21-2153

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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29.03.2021
Sachverhalt

 

Das PK23 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Eppendorfer Weg zwischen Hoheluftchaussee und Neumünstersche Straße für beide Fahrtrichtungen folgendes an:

 

Durchzuführende Maßnahmen:

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Die Strecke ist mit VZ 274-30 und VZ 1040-35 auszuschildern und VZ 274-50 aufzuheben.

 

Begründung:

Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm gern. § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 StVO wurde auf Antrag von Anwohnern in diesem Bereich in einem behördenübergreifenden Verfahren festgestellt, dass zur Nachtzeit die Anwohner von unzumutbarem Straßenverkehrslärm betroffen sind. Die Reduzierung der Geschwindigkeit ist geeignet die Lärmbelastung zu reduzieren. Nach Abwägung der Belange des Straßenverkehrs und den Belangen der Wohnbevölkerung in diesem Bereich werden verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm gem.§ 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 StVO in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet. Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren ist die weitere Erforderlichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen.

 

Die Prüfung der Erforderlichkeit wurde seitens der VD 51 sichergestellt.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

Anlage 1: VZ Erklärungen

Anlage 2: Karte

 

Anlage·1:

 

Beginn bzw. Wiederholung des Tempo 30-Bereichs

 

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VZ 274-30    

 

 

 

 

 

 

 

 

 VZ 1040-35

 

 

 

 

 

Ende des Tempo 30-Bereichs

 

 VZ 274-50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2: