Vorfahrt für die Veloroute im Pergolenviertel! Gemeinsamer Antrag der GRÜNE Fraktion und der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 26.04.2021 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 5.3
Seit 2019 gibt es im Pergolenviertel den wohl komfortabelsten Veloroutenabschnitt im Bezirk Hamburg-Nord: Die Veloroute 5N zwischen Saarlandstraße und Sengelmannstraße. Hier wurde die Veloroute als selbstständig geführter Zweirichtungsradweg mit 4m breiter Asphaltfahrbahn hergestellt, auf der nur Radverkehr zulässig ist. Weil der Kfz-Verkehr die Veloroute im genannten Abschnitt auf Brücken überquert, ist er kreuzungsfrei: Man kann ohne halten zu müssen von der Saarland- bis zur Sengelmannstraße durchfahren.
Leider gibt es eine Ausnahme: Der Dakarweg quert die Veloroute als eine von zwei Zufahrten zum nördlichen Pergolenviertel. An dieser Kreuzung gilt derzeit Rechts-vor-Links.
Bereits als diese Regelung angeordnet wurde, traf sie auf Unverständnis. Die Veloroute ist eine „Hauptverkehrsstraße für den Radverkehr“ und auch genau als solche gedacht, während der Dakarweg eine lokale Erschließungsstraße im Rahmen einer Zone 30 ist. Daher sollte die Veloroute bevorrechtigt sein.
Beobachtungen vor Ort zeigen, dass auch Fahrer*innen von Kraftfahrzeugen offenbar in vielen Fällen davon ausgehen, dass die Radroute Vorfahrt hat: Sie bleiben oftmals so lange vor der Veloroute stehen, bis der querende Radverkehr durchgefahren ist.
Die Polizei sollte den politischen Wunsch nach Vorfahrt für die Veloroute auch mit etwaigen Hinweisen, welche Änderungen nötig wären, um alle Richtlinien für eine Änderung der Vorfahrtsregelung zu erfüllen, wohlwollend prüfen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Das Vorsitzende Mitglied setzt sich bei den zuständigen Behörden dafür ein, dass geprüft werden möge, der Veloroute 5N im Abschnitt Pergolenviertel Vorfahrt gegenüber dem kreuzenden Dakarweg einzuräumen.
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion
Thorsten Schmidt Sebastian Haffke
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.