Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude vom 26.04.2021

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Vorsitzende schlägt vor, die Punkte 5.2 und 5.5 zusammen zu behandeln.

 

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form angenommen.

 

Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

 

 

 

Ö 2

Genehmigung der Niederschrift

Frau Dr. Dietz stellt eine Rückfrage zur Protokollnotiz zum Beteiligungsverfahren Eppendorfer Landstraße bezüglich der Kostenabrechnung.

Herr Willing präzisiert mündlich das Abrechnungsverfahren und werde es zu Protokoll geben:

Protokollnotiz: Für die Abschlussveranstaltung wurde beauftragt (Nettopreise):

- Vorbereitung der Veranstaltung (Anteilig Position 2 des Vertrages) 4.160,-

- Durchführung der Veranstaltung (Position 5 des Vertrages) 1.140,-

- Nachbereitung der Veranstaltung (Pos 6 des Vertrages) : 1.150,-

- zusammen: (netto) 6.450,-

Die Vorbereitung der Abschlussveranstaltung (Anteilig Pos.2) wurde erbracht und abgerechnet.Für den Abschlussbericht wurden die Anteile Pos 5+6), also 1.140,- + 1.150 = 2.290,- (netto) abgerechnet.

Damit sind die Leistungen des Vertrages abgerechnet.

 

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

 

Ö 3

Öffentliche Bürgerfragestunde Bürger*innen können Fragen per E-Mail mit dem Betreff "Bürgerfrage RegA EWi" an bezirksversammlung@hamburg-nord.hamburg.de senden. Zulässig sind eine möglichst kurz gefasste Sachverhaltsdarstellung und eine Frage sowie ggf. eine Nachfrage. Die Frage wird im Rahmen der Bürger*innenfragestunde verlesen. Auch können Fragen direkt in der Sitzung gestellt werden. Die Fraktionen haben dann die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Es liegen keine Fragen von Bürger*innen vor.

Ö 4

Bürger, Gäste- und Referentenbeteiligung

Ö 4.1

Vorstellung Studienprojekt: Pkw-Freiheit in Hoheluft-Ost

Pkw-Freiheit im Stadtteil Hoheluft-Ost in Hamburg

Hintergründe, Faktoren und Zusammenhänge

Studienprojekt innerhalb des Masterstudiengangs "Logistik, Infrastruktur und Mobilität" (M.Sc.) an der Technischen Universität Hamburg

 

Die Studierenden erläutern zunächst die Ausgangssituation. Das Studienprojekt sei im Rahmen des Moduls „Integrierte Verkehrsplanung“, welches den Themenfokus dieses Jahr auf „Autobesitz und Autofreiheit in der wachsenden Stadt Hamburg“ legte, entstanden. 

 

Die Forschungsfrage, an der man sich orientiert habe, lautete: Wie wirken Push- und Pull-Faktoren der Pkw-Freiheit im Hamburger Stadtteil Hoheluft-Ost auf die Bewohner*innen?

Push-Faktoren seien dabei Einschränkungen, die weg vom Pkw-Besitz lenkten, z.B. Parkgebühren, Pull-Faktoren seien positive Anreize, welche die Pkw-Freiheit attraktiv machten, wie z.B. Qualität der Rad- und Fußwege.  

 

Das Projekt basiere auf einer Online-Haushaltsbefragung, zu der alle Haushalte im Stadtteil per Postkarte zur Teilnahme aufgerufen worden seien. An der Umfrage hätten sich 496 Bewohner*innen beteiligt, von denen 65 Prozent Pkw-besitzend und 35 Prozent Pkw-frei seien. Die soziodemographischen Daten der Befragten entsprachen näherungsweise denen des gesamten Stadtteils. Es müsse berücksichtigt werden, dass das Durchschnittseinkommen in Hoheluft-Ost deutlich höher liege als in ganz Hamburg und rund 75 Prozent der Befragten einen Hochschul- oder Universitätsabschluss als höchsten Bildungsabschluss angegeben hätten.

 

Als Hauptgründe für den Pkw-Besitz hätten die Befragten „Erreichbarkeit der Alltagsziele“, „Flexibilität und Unabhängigkeit“ und „Der Transport von Menschen/Dingen“ genannt. 50 Prozent der Pkw-Besitzenden hätten zudem - bereits in Hoheluft-Ost wohnend - einen neuen Pkw angeschafft. Als Hauptgründe für den Nicht-Besitz seien vorrangig „die Qualität alternativer Verkehrsmittel“, „die Erreichbarkeit der Alltagsziele ohne eigenen Pkw“ und „die Parkplatz- und Verkehrssituation“ genannt worden. Auch Umweltschutz und persönliche Überzeugungen spielten hierbei eine Rolle.

 

Im zweiten Block der Umfrage fragten die Studierenden die Wahrnehmung von Einflussfaktoren (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, Autoverkehr), unterteilt in Pkw-besitzende und Pkw-freie Teilnehmende, ab. Der ÖPNV werde hinsichtlich Qualität und der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln von beiden Gruppen als gut wahrgenommen, die Preise jedoch als zu hoch. Den Rad- und Fußverkehr in Bezug auf Qualität der Infrastruktur, verfügbaren Platz und Anzahl der Abstellmöglichkeiten nähmen beide Gruppen als schlecht wahr. Beim Autoverkehr zeigten sich hingegen deutliche Unterschiede in der Wahrnehmung der unterschiedlichen Gruppen. Pkw-Besitzende empfänden die verfügbare Fläche und die Höhe der Parkgebühren als angemessen, die Anzahl der Parkplätze jedoch nicht. Pkw-Freie sähen die Punkte gegensätzlich.

 

Effekt einer Veränderung der Einflussfaktoren auf die zukünftigen Entscheidungen:

Für die Interpretation müsse berücksichtigt werden, dass die Fragestellungen für die befragten Gruppen unterschiedlich zu bewerten seien, dass für Pkw-Besitzende nach einer sehr großen Veränderung gefragt wurde, für nicht Pkw-Besitzende hingegen nach einer Bestärkung des Ist-Zustandes. 40 Prozent der Pkw-Besitzenden gäben an, in ihrem Pkw-Besitz, auch bei einer Verbesserung von Faktoren, nicht beeinflussbar zu sein.

 

Fazit einer Wirkungsabschätzung der Faktoren in Richtung Pkw-Freiheit:

- Pull-Maßnahmen zeigten hohe Wirkung bei beeinflussbaren Personen

- Ein großer Teil sei „nicht beeinflussbar“, dadurch sei eine Wirkung nur durch Push-Maßnahmen erzielbar

- ÖPNV nähmen alle bereits als überwiegend positiv wahr

- Qualitativ hochwertige Rad- und Fußwege-Infrastruktur sei besonders wichtig für die Pkw-Freiheit

 

Die vollständige Forschungsarbeit sowie ein Factsheet sind auf folgender Webseite abrufbar:  www2.tuhh.de/mobillab-hh/ergebnisse-der-umfrage-zu-autobesitz-in-hoheluft-ost/

 

 

Diskussion:

 

Frau Fromm fragt, wie die Studierenden zum Begriff „Pkw-Freiheit“ gekommen seien.

 

Herr Huber erklärt, der Begriff „Pkw-Freiheit“ sei durch das Studienmodul vorgegeben und stelle den Gegensatz zu Pkw-Besitz dar.

 

Herr Kroll sagt, das Thema Carsharing sei etwas zu kurz gekommen und ist der Meinung, dass sich die Nicht-Beeinflussbaren auch nicht durch Push-Maßnahmen von ihrem Auto trennten.

 

Herr Haffke findet den Begriff Pkw-Freiheit gut, denn „Freiheit vom Auto“ sei eine gewisse Form von Freiheit. Ihm fehle die Psychologie hinter der Studie, z.B. eine Aufarbeitung der Frage „warum am Auto festgehalten werde“, da man mit reinen Push-Faktoren wie der Verknappung von Parkplätzen nicht zum Ziele käme.

 

Frau Kring erläutert, dies sei nicht Teil der Forschungsarbeit gewesen und unter der gewählten Fragestellung innerhalb des gegeben Moduls auch nicht zu beantworten. Aufgrund des Umfangs müsste dieses Thema getrennt behandelt werden.

 

Ein*e Bürger*in möchte von den Studierenden wissen, wie ein Ausgleich zwischen denen, die ihren Pkw behalten möchten, und den Faktoren stattfinden könne, also welche Angebote, wie z.B. Parken für Anwohnende, gemacht werden könnten. An den Ausschuss geht die Frage, in welcher Form für die im Rahmen der Fußverkehrsstrategie wegfallenden Parkplätze ein Ausgleich generiert werde.

 

Herr Rahlf erklärt, mit der Studie sei lediglich evaluiert worden, dass 40 Prozent der Befragten ihr Auto auch bei Verbesserung der positiven Faktoren behielten, was im Umkehrschluss bedeute, dass eine Abkehr vom Auto nur durch Push-Faktoren erreicht werde.

 

Frau Schröder erklärt, dass zwischen der Studie der Studierenden und den Maßnahmen, welche letztendlich durch die Verwaltung umgesetzt würden, differenziert werden müsse.

 

Herr Schmidt sagt, er begrüße die Vorstellung von Forschungsprojekten mit starkem regionalem Bezug im Ausschuss und fragt, ob Personen oder Haushalte befragt worden seien.

 

Herr Rahlf erläutert, es handelte sich um Haushalte, wobei eine im Haushalt lebende Person diesen in der Umfrage repräsentiere.

 

Frau Bartling fragt, wie die Alltagsziele definiert seien und ob der Einfluss des Homeoffice berücksichtigt wurde.

 

Frau Kring erklärt, damit seien Arbeitswege, Wege zum Einkaufen, Wege zu Freizeitangeboten etc. gemeint.

 

Herr Rahlf verneint die Berücksichtigung des Homeoffice, Corona sei  allerdings als Grund für Pkw-Besitz abgefragt worden.

 

Frau Krümmer fragt, wie die Studierenden in Bezug auf den Faktor „Flexibilität und Unabhängigkeit“ darauf kämen, Push-Faktoren zu erwägen. Sie verstehe das als Bewertung einer Freiheitseinschränkung und fragt, wer die Studie in Auftrag gegeben habe.

 

Herr Huber führt aus, aus dem Fazit gehe hervor, dass bei den sogenannten Unbeeinflussbaren nur Push-Faktoren Wirkung erzielten. Dies sei nicht weiter interpretiert worden und daraus folgten auch keinerlei Maßnahmen. Die Durchsetzung von Maßnahmen müsse vielmehr von Gremien wie diesem diskutiert werden. Eine*n Auftraggeber*in gäbe es nicht, wenn vom Lehrstuhl und der Prüfungsordnung abgesehen werde. Der Stadtteil wurde aufgrund seiner hohen Pkw-Dichte ausgewählt.

 

Herr Weinand möchte wissen, ob es im Hinblick auf die E-Mobilität erstrebenswert sei, eine Pkw-Freiheit herzustellen.

 

Herr Huber sagt, sie überließen es der Politik zu entscheiden, was erstrebenswert sei.

 

Frau Fromm regt an, bei zukünftigen Erhebungen zwischen Autobesitz und -freiheit und Parkplatzbesitz und -freiheit zu unterscheiden. Sie sagt, es verbessere die Situation, wenn Autos nicht mehr in der Öffentlichkeit abgestellt würden.

 

Herr Schmidt fragt, ob die Pkw-Dichte pro km² oder pro Haushalt erhoben wurde und inwieweit die Studie die Verhältnisse des Stadtteils wiedergebe und repräsentiere. Weiter widerspricht er Herrn Weinand vehement. Auch E-Autos hätten allein in der Herstellung einen erheblichen Energieverbrauch und auch das habe einen Klimaeffekt.

 

Herr Huber erklärt, die Pkw-Dichte sei pro km² erhoben worden. Die möglichen Verzerrungen in der Arbeit aufgrund der stichprobenartig erhoben Daten seien in der Forschung berücksichtigt worden und ansonsten auch noch einmal detailliert in der Forschungsarbeit nachzulesen. Grundsätzlich spiegele die Verteilung innerhalb der Stichprobe jedoch einigermaßen die Verteilung im Stadtteil wider, weshalb es im Fazit auch hieße, die Ergebnisse seien aussagekräftig, wenngleich nicht 1:1 übertragbar.

 

Frau Bruns fragt, wer die Vorstellung der Studie im Ausschuss initiiert habe und ob es neue Details zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie gebe.

 

Frau Schröder erklärt, dass die Verwaltung durch Zufall von dieser Studie erfahren habe und sie den Eindruck hatte, diese könne aufgrund des regionalen Bezugs auch interessant für den Ausschuss sein.

 

Herr Willing hofft, er könne die detaillierte Planung der Umsetzung der Fußverkehrsstrategie in einer der nächsten beiden Sitzungen vorstellen.

 

Ein*e Bürger*in bittet die Politik und die Verwaltung, mit Bürger*innen, die auf ihr Auto angewiesen sind, in den Dialog zu treten, um Lösungen zu finden und die Rechte dieser Bürger*innen zu wahren und Mittelwege zu finden. Außerdem solle das Bezirksamt offenlegen, welche und wie viele Maßnahmen insgesamt im Verkehr geplant seien und wie viel Parkraum dadurch verloren gehe.

 

Herr Haffke erinnert daran, dass die Studierenden nicht für die politischen Maßnahmen in Regress genommen werden könnten. Er findet die Studie - sowohl Rücklaufquote als auch Zusammensetzung der Stichprobe - annähernd repräsentativ. Sowas nähme er immer als Auftrag wahr, sich zu verpflichten, weiter verkehrspolitische Themen zu behandeln.

 

Frau Bruns sagt, wenn eine Studie zu einer solchen Thematik im Ausschuss vorgestellt werde, müsse damit gerechnet werden, dass auch interessierte Bürger*innen hinzukommen und das Thema politisch behandelt werde. Wenn es nur als studentisches Projekt gesehen werde, was es letztendlich sei, gehöre so etwas nicht in einen Ausschuss.

 

Ein*e Bürger*in appelliert noch einmal an die politischen Parteien, mit den Bürger*innen zusammen in einen konstruktiven Austausch zu treten.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei den Referent*innen und den Bürger*innen und schließt den Tagesordnungspunkt.

 

Ö 5

Anträge

Ö 5.1 - 21-1924

Monopteros Haynspark

Herr Haffke plädiert dafür, es so zu machen, wie der Bezirksamtsleiter es im Petitum beantragt  habe. Er schlägt vor, es noch einmal mit der künstlerischen Gestaltung zu probieren. Wenn es nicht funktioniere und das Problem in absehbarer Zeit erneut auftrete, gebe seine Fraktion das Vorhaben auf und zeige sich offen für eine neue Lösung.

 

Frau Dr. Dietz ergänzt, die GRÜNE Fraktion halte die Argumente von Herrn Hosemann aus den letzten Sitzungen bezüglich Denkmalschutz und Effektivität der Mittelverwendung für durchaus einleuchtend. Allerdings habe die künstlerische Gestaltung auch über längere Zeit gut funktioniert, weshalb ihre Fraktion entschieden habe, sie noch ein Mal mitzutragen. Bei erneutem Handlungsbedarf müsse allerdings ein anderes Konzept umgesetzt werden.

 

Herr Hosemann fragt, ob eine erneute Gestaltung mit der Affenfaust Galerie geplant sei oder eine Gestaltung mit Jugendlichen. Egal durch wessen Hand diese Gestaltung passiere, halte er es für sehr teuer und nicht nachhaltig. Er fragt weiter, ob vor einer Beschlussumsetzung eine erneute Bewertung durch das Denkmalschutzamt erfolgen würde. Er halte den Beschluss für einen Fehler und eine Verschwendung von Steuergeldern.

 

Herr Willing erklärt, dass die angesprochenen Vorschläge der Jugendlichen dem Denkmal nicht gerecht würden und deshalb nicht mehr zur Diskussion stünden. Das Bezirksamt habe bereits darauf hingewiesen, dass keine weiteren Mittel zur Gestaltung des Denkmals zur Verfügung stünden. Die Einwerbung von BV-Mitteln müsste letztendlich Teil des Beschlusses sein. Es müsste in einem Wettbewerb über die Vergabestelle im BA-Altona festgestellt werden, wer die Gestaltung übernehme, wobei sowohl die Qualität der Darstellung als auch der Preis Kriterien seien.

 

Frau Bruns sagt, ihre Fraktion sei auch gegen den Beschluss und schließe sich Herrn Hosemann an. Sie plädiert dafür, aufzunehmen, dass es nur noch einmal probiert werden solle und danach ein anderes Konzept gefunden werden müsse.

 

Herr Haffke sagt, es stehe noch nicht fest, welches Konzept genau herauskomme und welche Kosten dafür entstünden. Natürlich werde es zu einer Prüfung des neuen Kunstwerks durch den Denkmalschutz kommen.

 

Herr Wersich erinnert sich, dass ursprünglich beschlossen worden sei, einen zweiten Versuch zu unternehmen, wenn der erste scheitere, weshalb er nicht verstehe, warum jetzt neue Gelder bereitgestellt und neue Konzepte erarbeitet werden müssten. Er geht davon aus, dass Gelder für einen zweiten Anlauf bereit stünden und das gleiche Kunstwerk, welches bereits schon einmal vom Denkmalschutzamt genehmigt wurde, installiert werde.

 

Herr Willing erklärt, Affenfaust weigere sich, das Kunstwerk wiederherzustellen. Es sei bereits öfter repariert worden und damit auch das Geld verbraucht, bzw. hätten noch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen, um die Rechnung für das bestehende Kunstwerk zu bezahlen.

 

Frau Krümmer fragt, ob ein Satz zur „lediglich einmaligen Erneuerung“ des Kunstwerks mit in den Antrag aufgenommen werden könne.

 

Die Vorsitzende erklärt, ein Antrag des Bezirksamtes könne ausschließlich von diesem selbst geändert werden.

 

Frau Dr. Dietz ergänzt, der Vorschlag einer alternativen Gestaltung - wenn das Kunstwerk wieder keinen Bestand habe - liege bereits auf dem Tisch. Man werde dann dazu übergehen, nur die gelbe Farbe aufzutragen.

 

Herr Wersich widerspricht der Vorsitzenden. Der Beschluss könne sehr wohl durch einen Satz ergänzt werden. Aus seiner Sicht spreche nichts gegen den Vorschlag der FDP-Fraktion.

 

Herr Schmidt findet es nicht sinnvoll, in den Beschluss eine zukünftige Handlungsänderung aufzunehmen, da die Bezirksversammlung sich mit aktuellen und konkreten Entscheidungen beschäftige.

 

Herr Hosemann findet es sinnvoll, den Vorschlag aufzunehmen.

 

Die Vorsitzende fragt Herrn Dr. Franz, ob das Bezirksamt als Antragsteller das Petitum ergänzen wolle, da eine Änderung ihres Erachtens anders nicht möglich se.

 

Herr Dr. Franz sagt, der Antrag bzw. das Petitum solle nicht abgeändert werden.

 

Herr Kroll wirft ein, es könne ein Alternativantrag gestellt werden.

 

Herr Wersich bestätigt, dass zu einem als Tagesordnungspunkt genannten Antrag jederzeit mündliche Alternativanträge gestellt werden könnten.

 

Die Vorsitzende fragt Frau Bruns, ob sie einen Alternativantrag stellen wolle.

 

Herr Schilf bestätigt, für einen Ergänzungsantrag sei notwendig, dass der oder die ursprüngliche Antragsteller*in diesem folge.

 

Der Ausschuss diskutiert über die formalen Voraussetzungen und Abstimmungsmodalitäten eines Alternativantrages.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass alle Parteien, die eine Zustimmung zum Petitum signalisierten, sich bereits dafür ausgesprochen hätten, den Versuch der künstlerischen Gestaltung nur noch ein Mal unternehmen und danach ein anderes Konzept umsetzen zu wollen, weshalb der ergänzende Satz vielleicht nicht notwendig sei.

 

Frau Bruns sagt, die FDP-Fraktion verzichte auf die Ergänzung.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen.

 

Für-Stimmen

: GRÜNE, SPD, CDU

Gegenstimmen

: LINKE, FDP

Stimmenthaltungen

:

 

 

Ö 5.2 - 21-2246

Gemeinsamer Antrag SPD/GRÜNE: Neue Bänke für Eppendorf/Winterhude aus dem 100-Bänkeprogramm

Frau Otto sagt, der gemeinsame Antrag beruhe auf dem Koalitionsvertrag. Sitzgelegenheiten seien wichtig - v.a. für ältere Personen - und trügen sehr zur Lebensqualität in den Stadtteilen bei, wobei sie auch dem Einzelhandel gut täten. Dieser Antrag gelte als Aufschlag, mehr Bänke und seniorengerechte Bänke aufzustellen, weshalb man sich auch über den FDP-Antrag freue, denn diese Liste könne gern weiter ergänzt werden.

 

Herr Schmidt ergänzt, es sei gut, möglichst viele Vorschläge zu haben, da einige möglicherweise nicht umsetzbar seien.

 

Herr Wersich wundert sich, da aus dem BV-Beschluss von Januar 2020 hervorgehe, die Regionalausschüsse sollten lediglich über die Auswahl der Standorte in Kenntnis gesetzt werden. Er schlägt vor, die Angelegenheit mindestens einmal zu vertagen, da die vorgelegte Liste unmöglich vollständig sein könne.

 

Herr Hosemann fragt, wie es zu der Sammlung dieser Standorte gekommen sei.

 

Herr Haffke erklärt, er begreife diesen Antrag als offene Liste und als Einladung an alle Fraktionen und auch den Seniorenbeirat zur Beteiligung, weshalb dieser Antrag seines Erachtens nicht vertagt werden müsse. Die bisher vorgeschlagenen Standorte seien Ergebnis einer Radtour mit SPD-Vertreter*innen der Distrikte Winterhude und Mühlenkamp, bei der mögliche Standorte besichtigt wurden.

 

Frau Bruns ergänzt, der Seniorenbeirat habe bereits Standorte vorgeschlagen. Die Standorte des Ergänzungsantrags stammten aus einer Umfrage im FDP-Kreisverband. Sie begrüße das Konzept einer offenen Liste.

 

Herr Wersich kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an und wird die Liste der CDU-Fraktion nachreichen. Er fragt sich dennoch, was im letzten Jahr mit der Beteiligung des Seniorenbeirats und anderen zu beteiligenden Institutionen geschehen sei.

 

Frau Otto erläutert, der Seniorenbeirat habe der Verwaltung eine Liste mit gewünschten Standorten zukommen lassen. Die anderen Regionalausschüsse hätten in den letzten Monaten bereits Standorte beschlossen.

 

Herr Drews erklärt, der Bezirksseniorenbeirat habe seine Liste vor längerer Zeit beim Bezirksamt eingereicht, woraufhin jedoch noch nichts passiert sei. Daher freue er sich, dass die Parteien dieses Thema nun aufgriffen.

 

Herr Hosemann fragt, ob erwogen worden sei, einen Aufruf zu machen, um alle Bürger*innen, die in den Stadtteilen lebten, zu beteiligen, oder ob die Umfragen im Dunstkreis der Parteien stattgefunden hätten.

 

Herr Willing stellt klar, beim Bezirksamt seien bisher nicht nur Vorschläge des Seniorenbeirats, sondern vielfältige Vorschläge aus allen Richtungen in die bisher bestehende Liste eingeflossen. Die Liste sei grundsätzlich offen und werde nach und nach abgearbeitet. Aufgrund personeller Engpässe wäre sie aber etwas hinten angestellt worden. Die komplexe Klärung der Standorte mit unterschiedlichen Stellen, u.a. mit der Polizei finde dennoch fortlaufend statt und es müsse eine Haushaltsunterlage (HU Bau) angefertigt und geprüft werden. Er schätze, man wisse in der zweiten Jahreshälfte, welche Gelder zur Verfügung stünden, um die ersten Bänke zu realisieren.

 

Herr Haffke antwortet Herrn Hosemann, die Umfragen seien nicht im Dunstkreis der Parteien entstanden. Es seien Vorschläge bei unterschiedlichen Vereinen und Institutionen eingeholt worden. Außerdem bleibe die Liste ja noch offen.

 

Herr Drews ergänzt, der Seniorenbeirat habe im letzten Jahr öffentlich, u.a. im Wochenblatt dazu aufgerufen, Standorte vorzuschlagen.

 

Herr Kroll fragt, ob die Verwaltung die Liste der Standorte und den jeweiligen Stand der Bearbeitung regelmäßig aktualisiert dem Ausschuss zur Verfügung stellen könne.

 

Herr Willing sagt, er fände das relativ schwierig, da drei unterschiedliche Regionalausschüsse betroffen seien. Man müsse das Thema dann ggf. zusammenfassend in den KUM überweisen, damit eine Doppelbefassung vermieden werde.

 

Frau Fromm fragt, ob es zwingend notwendig sei, die Polizei in die Standortentscheidungen einzubeziehen oder vielleicht eine Kenntnisnahme ausreiche.

 

Herr Wersich merkt an, die BV hätte beschlossen, die Regionalausschüsse sollten über den Fortgang der Aufstellung der Bänke informiert werden. So spräche nichts dagegen, es in den KUM zu überweisen. Er fragt, wie genau dieser Beschluss auszulegen sei, wo sich die Informationen über die Listen befänden und ob diese kumuliert in den KUM gegeben werden könnten.

 

Herr Haffke sagt, er wolle die jetzt beantragte Liste beschließen. Alle Fraktionen könnten ihre Vorschläge nachreichen. Danach müsse die Arbeit des Bezirksamtes aktiv verfolgt werden. Der Ausschuss könne momentan nicht mehr tun, als die Verwaltung anzuweisen, sich mit der Liste und der Zusammenführung der Vorschläge auseinanderzusetzen.

 

Herr Schmidt schlägt vor, die Verwaltung erst einmal arbeiten zu lassen. Falls diese nach geraumer Zeit dem Ausschuss nichts vorlege, könne immer noch nachgefragt werden.

 

Herr Kroll sagt, er wolle diese Liste sehen, seinetwegen auch im KUM.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass seitens der CDU-Fraktion einerseits der Vorschlag gemacht worden sei, den Antrag zu vertagen, andererseits, ihn zu verweisen und bittet darum, nun den entsprechend gewünschten Antrag einzubringend.

 

Herr Wersich sagt, seine Fraktion werde dem Antrag erst einmal zustimmen und eine Liste nachreichen.

 

Der Antrag wird gemeinsam mit dem Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion (TOP 5.5) zur Abstimmung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

Ö 5.3 - 21-2265

Vorfahrt für die Veloroute im Pergolenviertel! Gemeinsamer Antrag der GRÜNE Fraktion und der SPD-Fraktion

Herr Schmidt fasst zunächst den Antragstext zusammen und erläutert, die Bürger*innen seien unzufrieden damit, dass die Veloroute keine Vorfahrt habe, weshalb die Polizei gebeten werde noch einmal zu prüfen, ob die Vorfahrtregelung hier angepasst werden könne.

 

Frau Krümmer fragt, ob es in der besagten Straße ÖPNV, Lieferverkehr oder starken Verkehr von Anwohnenden gebe.

 

Herr Schmidt antwortet, auf der Veloroute sei kein Kfz-Verkehr zulässig. Der Dakarweg sei aufgrund einer aktuellen Sperrung anderer Zufahrtsstraßen die einzige Zufahrt zum nördlichen Pergolenviertel, das ändere sich ab Mai wieder. Momentan gebe es LKW-Verkehr wegen der Baustellen, aber mittelfristig werde der entfallen. Es bleibe der übliche Anwohner*innenverkehr.

 

Herr Kroll merkt an, es gebe keine Gesetzesgrundlage für eine Vorfahrt der Veloroute, es gelte grundsätzlich rechts vor links, auch wenn er es anders sinnvoll fände.

 

Herr Haffke befürchtet ähnliches, weshalb der Antrag so formuliert sei, dass die Polizei nicht nur Stellung nehmen, sondern es erneut prüfen solle.

 

Herr Hosemann schließt sich seinen Vorredner*innen an und erzählt, auch ihm seien häufiger Situationen widerfahren, in denen die Vorfahrtsregelung nicht allen Beteiligten klar gewesen wäre. Er habe zudem beobachtet, dass die Straße auch von Kindern genutzt werde, was berücksichtigt werden solle.

 

Ein*e Bürger*in widerspricht, auf der Veloroute gebe es durchaus auch Lieferverkehr. Außerdem existierten Stellen, an welchen der Radverkehr Vorfahrt vor einer kreuzenden Tempo-30 Straße habe, beispielsweise in Wilhelmsburg. Die Entscheidung liege bei der Polizei. Damals sei sogar angekündigt worden, die Regelung sei veränderbar und man wünsche sich, dass das zeitnah vor dem Endausbau passiere.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

 

Ö 5.4 - 21-2275

Optimierung der Parkplatzsituation für Menschen mit Behinderung in der Kümmellstraße am Marie-Jonas-Platz - gemeinsamer Antrag GRÜNE und SPD Fraktion

Herr Haffke erläutert, das Anliegen komme aus der Bevölkerung, da Unklarheit über die Beschilderung der behindertengerechten Parkplätze herrsche, weshalb der Antrag darauf abziele, eine eindeutige Beschilderung zu erwirken. Wie die Schilder aussähen, sei egal, wichtig sei eine eindeutige Bezugnahme auf die Werktagsregelung oder eine komplette Aufhebung der Einschränkungen. Die Polizei sei bereit, dort etwas zu verändern, brauche aber einen Beschluss.

 

Herr Kroll gibt zu bedenken, dass es eine solche Beschilderung wie Montag-Samstag im Verkehrszeichenkatalog nicht gebe, weshalb ihn die Bitte um einen Beschluss überrasche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

 

Ö 5.5 - 21-2277

Ergänzungsantrag zum Antrag Drs. 21-2246: Neue Bänke für Eppendorf/Winterhude aus dem 100-Bänkeprogramm

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

 

Ö 6

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 6.1 - 21-2209

Änderung im Filialnetz der Deutschen Post AG

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 7

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Ö 7.1 - 21-2228

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Ein*e Bürger*in erläutert die unterschiedlichen Tempo-Regelungen im Eppendorfer Weg, sieht dies als eine Herausforderung  und schlägt vor, dort eine einheitliche Regelung anzustreben.

 

Herr Haffke denkt, es komme bald zu einer einheitlichen Regelung, auch angesichts der Tatsache, dass diese Straße nicht Tempo-50 geeignet sei.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 7.2 - 21-2237

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Frau Fromm erklärt, es solle mit der Beschilderung hier Platz für zwei E-Ladesäulen reserviert werden, da der Betreiber nicht dazu komme, Markierungen auf dem Boden anzubringen. Sie meint, der E-Säulenbetreiber solle hier Markierungen anbringen, da das Außmaß der Beschilderung den zwei Stellplätzen nicht angemessen sei.

 

Herr Willing gibt zu bedenken, der Bodenbelag lasse womöglich keine Markierungen zu, aber das Bezirksamt werde es prüfen.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 7.3 - 21-2274

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 8

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 9

Verschiedenes

 

Herr Schmidt fragt, ob sich bezüglich des Wendehammers am Loki-Schmidt-Platz neue Möglichkeiten zur Durchsetzung des Halteverbots ergeben hätten und wie der aktuelle Status der Fußgängerbrücke am Alsterwanderweg (Güterumgehungsbahn) sei.

 

Herr Willing erläutert, die Wiederherstellung der Fußgängerbrücke werde noch etwas dauern. Das Prüfverfahren sei hinsichtlich der Statik recht umfangreich gewesen. Aufgrund der zwingenden Erneuerung der tragenden Konstruktion werde die Instandsetzung vermutlich bis Mai/Juni dauern.

 

Das Pergolenviertel sei immer noch keine gewidmete Fläche, weshalb hier noch keine Möglichkeiten bestünden, Maßnahmen durchzusetzen.

 

Zum Fahrradhäuschen am Goldbekplatz erklärt Herr Willing, dass dieses inzwischen versetzt  sein sollte und der gefährdete Baum am Bunker Kuhnsweg nun durch zwei Findlinge geschützt sei.

 

Herr Hosemann fragt, ob es die Möglichkeit einer Beschilderung hinsichtlich der Sperrung der Alsterwanderweg-Brücke und der bestehenden Umleitung gebe.

 

Die Vorsitzende ergänzt, es hätte ein Schild gegeben, welches aber nicht mehr vorhanden sei. Auch würden die Absperrungen von Passanten missachtet, weshalb sie bittet, hier nochmal zu prüfen, wie der Steg gesichert werden könne.

 

Protokollnotiz (Brücke zwischen Meenkwiese und Lattenkamp):

Die Bauarbeiten durch den LSBG sollen ab dem 3.6. d.J. beginnen. Verzögerungseffekte ergaben sich durch die statische Prüfung auch der Unterkonstruktion sowie durch Firmen- und Materialengpässe. Die Absperrung und Ausschilderung der Anlage sind konsequent ausgeführt worden, werden allerdings immer wieder zerstört / durchbrochen. Hier wird regelmäßig nachgebessert. Eine Umleitung für Radfahrende ist ebenfalls ausgeschildert.