Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
Letzte Beratung: 29.03.2021 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.2
Das PK23 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Eppendorfer Weg zwischen Hoheluftchaussee und Neumünstersche Straße für beide Fahrtrichtungen folgendes an:
Durchzuführende Maßnahmen:
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Die Strecke ist mit VZ 274-30 und VZ 1040-35 auszuschildern und VZ 274-50 aufzuheben.
Begründung:
Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm gern. § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 StVO wurde auf Antrag von Anwohnern in diesem Bereich in einem behördenübergreifenden Verfahren festgestellt, dass zur Nachtzeit die Anwohner von unzumutbarem Straßenverkehrslärm betroffen sind. Die Reduzierung der Geschwindigkeit ist geeignet die Lärmbelastung zu reduzieren. Nach Abwägung der Belange des Straßenverkehrs und den Belangen der Wohnbevölkerung in diesem Bereich werden verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm gem.§ 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 StVO in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet. Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren ist die weitere Erforderlichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen.
Die Prüfung der Erforderlichkeit wurde seitens der VD 51 sichergestellt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anlage 1: VZ Erklärungen
Anlage 2: Karte
Anlage·1:
Beginn bzw. Wiederholung des Tempo 30-Bereichs
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VZ 274-30
VZ 1040-35
Ende des Tempo 30-Bereichs
VZ 274-50
Anlage 2:
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.