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Umfassende Verkehrsberuhigung für das Kellinghusen-Quartier! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 29.03.2021 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 8.2

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 18.01.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich unter Gegenstimmen von der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Das Vorsitzende Mitglied setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass diese eine umfassende Verkehrsberuhigung im Kellinghusen-Quartier etablieren möge. Dazu zählen mindestens

  1. Die Umgestaltung der Geffckenstraße zur Zone 30 inkl. baulicher Maßnahmen.
  2. Die Umgestaltung der Heilwigstraße zwischen Heilwigbrücke und Kellinghusenstraße zur Zone 30 inkl. baulicher Maßnahmen.
  3. Die Ausweisung und entprechende Umgestaltung der Goernestraße zwischen Kellinghusenstraße und Goernebrücke als Fahrradstraße im Rahmen des Ausbaus zur Veloroute 13. Die Goernestraße soll dabei Vorfahrt gegenüber Gaedechensweg und Heilwigstraße bekommen

 

Begründung:

Das Kellinghusen-Quartier in Eppendorf wird von der Alster, dem Isebekkanal, dem gemeinsamen Bahndamm von U1 und U3, der Kellinghusenstraße sowie der Hudtwalckerstraße umgrenzt (vgl. Karte). Mit Loogestraße, Geffckenstraße sowie Heilwigstraße gibt es in diesem relativ kleinen Gebiet gleich drei parallele Vorfahrtsstraßen, die jeweils Tempo 50 erlauben. Dies scheint noch eine Gestaltung aus der Zeit der „autogerechten Stadt“ zu sein.  Heute wünschen sich sowohl die Anwohner*innen als auch der Fuß- und der Fahrrad-Durchgangsverkehr eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Quartier.

Der Ausbau im Veloroutenstandard der inmitten des Quartiers gelegenen Goernestraße (Veloroute 13) steht noch aus. Derzeit müssen Radler*innen am Gaedechensweg ggf. wegen Verkehrs von rechts anhalten, an der Querung der Heilwigstraße zwingt sogar ein Stoppschild zum erneuten Halt. Das spricht für eine Beruhigung des Verkehrsflusses und eine Veränderung der Vorfahrtsregeln.

Anwohner*innen beklagen zum einen den Lärm des schnellen Kfz-Durchgangsverkehrs, zum anderen die eingeschränkten Möglichkeiten, sicher auf die andere Straßenseite zu kommen, wenn zur Hauptverkehrszeit der Strom schneller Autos auf den Vorfahrtsstraßen mal wieder nicht abreißt.

Eine Lösung könnte eine umfassende Verkehrsberuhigung für das gesamte Quartier als Teil des Veloroutenausbaus sein. Geffckenstraße und Heilwigstraße sind zu sehr  Durchgangsstraßen. Der dort stetig wachsende Radverkehr braucht einen guten Verkehrsfluss auch über die Kreuzungen. Dazu wäre besonders eine Zone 30 geeignet, weil hier bauliche Maßnahmen ergriffen werden können, um die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen (z.B. Einbau von „Nasen“, Ummarkieren von Parkständen). Zudem könnten auch Querungstellen für Fußgänger*innen mittels Fahrbahneinengung eingerichtet werden.

Für den Radverkehr bietet es sich an, die Goernestraße, die heute schon Zone 30 ist, zur vorfahrtsberechtigten Fahrradstraße umzugestalten. Dies würde weniger Stopps für Radler*innen bedeuten und zudem das Ziel unterstützen, den Durchgangsverkehr aus Heilwigstraße und Geffckenstraße heraus zu halten.

Um von Synergien profitieren zu können wäre es sinnvoll, die gesamte Maßnahme an den Ausbau der Veloroute 13 des LSBG zu koppeln.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Eine Prüfung einer Tempo 30 Zone kam seitens des PK 23 bisher nicht in Betracht, da die Vo-raussetzungen für eine solche Anordnung in der Geffckenstraße bisher nicht vorlagen. Dies wurde bereits am 03.03.2011 im Zuge der Prüfung zur Erweiterung der Tempo 30-Zonen zusammen mit der VD 51 festgestellt. Die Geffckenstraße wird als Durchgangsstraße zwischen Mittelweg/ Frauenthal/ Heilwigstraße und in der Verlängerung in Richtung Loogeplatz/ Kellinghusenstraße genutzt. Sie dient ebenfalls zum Erreichen der rechts und linksseitig befindlichen Wohnquartiere.  Es ist zu erwarten, dass nach Beendigung des Corona-Lockdowns der Durchgangsverkehr in Richtung Kellinghusenstraße von nicht geringer Bedeutung sein wird. Eine VSG-Auswertung in Höhe der Geffckenstraße/ Arnold-Heise-Straße im Zeitraum vom 19.02.21 bis 26.02.21 ergab eine Anzahl von täglich ca. 3300 bis 3700 Fahrzeugen pro Tag für beide Fahrtrichtungen, was z.Z. nicht gegen die Einrichtung einer Zone 30 sprechen würde. Ein erhöhter Querungsbedarf oder eine hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte liegt in der Geffckenstraße nicht vor. Aus hiesiger Sicht wird wegen der wichtigen Verbindungsfunktion und des zu erwartenden Durch-gangsverkehrs eine Anordnung einer Tempo 30 Zone kritisch gesehen. Hinzukommt, dass die 30 km/h Bereiche rund um die Geffckenstraße mit der angedachten Tempo 30 Zone in der Heilwig-straße schon recht groß gefasst sind. Die Verkehrsmenge lässt sich in so groß gefassten Gebie-ten nicht mehr reduzieren, so dass auch hier zu befürchten ist, dass die zulässige Grenze der Fahrzeugmenge für die Empfehlung von 30 km/h Zonen überschritten wird.

Bei einer Anordnung einer Tempo 30 Zone in der Geffckenstraße muss bedacht werden, dass die bisherigen Verkehrsmengen frühzeitig ab der Kreuzung Heilwigstraße/ St. Benedictstraße in Richtung Klosterstern gelenkt werden müssten. Dies könnte durch eine Veränderung der Vor-fahrt in diesem Bereich erreicht werden.

 

Zu 2.:

Hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo 30-Zone bestehen seitens des PK 23 weiterhin keine Einwände.

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) PK 23 verweist jedoch auf die Fachanweisung und die darin geforderte bauliche Herstellung der Straße. In der VwV-StVO zu § 45, zu Absatz 1 bis 1d Ziffer X wird angeführt, dass besonders die städtebauliche Einheit bei der Planung neuer 30 km/h Zonen berücksichtigt werden sollte, um die Akzeptanz bei den Fahrzeugführern zu erhöhen. Darüber hinaus ist nach der VwV-StVO zu beachten, dass die "Straßen innerhalb der Zone gleichartige Merkmale aufweisen, die vom Gesamteindruck her eine niedrige Geschwindigkeit nahe legen". Es ist zu befürchten, dass es allein durch die fehlende Einheit von Bau und Betrieb vermehrt zur Missachtung der zulässigen Geschwindigkeit kommen wird. Dieser Verweis und die Einschätzung gilt sowohl für die Heilwigstraße, als auch für die Geffckenstraße.

 

Zu 3.:

Auch hier bestehen keine Bedenken seitens der StVB PK 23, wenn die Merkmale einer Fahr-radstraße (ReStra, ERA, RASt) vorliegen, insbesondere müssen Radfahrer die vorherrschende Verkehrsart in diesem Teilbereich der Goernestraße sein. Ist dies nicht der Fall, muss zumindest zu erwarten sein, dass der Radverkehr nach Einrichtung der Fahrradstraße die dominante Verkehrsart sein wird.

Die Radverkehrsführung aus der Goernestraße nach links in Richtung Loogestraße müsste ebenfalls betrachtet werden. Diese ist momentan noch nicht geregelt.

Die Fahrradstraße soll den Radverkehr bündeln und den Radfahrern auch hohe Geschwindigkeiten ermöglichen. Daher sollte die Goernestraße gegenüber den Einmündungen zum

Gaedechensweg und zur Heilwigstraße bevorrechtigt werden. Dies erfolgt dann bei der baulichen Herstellung zur Fahrradstraße.

Wird festgestellt, dass die Merkmale einer Fahrradstraße nicht vorliegen, gilt in der Goernestra-ße, als Tempo 30 Zone, an Einmündungsbereichen grundsätzlich die Regel rechts vor links.

 

Die Verkehrsdirektion 51 schließt sich den Ausführungen vollumfänglich an.

Die zusätzliche Überprüfung der Verkehrsunfalllage und der Ergebnisse der in den letzten Jah-ren durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ergeben keinerlei Hinweise auf mögliche

Sicherheitsdefizite.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

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