21-2069

Curschmannstraße: Abbieger aus der Breitenfelder Straße zähmen! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.03.2021
23.02.2021
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 18.01.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich, bei Gegenstimmen von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, eine Verengung des Einmündungsbereiches der Curschmannstraße in die Breitenfelder Straße aus Richtung Süden durch eine Änderung der Fahrbahnmarkierung anzuordnen.

Begründung:

Seit November 2017 gibt es eine Fußverkehrsstrategie für den Stadtteil Hoheluft-Ost. Sie war auf Antrag von Rot-Grün entwickelt worden, um Problemstellungen für den Fußverkehr im Viertel und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Dazu waren die Wegebeziehungen analysiert worden, der Zustand der Gehwege dokumentiert und es wurden beispielhaft Maßnahmen beschrieben, die die Bedingungen für den Fußverkehr deutlich verbessern sollten. [1]

Mit einem Antrag forderten GRÜNE und SPD-Fraktion für einige leicht umzusetzende oder besonders wirksame  Maßnahmen  eine Kostenschätzung ein. Mit Drs. 20-5754 [2] hat das Bezirksamt den Kostenrahmen für eine im Gutachten vorgeschlagene Umgestaltung der Einmündung Curschmannstraße  mit ca. 285 T€ geschätzt.

Vor dem Hintergrund der Haushalts- und Personalsituation im Bezirk wurde im Rahmen einer Ortsbegehung überlegt, ob nicht durch einfachere Mittel das hier gewünschte Ziel „bessere Sichtbarmachung des Beginns einer 30-er Zone“ und damit einer Erhöhung der Sicherheit der Menschen, die dort zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, erreicht werden kann.

Die Einmündung der Curschmannstraße in die Breitenfelder Straße ist mit 3 Fahrspuren versehen. Autos, die in die Curschmannstraße einbiegen, sehen eine sehr breite Fahrbahn vor sich, die für die südlich angrenzende Tempo-30-Zone überdimensioniert ist und dazu einlädt, weiterhin Tempo 50 zu fahren. Verengt man diesen Bereich auf 2 Fahrspuren, werden Autofahrende bereits optisch zu einer langsameren Fahrweise motiviert.

Eine solche Reduzierung um eine Fahrspur kann durch Gelbmarkierung (§39 StVO) oder durch das Aufstellen von Betonringen etc. temporär bis zu einer endgültigen Umgestaltung der Einmündung erfolgen. Alternativ könnte auch das bisherige Parken im Einmündungsbereich durch Ummarkierung auf die Fahrbahn verlegt und der freigewordene Raum den Zu-Fuß-Gehenden zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Ein benachteiligen, „zähmen“, einzelner Verkehrsarten wird seitens der Verkehrsdirektion 52 (VD 52) abgelehnt. Die VD 52 setzt sich für eine Gleichberechtigung aller Verkehrsarten und deren Sicherheit ein.

 

Für eine Verengung der Einmündung Breitenfelder Straße / Curschmannstraße Süd besteht aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Erforderlichkeit, da weder eine Unfalllage, noch eine Be-schwerdelage über Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern den zuständigen Dienststellen bekannt ist.

 

Gegen eine Abänderung des Knotenarmes im Zuge der Fußverkehrsstrategie bestehen bei kor-rekter Ausführung seitens der VD 52 grundsätzlich keine Einwände.

 

Aufgrund der Lage des einzuengenden Bereiches an einem signalisierten Knoten ist bei der De-tailplanung unbedingt der LSBG einzubeziehen. Dieser hält die beschlossenen Änderungen in einem Lageplan fest, welcher vor dessen Umsetzung von der VD 52 anzuordnen ist. 

 

Eine alternative Verlegung der Parkflächen, so dass in das Viertel fahrende Fahrzeuge über den bisherigen Linksabbieger fahren, muss seitens des LSBG geprüft werden, da hierdurch eventuell eine Ummarkierung der Knotenmitte erforderlich werden könnte.

 

Unabhängig von sämtlichen Maßnahmen ist vom LSBG zu prüfen, ob eine Reduzierung der Verkehrsflächen Änderungen an der Lichtzeichenanlage erforderlich machen.

 

Der Reduzierung um eine Fahrspur mittels Gelbmarkierung stimmt die VD 52 nicht zu, da Gelb-markierungen nur temporär eingesetzt werden dürfen. Angesichts mangelnder Inaussichtstellung ob und wenn ja, wann die Einmündung baulich umgestaltet wird, ist diese nicht anordnungsfähig.

 

Dem Aufstellen von Betonringen im Einmündungsbereich stimmt die VD 52 nicht zu. Diese stel-len im Fließverkehr keine zulässigen baulichen Elemente dar und können Verkehrsteilnehmer

gefährden. Darüber hinaus können sie ein Hindernis für Rettungsfahrzeuge oder größere Fahr-zeuge, welche berechtigt in das Quartier fahren, darstellen.

 

[1] https://www.hamburg.de/contentblob/9870880/0067b58a441ae1507e052e2e5db9d6af/data/bericht-hoheluft-ost.pdf

[2] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1007171

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

Anhänge

 

Keine