21-2091

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf- Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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29.03.2021
Sachverhalt

Heider Straße (zw. Abendrothsweg und Eppendorfer Weg)

Das Polizeikommissariat 23 ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde unter Anwendung des § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung für die Straße Heider Straße (zw. Abendrothsweg und Eppendorfer Weg) die Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.

 

Durchzuführende Maßnahmen:

 

  • Entfernen alle VZ 315-xx StVO im betreffenden Straßenabschnitt
  • Entfernen aller straßenverkehrsbehördlich angeordneter Absperrelemente
  • Aufstellen von vier VZ 283 -10/20/30 StVO.

 

Begründung:

 

Bei dem betreffenden Straßenabschnitt ist ca. 135m lang. Es handelt es sich um eine

geschwindigkeitsreduzierte Wohnstraße, die als Einbahnstraße in Richtung Eppendorfer Weg führt. Im Zuge der „Fußgängerstrategie Hoheluft-Ost“ plant das Bezirksamt Hamburg-Nord, die

Befestigung der Gehwege zu verbreitern. Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt die Maßnahme und ordnet mit dieser Anordnung den ruhenden Verkehr neu. Durch das Entfernen der VZ 315 StVO wird das z. Z. erlaubte halbachsige Gehwegparken verboten. In der Folge steht dem ruhenden Verkehr dann nur noch die Fahrbahnränder zum Parken zur Verfügung, was jedoch aufgrund der schmalen Fahrbahn zum Engstellen führen würde. Daher wird durch Aufstellen der VZ 283 StVO auf der Seite mit geraden Hausnummer ein Haltverbot angeordnet. Mit dieser Maßnahme wird das erlaubte Parken auf die Seite mit ungeraden Hausnummer begrenzt, bedeutet aber durch den Wegfall möglicher Schwenkbereiche ein Maximum an verbleibenden Stellplätzen.

 

Diese Anordnung unterstützt die „Fußgängerstrategie Hoheluft-Ost“. Die Umsetzung und

Wirksamkeit ist abhängig von der Fertigstellung der im Auftrage des Bezirks geplanten

Arbeiten an den Gehwegen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

Verkehrszeichenplan Heider Straße