Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
Das PK23 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die
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Eppendorfer Weg zwischen Hoheluftchaussee und Neumünstersche Straße für beide Fahrtrichtungenfolgendes an:
Durchzuführende Maßnahmen:
Die Strecke ist mit VZ 274-30 und Vz 1040-35 auszuschildern und mit VZ 278-30 und VZ 1040-35 aufzuheben.
Begründung:
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Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm gern. § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 StVO wurde auf Antrag von Anwohnern in diesem Bereich in einem behördenübergreifenden Verfahren festgestellt, dass zur Nachtzeit die Anwohner von unzumutbarem Straßenverkehrslärm betroffen sind. Die Reduzierung der Geschwindigkeit ist geeignet die Lärmbelastung zu reduzieren.• Nach Abwägung der B.elange des Straßenverkehrs und den Belangen der Wohnbevölkerung in diesem Bereich werden verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm gern. § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 StVO in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet. Nach Ab lauf von jeweils 2 Jahren ist die weitere Erforderlichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen.
Die Prüfung der Erforderlichkeit wurde seitens der VD 51 sichergestellt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten
Michael Werner-Boelz