Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
Anordnung:
Das PK332-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Sierichstraße 136
folgendes an:
Aufbringen einer Sperrfläche ( Zeichen 298 StVO ) zum Schutz des Baumes
Durchzuführende Maßnahmen:
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Markierung einer Sperrfläche
Begründung:
Vor dem Haus Sierichstraße 136 wurde ein Straßenbaum neu gepflanzt. In dem Bereich ist durch Zeichen 315 StVO und einer Parkflächenmarkierung ( Zeichen 295 StVO ) halbachsiges Gehwegparken angeordnet. Da auch im Bereich des Baumes die Parkflächenmarkierung aufgebracht ist, parken Fahrzeuge halb auf der dortigen Baumscheibe. Zum Schutz des Baumes ist es erforderlich, die Fläche der Baumscheibe zu schützen. Die Anordnung ergeht in Einvernehmen mit Stadtgrün.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz