Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
Anordnung:
Das PK332-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Körnerstraße 1 folgendes an:
Abbau von Zeichen 314-30 StVO mit Zusatzzeichen 1040-32, 1010-66 und 1042-31 StVO mit Träger; Einbau von zwei Verkehrszeichenträger mit Zeichen 315-66 bzw. 315-67 StVO in der Größe 2 sowie jeweils den Zusatzzeichen 1040-32, 1010-66 und 1042-31 StVO
Begründung:
Durch die fehlende Markierung ist für die Verdeutlichung der Parkplätze zum Laden der Elektrofahrzeuge die Aufstellung einer Anfang- und Endbeschilderung notwendig. Eine Nachfrage beim Betreiber der Ladesäulen ergab, dass in naher Zukunft nicht mit der Markierung zu rechnen sei. Daher ist die Änderung der Beschilderung notwendig.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz