmweg würde die Einrichtung von Pop-Up-Lanes zu einem Wegfall von nicht-legalen Parkplätzen führen. Hier gäbe es Absprachen zwischen den Gewerbetreibenden. Er glaube, der Lehmweg sei breit genug, um dort auch Rad zu fahren und solche Pop-Up-Lanes fänden keine Akzeptanz bei den Anwohner*innen und Gewerbetreibenden. Bezüglich der Lehnartzstraße und des Eppendorfer Baums sehe er die Gefahr von Stausituationen. Es sei nicht hinnehmbar, wenn den Kraftfahrzeugen nur noch eine Fahrspur zur Verfügung stünde. Um Wohngebiete zu entlasten, brauche man diese auffangfähigen Durchgangsstraßen. Außerdem sei zu prüfen, inwiefern diese Pop-Up-Radwege zeitlich begrenzt seien.
Frau Bruns erklärt, das Problem könne nicht einfach durch Pop-Up-Lanes gelöst werden. Es müssten für diesen sehr wichtigen Verkehrsknotenpunkt noch andere Faktoren berücksichtigt werden. Sie plädiert dafür, das Problem der Prüfung der BVM zu überlassen und nicht mit Pop-Up-Radwegen zu lösen und das Geld dafür zu sparen, bis eine finale Gesamtlösung vorgelegt werde.
Herr Taheri weist auf den Boom der Fahrradindustrie und den Mehrbedarf des Radverkehrs hin. Die LINKE-Fraktion befürworte den Antrag in Gänze.
Herr Haffke erklärt, ein Grund für die Pop-Up-Radwege sei auch, mit den Gewerbetreibenden auszuprobieren, wie die Probleme sich lösen lassen könnten. Es sei nicht die Intention, Parkraum wegzunehmen, weshalb diese Wege auch überfahrbar blieben.
Herr Wersich sagt, er habe nichts gegen einen Verkehrsversuch. Im Lehmweg stünden jedoch sehr viel mehr Fahrzeuge als dort legale Plätze vorhanden seien. Diese ragten genau dort hinein, wo die Pop-Up-Lane geplant sei.
Herr Schmidt widerspricht Herrn Wersich bezüglich der Sicherheit für Radfahrer*innen auf dem Lehmweg vehement. An Frau Bruns gewandt erklärt er, dass es im Hinblick auf die Co2-Emmissionen im urbanen Bereich nur wenig Zeit gebe, eine Verkehrswende einzuläuten. Das könne nur erreicht werden, indem Rad- und Fußverkehr schnell deutlich attraktiver würden. Dazu müssten Räume umgestaltet werden und man könne es sich nicht leisten, auf eine finale Gesamtlösung zu warten. Grundsätzlich sollten diese einfachen Umgestaltungsmöglichkeiten genutzt werden.
Frau Bruns fragt, inwiefern der Antrag die Planung beeinflusse, welche momentan der BVM vorliege. Sie schlägt weiter vor, dass die Radfahrer*innen mit einem Straßenschild an der Bushaltestelle Haynstraße auf die Straße geleitet werden könnten.
Herr Domres antwortet, dass mit dem Antrag ein Verkehrsversuch initiiert werden solle, der zu hohen Erkenntnisgewinnen führen könne.
Herr Schmidt ergänzt, dass die Gründe für den Antrag politischer Natur seien und an Frau Bruns gewandt, dass es um die Entfernung des Hochbordradweges im Bereich der Bushaltestelle Haynstraße ginge.
Abstimmungsergebnis:
Der Punkt 1.3 wird einstimmig beschlossen.
Die restlichen Punkte werden mehrheitlich beschlossen:
Für-Stimmen |
: GRÜNE, SPD, LINKE |
Gegenstimmen |
: CDU |
Stimmenthaltungen |
: FDP |
Frau Heimfeld führt aus, dass die Alsterkanäle, auch durch neue Freizeitangebote, mehr und mehr frequentiert würden. Dies führe dazu, dass immer mehr Menschen, denen keine Toilette zur Verfügung stünde, in die Büsche oder angrenzende Gärten urinierten, weshalb mit dem Antrag das Aufstellen von Toilettenhäuschen gefordert werde.
Herr Kroll fragt, warum dieser Antrag nur im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude gestellt werde. Da die Kanäle auch in anderen Regionalbereichen verliefen, wäre der Antrag seiner Meinung nach in einem anderen Ausschuss besser aufgehoben. Er gibt zu bedenken, dass es wenig öffentliche Flächen gebe, die sich für ein solches Vorhaben eigneten.
Frau Dietz hält den Antrag grundsätzlich für verständlich und unterstützenswert, er sei jedoch ungenau hinsichtlich der Zielgruppen und möglichen Orte. Sie wünscht sich ein konkreteres Konzept.
Herr Haffke versteht das Anliegen, jedoch seien die früheren Toiletten nicht ohne Grund weg. Er befürchte, dass man sich wegen einer Finanzierung an die Landesebene wenden müsste und vermute, dass es eher ein Thema für den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität sei. Grundsätzlich findet er die Idee jedoch gut, da davon ausgegangen werden könne, dass die Alsterkanäle weiterhin hoch frequentiert würden und sich dann auch die Infrastruktur anpassen müsse.
Herr Taheri bedankt sich für den Zuspruch und bietet an, den Antrag zu überarbeiten.
Der Antrag wird zurückgezogen.
Herr Kroll erläutert, der Antrag gehe auf mehrere Anwohner*innen zurück, die gemeldet hätten, dass es in der Agnesstraße zu hohen Tempoüberschreitungen komme. Die Idee sei, mit den Displays in der Agnesstraße zu starten und die Standorte in bestimmten Intervallen zu wechseln.
Frau Fromm kann sich nicht vorstellen, wie es auf diesem kurzen Stück Straße zu Geschwindigkeiten von 60 oder 70 km/h kommen könne. Sie plädiert für Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei.
Herr Haffke hält es für richtig, die Geschwindigkeiten von der Polizei messen zu lassen, denn er wisse aus Gesprächen mit Bürger*innen, dass die gefühlten Geschwindigkeitsübertretungen oftmals höher seien als die realen. Er tendiere grundsätzlich zu einer Vertagung des Antrags.
Herr Blücher sagt, dass die Agnesstraße nicht unbekannt sei und es dort eine regelmäßige Beschwerdelage bezüglich Geschwindigkeitsübertretungen gäbe, auf die die Polizei auch mit Messungen reagiere. In den letzten drei Jahren sei in der Agnesstraße eine Durchschnittsgeschwindigkeit von ca 45 km/h gemessen worden. Obwohl erst im Februar verdeckte Messungen stattgefunden hätten, schlägt er vor, eine weitere Messung durchzuführen, um damit ggf. an den Landesbetrieb Verkehr herantreten und einen Blitzer an dieser Stelle aufstellen zu können.
Herr Kroll merkt an, dass 45 km/h als Durchschnitt sehr hoch seien und befürwortet Herrn Blüchers Vorschlag.
Herr Wersich zeigt sich auch besorgt über die Durchschnittsgeschwindigkeit und fragt, ob Ähnliches auch in anderen Tempo-30-Zonen beobachtet werde.
Herr Blücher kann das nicht pauschal sagen. Es hänge auch immer von der Zusammensetzung des Verkehrs ab. Aber 45 km/h seien schon bedenklich.
Herr Kroll möchte gern die Messungen abwarten und den Antrag überarbeiten.
Der Antrag wird zurückgezogen.
Herr Schmidt drückt seine Freude über die Fußverkehrsstrategie aus und fragt, ob diese Drucksache eine Ankündigung sei und das Bezirksamt dazu bald eine Planung vorlegen werde. Zur Gehwegverbreiterung in der nördlichen Heider Straße fragt er, ob der nicht befestigte Teil des Gehwegs in den befestigten Gehweg integriert werden solle und warum das auf der westlichen Seite nicht geplant sei. Im südlichen Teil solle die Parkordnung erst nach Abschluss der Baumaßnahmen geändert werden, dabei seien seines Wissens gar keine Baumaßnahmen erforderlich.
Herr Haffke schließt sich dem Wunsch nach Plänen an, um mehr Grundlage zur Diskussion zu haben.
Herr Willing antwortet, dass die Planung nochmal detailliert vorgestellt werden solle. Im nördlichen Teil der Heider Straße sei das Parken beidseitig in der Tempo-30-Zone gestattet, was in diesem Abschnitt nicht verändert werde. Auf der östlichen Seite gebe es einen 1,5m breiten Gehweg, der mit Rasen überwachsen sei und durch eine Entfernung des Rasens wieder voll hergestellt werden solle. Auf der westlichen Seite gebe es eine bauliche Gehwegbreite von 1,5m, welche durch eine zusätzliche Gehwegplatte auf diesem Grandstreifen auf 2m erweitert werden solle. Im südlichen Abschnitt der Heider Straße sei aufgrund einer Fahrbahnbreite von ungefähr 6m kein beidseitiges Randparken möglich. Hier werde auf der östlichen Straßenseite eine Halteverbotsstrecke angeordnet.
Frau Fromm regt an, Längsparkbegrenzer auf den Bordsteinkanten anzubringen, um das Parkverbot zu verdeutlichen.
Herr Domres gibt zu bedenken, dass die Straße im südlichen Teil breiter werde und somit zu schnellerem Fahren einlade. Er fragt, wer die Planung gemacht habe, aus welchem Etat sie bezahlt werden solle und wie hoch die Kosten seien.
Frau Bruns fragt, wie viel offizieller und ggf. inoffizieller Parkraum wegfalle und welche - auch kostenpflichtigen - Alternativen angeboten würden.
Herr Willing hofft, dass die Planungen spätestens im Mai vorgestellt werden können.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Willing erklärt, dass der Bauherr des Bunkers im Kuhnsweg den Baum ohne Zustimmung der Verwaltung bereits einer Fällung entsprechend gekennzeichnet hätte. Die Verwaltung wolle diesen Baum jedoch erhalten und fordere nun eine konkrete Abrissplanung unter der Prämisse, dass dieser Baum erhalten werde.
Herr Haffke ergänzt, dass er von einer aufmerksamen Bürgerin über das Vorgehen des Bauherren informiert worden sei und daraufhin die Verwaltung eingeschaltet habe. In diesem Zusammenhang sei auch interessant zu erfahren, was es mit der Versetzung des Fahrradhäuschens auf sich habe. Er ruft dazu auf, aufmerksam zu bleiben und zu beobachten, was im Kuhnsweg passiere, da der Bauherr sich bisher nicht an Absprachen gehalten habe. Er schlägt vor, interfraktionell zu beschließen, den Baum durch einen Baumschutzbügel zu schützen.
Herr Kroll fragt, wie die Erhaltung des Baumes sichergestellt werde.
Herr Willing antwortet, dass man ein Auge darauf habe und der Baum nicht zur Fällung freigegeben werde.
Die INI UNSER MÜHLENKAMP fragt, um welchen der beiden Bäume es sich handele und wann eine Ersatzpflanzung für einen bereits gefällten Baum in diesem Bereich vorgesehen sei.
Herr Willing sagt zu, dies zu Protokoll zu geben.
Protokollnotiz: Es handelt sich um die rechte Kastanie. Die Nachpflanzung für den bereits gefällten Baum war für den April geplant und erfolgt, wie vorgesehen, noch in diesem Monat.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Haffke plädiert dafür, diese temporäre Maßnahme in eine dauerhafte umzuwandeln.
Herr Schmidt ergänzt, dass dieser Bereich noch als Veloroute umgebaut werden solle, weshalb er optimistisch sei, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen dauerhaft blieben.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Wersich erkundigt sich nach dem Sachstand zum Schottergarten in der Heilwigstraße.
Herr Dr. Franz sagt, es handele sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren.
Herr Wersich erkundigt sich auf Anfrage eines Bürgers nach Hundekotbehältern im Kellinghusenpark und nach der Zuständigkeit für das Aufstellen solcher.
Herr Willing erklärt, dass sich insbesondere die Stadtreinigung intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass sich das Aufstellen solcher Behälter nicht lohne, da der Anteil von Hundekot in den normalen Abfallbehältern so gering sei, dass dieser einfach mit entsorgt werden könne.
Er teilt mit, dass der Mühlenkampkanal gesperrt, die verkehrsgefährdenden Bäume zeitnah gefällt würden und der Kanal dann wieder freigegeben werde.
Herr Schmidt berichtet, dass der Winterlindenweg im Pergolenviertel derzeit hergestellt werde, wodurch die Einfahrt aus der Hebebrandstraße gesperrt sei. Dies führe dazu, dass es zu regem LKW-Verkehr in der Alternativeinfahrt komme, für den auch ein Wendehammer eingerichtet worden sei. Dieser sei jedoch trotz Halteverbot immer zugeparkt, weshalb die LKWs auf den Grünanlagen wendeten und diese zerstörten. Er fragt, ob gegen das Parken im Wendehammer vorgegangen werden könne.
Herr Blücher erklärt, dass das Pergolenviertel trotz der Beschilderung verkehrsrechtlich noch nicht gewidmet sei, weshalb die Polizei dort noch keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen durchführen könne.
Herr Schmidt bittet, dass trotzdem nach Wegen gesucht werde, den Wendehammer freizuhalten.
Frau Fromm fragt, wie viele Bäume am Mühlenkampkanal gefällt werden sollen.
Herr Willing antwortet, dass es sich, wie in der letzten Sitzung bereits erläutert, um 16 Bäume handele. Alle anderen Bäume sollen noch einmal bewertet werden und nur solche, deren Fällung zwingend notwendig sei, um die Garage zu sanieren, würden eine Freigabe erhalten.
Frau Heimfeld sagt, sie verstehe nach Sichtung des Gutachtens nicht, wie man auf 16 Bäume komme und fragt, ob nicht alle noch einmal geprüft würden.
Herr Willing erklärt erneut, dass die aktuell zur Fällung vorgesehen 16 Bäume aus verkehrsgefährdenden Gründen bereits freigegeben seien. Alle anderen beantragten Bäume seien durch den Gutachter bewertet worden. Es sei nun an der Verwaltung, das Gutachten mit dem Bauantrag für die Sanierung der Tiefgarage abzugleichen. Diese Anträge seien jedoch noch nicht vollständig. Bisher sei noch offen, ob und wie viele Bäume erhalten bleiben könnten. Der Gutachter sei ein öffentlich bestellter Sachverständiger, der unabhängig handele. Es sei das übliche Verfahren, dass ein solcher Gutachter vom Antragsteller beauftragt werde. Das Gutachten sei transparent und der Hauptausschuss habe beschlossen, dass Herr Taheri Akteneinsicht nehmen dürfe.
Im Rahmen der Bauleitung für den Straßenbau im Pergolenviertel werde das Bezirksamt versuchen mit den Baufirmen zu sprechen und Einfluss auf das Verkehrsgeschehen zu nehmen.
Herr Haffke erinnert noch einmal an den Wunsch, den Baum im Kuhnsweg mit einem Bügel zu schützen.
Der Ausschuss gibt die einstimmige Empfehlung ab, einen Baumschutzbügel an diesem Baum anzubringen.
Die Vorsitzende bedankt sich bei allen Teilnehmenden und schließt die Sitzung.